Pflege- und Entwicklungsplan – NGP Thüringer Kuppenrhön Referenznummer der Bekanntmachung: NGP-TK 01-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaltennordheim OT Kaltensundheim
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 36452
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wagnerrechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege- und Entwicklungsplan – NGP Thüringer Kuppenrhön
Erstellung eines fachlich qualifizierten Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL) für den 4 834 ha großen Projektbezogenen Planungsraum, bestehend aus 11 Teilgebieten in deutscher Sprache.
Naturschutzgroßprojekt Thüringer Kuppenrhön gGmbH
Pförtchen 15
36452 Kaltennordheim OT Kaltensundheim
Der Projektbezogene Planungsraum (PbP) liegt im Südwesten Thüringens, im Dreiländereck der Bundesländer Hessen, Bayern und Thüringen in den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen und Wartburgkreis. Er liegt innerhalb des thüringischen Teils des UNESCO-Biosphärenreservats „Rhön“ und umfasst eine Fläche von 4 834 ha.
Verbindendes Element der Gebietskulisse ist ein 112 km langer Abschnitt des „Nationalen Naturmonuments Grünes Band Thüringen“. Der PbP wurde anhand der räumlichen Aufteilung und der Arten- und Biotopausstattung zur besseren Übersicht in 11 Teilgebiete gegliedert (Grünes Band, Ulster, Standorfsberg – Brückenberg, Rasdorfer Berg, Teufelsberg – Pietzelstein, Rößberg-Tannenberg-Seelesberg, Kohlbachtal und Eckardshauk, Horbel-Hoflar-Birkenberg, Weinberg-Staufelsberg, Hohe Rhön sowie Stedtlinger Moor)
Erstellung eines fachlich qualifizierten Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL) für den 4 834 ha großen Projektbezogenen Planungsraums, bestehend aus 11 Teilgebieten in deutscher Sprache.
Wesentliche Inhalte sind:
— Zustandserfassung der Biotoptypen sowie ausgewählter Pflanzen- und Tiervorkommen einschließlich Analyse und Bewertung ihrer Bedeutsamkeit, Gefährdung und Entwicklungsmöglichkeiten,
— Erfassung der Nutzungen, Gefährdung und Konflikte sowie der sozioökonomischen Rahmenbedingungen im Planungsraum,
— Formulierung eines Leitbilds sowie Festlegung von realisierbaren (insbesondere umsetzungsorientierten) Zielen und Maßnahmen für die einzelnen Biotoptypen bzw. Zielarten des zu entwickelnden/festzulegenden Fördergebiets sowie Darstellung zukünftiger Aufgaben (Evaluierungen, rechtliche Sicherung, Dauerpflege etc.), inkl. Ermittlung der daraus resultierenden Folgekosten.
Es gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs und dieser Auftragsbekanntmachung erfüllen.
Es ist beabsichtigt, im Ergebnis der Teilnahmewettbewerbs 3 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Erfüllen mehr als 3 Bewerber die Mindestanforderungen an die Eignung, werden die 3 Bestplatzierten zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert. Die Plazierung bestimmt sich nach der über sämtliche Referenzkategorien erzielten Anzahl von Leistungspunkten (max. 134 Leistungspunkte). Falls bei 2 oder mehr Unternehmen ein Punktgleichstand vorliegt, teilen sich die Unternehmen die entsprechende Platzierung. Liegen mehr als 3 Unternehmen auf den ersten 3 Plätzen, erfolgt eine Auswahl nach Losentscheid (vgl. § 75 Abs. 6 VgV). Dabei wird der Losentscheid zwischen diejenigen Unternehmen durchgeführt, die unter den Bestplatzierten auf den ersten 3 Plätzen die niedrigste Punktzahl erreicht haben.
Mit Bescheid vom 18.6.2020 wurde dem Auftraggeber eine Zuwendung gewährt. Zuwendungsgeber sind der Bund, vertreten durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN), mit einem Anteil von 75 % des Gesamtvolumens und der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN), mit einem Anteil von 15 % des Gesamtvolumens. 10 % des Gesamtfinanzvolumens trägt der Projektträger selbst (z. T. kofinanziert durch die Landkreise Schmalkalden-Meiningen, Wartburgkreis und die Stiftung Naturschutz Thüringen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Nachweis mittels Vorlage einer Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. Die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit enthält Angaben zu/r:
— zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
— Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, sich auf gesondertes Verlangen die im folgenden genannten Nachweise vorlegen zu lassen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen-soweit ausgestellt wird (Vorlage im Original),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
2) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung
— für Personenschäden: maximal bis zu 3,0 Mio. EUR pro Schadensereignis,
— für Sachschäden: maximal bis zu 1,5 Mio. EUR pro Schadensereignis,
— sonstige Vermögensschäden: maximal bis zu 1,0 Mio. EUR pro Schadensereignis,
— Gesamthaftungssumme: maximal bis zu 11,0 Mio. EUR pro Jahr.
