Busverkehr Linienbündel E (Linien 172 und 175) im Regionalverband Saarbrücken
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riegelsberg
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zps-online.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Abschnitt II: Gegenstand
Busverkehr Linienbündel E (Linien 172 und 175) im Regionalverband Saarbrücken
Linienbündel E:
— Linie 172 und Linie 175: Regionalverband Saarbrücken.
Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG über die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für das Linienbündel E (Linien 172 und 175) im Regionalverband Saarbrücken gemäß Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007. Die ÖPNV-Aufgabenträger Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken ZPRS (Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg) und die Landeshauptstadt Saarbrücken (Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken) beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1VO 1370/07 i. V. m. § 8a Abs. 1 PBefG zum 1.1.2023 einen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit vom 1.1.2023 bis 31.12.2030 zu vergeben. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich im Februar 2022 eingeleitet. Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen(CPV-Code 60112000) auf dem Gebiet des Regionalverbands Saarbrücken (NUTS-Code DEC01) für die Buslinien 172 und 175 im Linienbündel A.
Folgende Anforderungen werden verbindlich:
1. Geltende Gesetze/Vorgaben:
— es gilt das gültige PBefG,
— es gilt das gültige ÖPNV-Gesetz des Saarlandes,
— es gilt der gültige VEP des Saarlandes.
2. Fahrzeugqualität:
— Fahrzeugtyp/-alter,
Zu 100 % Niederflur-Standardlinienbusse mit mindestens 36 Sitzplätzen, Höchstalter 8 Jahre während der gesamten Betriebslaufzeit. Für die Durchführung der Campus-Shuttle Fahrten auf der Linie 172 kann der Aufgabenträger optional den Einsatz eines Kleinbusses mit mindestens 19 Sitzplätzen und einem Höchstalter von 8 Jahren während der gesamten Betriebslaufzeit verlangen.
3. Fahrplan:
— Fahrplanangebot: Das bisherige Fahrplanangebot ist Teil der vom Aufgabenträger festgelegten ausreichenden Verkehrsbedienung im Sinne der §§ 8, 8a und 13 PBefG. Darin enthalten.
Optional bestellbare Verstärkerfahrten und Campus-Shuttle Fahrten der Linie 172 zur Bedienung des Hochschulstandortes Göttelborn.
4. Tarif:
— es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen des saarVV.
5. Fahrkartenverkaufsgerät/Bordrechner und Schnittstellen zur Echtzeitauskunft:
— Fahrkartenverkaufsgerät/Bordrechner nach dem jeweils aktuellen Anforderungsstand des saarVV(Übermittlung der Echtzeitdaten, u. a. zur Echtzeitauskunft und Anschlusssicherung).
6. Anwendung des Saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG) in Bezug auf selbst erbrachte Leistungen und Leistungen von Nachunternehmern,
7. Des Weiteren wird erwartet:
— Abo-Center/Servicebüro,
— Fortentwicklung des Verkehrsangebotes erfolgt in enger Abstimmung mit den Betroffenen (z. B. Aufgabenträgern, Schulen) z. B. Fahrplananpassungen nach veränderten Schülerströmen,
— Busse nach früherem Schulende (z. B. nach der 3. Stunde) bereitstellen,
— Fahrpersonal verfügt über alle notwendigen Qualifikationen und wird regelmäßig geschult.
8. Preisfestlegung für Mehrkilometer bei eventuellen Fahrplananpassungen während der Vertragslaufzeit,
9. Die im Rahmen des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben sowie gegenüber der heutigen Linienführung und dem heutigen Fahrplanangebot beabsichtigte Änderungen werden bis zur Einleitung des Vergabeverfahrens zwischen den beiden Aufgabenträgern (ZPRS und Landeshauptstadt Saarbrücken) und den Städten Friedrichsthal und Sulzbach und den Gemeinden Heusweiler, Quierschied und Riegelsberg abgestimmt.
Die Betriebsaufnahme ist zum 1.1.2023 vorgesehen.
Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird ausdrücklich hingewiesen. PBefG-Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken).
Ca. 431 590 Fahrplankilometer pro Jahr. Darin enthalten ca. 66 930 Fahrplankilometer pro Jahr für optional bestellbare Verstärkerfahrten und Campus-Shuttle Fahrten auf der Linie 172 zur Bedienung des Hochschulstandortes Göttelborn.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben