Digitale Veranstaltungsplattform für das Reiseland Thüringen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen-entdecken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Veranstaltungsplattform für das Reiseland Thüringen
Die TTG plant die Durchführung eines Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 12 UVgO. Interessierte Unternehmen können sich auf Basis dieser Bekanntmachung bis zum 26.2.2021, 12.00 Uhr (UTC+1) bei der unter I.1 genannte Stelle melden, wenn eine Teilnahme gewünscht ist.
Auf Basis dieser Bekanntmachung muss kein Angebot erstellt werden. Für die Leistungsbeschreibung siehe I.3).
Im Zuge der vorliegenden Ausschreibung sucht die Thüringer Tourismus GmbH einen Dienstleister für die Schaffung einer virtuellen Veranstaltungsumgebung, die genutzt werden kann für 2 Events. Diese Events sind:
a) virtuelle B2B-Messe-Veranstaltung, an den Tagen 1.6.-3.6.2021 (nachfolgend als „Outside“ betitelt),
b) Eintägige Thüringen-interne Fachveranstaltung am 28.06. oder 5.7.2021 (nachfolgend als „Inside“ betitelt).
Die gesamte Leitung kann vom Standort des Bewerbers erfüllt werden.
Die ausführliche Leistungsbeschreibung ist im Dokument S31. Leistungsbeschreibung und Tab1 Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu finden.
Im Zuge der vorliegenden Ausschreibung sucht die Thüringer Tourismus GmbH einen Dienstleister für die Schaffung einer virtuellen Veranstaltungsumgebung, die genutzt werden kann für 2 Events. Darüber hinaus ist eine Landingpage zu erstellen, über die sich Interessenten anmelden können.
Die Leistung umfasst neben der Programmierung auch das Hosting und den technischen Support.
Die Aussteller- und Teilnehmerakquise sind nicht Teil dieser Ausschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wenn der Bieter für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung nach Staatenrecht dazu aufgefordert ist, eine Befähigung und Erlaubnis zur Berufstätigkeit nachzuweisen, wird er dazu aufgefordert diese einzureichen.
Folgende Eigenerklärungen sind zwingend einzureichen
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt E1)
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123,124 GWB und § 7 Abs. 3 ThürVgG vorliegen (Formblatt E2)
Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt E5)
— Ergänzende Vertragsbestimmungen zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG. Zu den vorgenannten ergänzenden Vertragsbedingungen wird auf die jeweils dort enthaltenen wichtigen Hinweise aufmerksam gemacht (zwingender Ausschluss der Wertung des Angebotes) (Formblatt E7)
Referenzen:
Der Bieter wird dazu aufgefordert Referenzen einzureichen, die in Art und Leistung mit der vorliegenden Leistung vergleichbar sind. Die angegebenen Referenzen sollen sich auf die Durchführung dem Auftragsgegenstand ähnlich gelagerter Vorhaben beziehen (Auftragsvolumen, Leistungsbeschreibung) und nicht älter als 3 Jahre sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Nach §160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.