Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-11-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 98693
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iuwd-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen
Der vergebene Auftrag umfasst die Lieferung eines Fahrzeuggestells, eines Pressmüllaufbaus und einer Schüttung für Abfallsammelfahrzeuge sowie die Lieferung eines Absetzkipperfahrzeug.
Fahrgestell
Ilm-Kreis
Der Auftrag umfasst die Lieferung eines Drei-Achs-Fahrgestelles für Abfallsammelfahrzeuge mit Pressmüllaufbau.
Pressmüllaufbau und Schüttung
Ilm-Kreis
Lieferung eines Pressmüllaufbaus und einer Schüttung für abfallsammelfahrzeuge (3-Achs-Fahrgestell) inclusive Komplettierung des Fahrzeugs, d.h. Montage des Aufbaus auf dem Fahrgestellen.
Absetzkipperfahrzeug
Ilm-Kreis
Lieferung eines Absetzkipperfahrzeuges.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07546
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pressmüllaufbau und Schüttung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 27711 Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Absatzkippfahrzeug
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07546
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Auf folgende Punkte wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland