Sanierung J.-R.-Becher-Str. 2, 4, 8, 12 in 07546 Gera – Hochbauleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwb-elstertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung J.-R.-Becher-Str. 2, 4, 8, 12 in 07546 Gera – Hochbauleistungen
Die vier 1965 errichteten Punkthochhäuser der Johannes-R.-Becher-Str. 2, 4, 8 und 12 in 07546 Gera sind Bestandteil der Wohnsiedlung „Am Bieblacher Hang“. Der „Bieblacher Hang“ befindet sich im Norden von Gera und ist eines der ersten komplex geplanten Wohngebiete nach dem zweiten Weltkrieg.
Die Hochhäuser sind weitgehend baugleich. Auf jeder Etage befinden sich vier 2-R-Wohnungen mit Küche und Bad. Der Aufzug liegt mittig im Gebäude. Jedes der Hochhäuser ist voll unterkellert und besitzt neben dem unterschiedlich genutzten Erdgeschoss (Wohnung und Gewerbe) 9 Obergeschosse und ein Terrassendach („Laterne“). Die „Laterne“ ist ein begehbares Dachgeschoss mit Blick über Gera.
Auf der Grundlage der Hochhausrichtlinie erfolgte 1995/96 die brandschutztechnische Sanierung. Alle Wohnungen erhielten rauchdichte Wohnungseingangstüren, die Elektroinstallation und das Dach wurden erneuert. Bevor eine Wohnung neu vermietet werden kann, wird sie komplett saniert.
Heute stehen die Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten zu ca. 17 % leer. Um die Attraktivität der Wohnungen in dem weitgehend ursprünglich erhaltenen und beliebten Wohngebiet zu steigern, ist eine erneute Sanierung geplant.
Gera
Die Hochbauleistungen beinhalten folgende Maßnahmen:
— Erneuerung des Terrassendaches einschließlich der Herstellung der Nutzbarkeit der „Laterne“ für die Mieter,
— Fassadensanierung mit WDVS nach denkmalschutzrechtlichen Anforderungen (Ensembleschutz),
— Dämmung der Kellerdecke,
— Abtrennungen der Wohnungseingangsbereiche zum Treppenhaus, um im Brandfall ein rauchfreies Treppenhaus als Rettungsweg zu gewährleisten.
Die Einholung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung, der Brandschutznachweis sowie die EnEV-Berechnungen, SiGeKo und erforderliche statische Nachweise sind ebenso Bestandteil der Hochbauleistungen.
Leistungen der Haustechnik und der Sanierung der Elektroinstallation sowie zur Erneuerung der Aufzüge sind nicht Bestandteil der Hochbauleistungen. Die Vorbereitung und Ausführung der Leer-Wohnungssanierung erfolgt weiterhin parallel durch die Auftraggeberin.
Die Sanierung erfolgt unter bewohnten Bedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung J.-R.-Becher-Str. 2, 4, 8, 12 in 07546 Gera – Hochbauleistungen
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland