Erstellung einer touristischen Website für die Großregion für die Tourismus Zentrale Saarland GmbH, Digitales Tourismusmarketing für die Großregion
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 681 / 709779-16
Fax: +49 681 / 709779-40
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eisenbeis-ra.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung einer touristischen Website für die Großregion für die Tourismus Zentrale Saarland GmbH, Digitales Tourismusmarketing für die Großregion
Erstellung einer touristischen Website für die Großregion für die Tourismus Zentrale Saarland GmbH Digitales Tourismusmarketing für die Großregion mit Fördermittel des INTERREG VA – Programm aus dem Erstellung einer touristischen Website für die Großregion für die Tourismus Zentrale Saarland GmbH Digitales Tourismusmarketing für die Großregion mit Fördermittel des INTERREG VA – Programm aus dem „Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung“ (EFRE). Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Entwicklung eines zeitgemäßen und hochwertigen Webauftritts unter Beachtung des Zielgruppenaspekts aus der Online-Marktforschung von 2018 für das Projekt „Digitales Tourismusmarketing für die Großregion“. Die wesentlichen, qualitativen Anforderungen an die Website sind in den Vergabeunterlagen genau beschrieben und dargestellt. Der Auftraggeber wünscht sich eine innovative, inspirierende und kommunikationsstarke Website.
Saarbrücken
Erstellung einer touristischen Webseite für die Großregion für die Tourismus Zentrale Saarland GmbH, Digitales Tourismusmarketing für die Großregion mit Fördermittel des INTERREG VA – Programm aus dem „Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung“ (EFRE). Der Auftraggeber wünscht sich eine innovative, inspirierende und kommunikationsstarke Website, die im Einklang mit den aktuellen technischen und nachfrageseitigen Anforderungen und Trends steht. Ein besonderer Fokus soll hierbei auf der Sicherstellung einer durchgehend hohen Usability und intuitiver Bedienkonzepte liegen. Der Fokus liegt dabei auf der mobilen Website (mobile first-Strategie). Außerdem sollen die Daten strukturiert nach schemar.org ausgespielt werden, ggf. erweitert um die touristischen Spezifikationen nach semantify.it (machines first-Strategie). Der Aspekt der Inspiration soll bei der Website im Vordergrund stehen. Der User soll beim Anschauen der Website Lust auf Urlaub in der Großregion bekommen und das „Dort will ich hin“-Erlebnis spüren. Wie schon erwähnt, sollen die Regionen im Hintergrund stehen und im Vordergrund die Themen zielgerichtet auf die Zielgruppen ausgespielt werden. Somit sollen Synergien zwischen den einzelnen Teilregionen der Großregion geschaffen werden („wenn sie hier Urlaub machen fahren Sie doch auch gerade über die Grenze nach...“). Die Website soll sich aus den folgenden 3 Bestandteilen zusammensetzen: Inspiration: Dieser Teil der Website wird durch die Geschichten der Großregion gefüllt. Hier spielen vor allem ausdruckstarke Bilder und Videos eine große Rolle. Informationen: Darunter sind alle wichtigen Daten gemeint wie Öffnungszeiten von Sehenswürdigkeiten, Unterkünften, Touristinfos, etc. Interaktiv: Eine interaktive Karte soll es dem User ermöglichen mit der Website in Interaktion zu treten. Sehenswürdigkeiten, Unterkünfte, Touristinformationen und Restaurants sollen hierauf verortet werden und dem User einen Überblick geben, wo er sich in der Großregion befindet. Als Kartengrundlage ist ein Modell zu wählen, für das nach Möglichkeit keine zugriffsabhängigen Lizenzgebühren entstehen (z.B. Open Steet Map).
Kooperationsprogramm zur Europäischen territorialen Zusammenarbeit INTERREG VA – Programm „Großregion“ 2014-2020 Nr. CCI 2014 TC16RFCB045 bewilligt von der Europäischen Kommission am 15. Dezember 2015 (Entscheidung Nr. C (2015) 9306.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bieter ist zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 bzw. 124 GWB vorliegen.
Falls Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und / oder § 124 GWB vorliegen, ist zu erklären, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden. Diese sind darzustellen.
Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass die gewerberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsvorschriften erfüllt werden. Von der Vergabestelle kann nachträglich ein Nachweis angefordert werden.
Es wird eine Eigenerklärung gefordert, dass der Bieter im Berufs- bzw. Handelsregister des Landes eingetragen ist sowie bei der Berufsgenossenschaft gemeldet ist. Dem Angebot ist ein Nachweis beizufügen, z.B. aktueller Auszug aus dem Handelsregister in Kopie.
1. Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind; ggf. Angabe des Grundes, weshalb solche Angaben nicht verfügbar sind).
2. Vorlage eines aktuellen Nachweises (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung (für Personenschäden und für sonstige Schäden), mindestens in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR. Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bieter, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben, ist als Nachweis ausreichend. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung je Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Bei Bietergemeinschaften (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist. In diesem Fall müssen die Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die jährliche Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
1. Vorlage von mindestens 2 Referenzen mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistungen (Möglichst aus dem Tourismus- oder Dienstleistungsbereich). Sie müssen in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachte vergleichbare Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers zum Gegenstand haben. Aus den eingereichten Referenzen soll die Qualifikation des Bieters / der Bieterin hinsichtlich seiner / ihrer Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden. Die Referenzen sind unter Verwendung des Formblatts 444 einzureichen.
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Besteht die Absicht nicht, Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, bedarf es keiner Angabe.
4. Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Saarbrücken
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.saarland.de/3339.htm
Ort: Saarbrücken
Land: Deutschland
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Saarbrücken
Land: Deutschland