Nachweis mittels Vorlage einer Eigenerklärung, dass ein derartiger Versicherungsschutz im Auftragsfall besteht.
Mindestanforderung Berufshaftpflichtversicherung: Mindestdeckung
— für Personenschäden: maximal bis zu 3,0 Mio. EUR pro Schadensereignis,
— für Sachschäden: maximal bis zu 1,5 Mio. EUR pro Schadensereignis,
— sonstige Vermögensschäden: maximal bis zu 1,0 Mio. EUR pro Schadensereignis,
— Gesamthaftungssumme: maximal bis zu 11,0 Mio. EUR pro Jahr.
3) Arbeitsplatz mit Geografischen Informationssystem (GIS)
Nachweis mittels Vorlage einer Eigenerklärung
4) geeignete Referenzen über abgeschlossene (Teil-)Projekte mit GIS-Einsatz in den letzten 3 Jahren (2018 bis 2020)
Nachweis mittels Vorlage einer Referenzliste mit Bezeichnung des Auftrags, des Auftraggebers, Ansprechpartner beim Auftraggeber und dessen Telefonnummer sowie Leistungszeitraum
Mindestanforderung: mindestens 2 Referenzen über abgeschlossen Teilprojekte mit GIS-Einsatz
5) geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren (2016-2020) mit Bezeichnung des Auftrags, des Auftraggebers, Ansprechpartner beim Auftraggeber und dessen Telefonnummer sowie Leistungszeitraum;
Als vergleichbare Referenzobjekte werden angesehen: Pflege- und Entwicklungsplan für ein Gebiet ab 500 ha Größe, FFH – Managementplan, Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan
Nachweis mittels Vorlage einer Referenzliste
Mindestanforderung: mindestens 3 vergleichbare Referenzen; von maximal 90 möglichen Leistungspunkten muss der Bewerber mindestens 54 Leistungspunkte erzielen, bewertet wird: Auftragsvolumen, Größe des bearbeitenden Gebiets, Komplexität in Bezug auf die Aufgabenstellungen (Kartierung, Leitbild- und Zielentwicklung, Maßnahmedarstellung und Koordination), Komplexität in Bezug auf den Aufgabengegenstand (Kombination Biotop- oder Lebensraumtypen und Artengruppen) [siehe Anlage 14 Wertungsmatrix_Unternehmensreferenzen]
6) geeignete Referenzen über Projekte (Typ A) Extensive Landbewirtschaftung (Schwerpunkt Grünland, auch Beweidung) Entkusselung sowie Renaturierung von Magerstandorten in den letzten 5 Jahren (2016-2020) mit Bezeichnung des Auftrags, des Auftraggebers, Ansprechpartner beim Auftraggeber und dessen Telefonnummer sowie Leistungszeitraum;
Nachweis mittels Vorlage einer Referenzliste
Mindestanforderung: mindestens eine vergleichbare Referenz; von maximal 10 möglichen Leistungspunkten muss der Bewerber mindestens 6 Leistungspunkte erzielen; bewertet wird Aufgabengegenstand und Komplexität (siehe Anlage 14 Wertungsmatrix_Unternehmensreferenzen)
7) geeignete Referenzen über Projekte (Typ B) - Moorrenaturierung, Fließgewässerrenaturierung in den letzten 5 Jahren (2016-2020) mit Bezeichnung des Auftrags, des Auftraggebers, Ansprechpartner beim Auftraggeber und dessen Telefonnummer sowie Leistungszeitraum;
Nachweis mittels Vorlage einer Referenzliste
Mindestanforderung: mindestens eine vergleichbare Referenz; von maximal 10 möglichen Leistungspunkten muss der Bewerber mindestens 6 Leistungspunkte erzielen; bewertet wird Aufgabengegenstand und Komplexität (siehe Anlage 14 Wertungsmatrix_Unternehmensreferenzen)
8) geeignete Referenzen über Kartierung von Biotoptypen, FFH-Lebensraumtypen, Gefäßpflanzen, Moose, Flechten, Heuschrecken, Tagfalter, Libellen, Zielarten der Fließgewässer, wie Fische, Rundmäuler, Edelkrebse u.a., Herpetofauna, Kleinsäuger, wie Haselmaus, Spitzmäuse, Avifauna,
In den letzten 5 Jahren (2016-2020) mit Bezeichnung des Auftrags, des Auftraggebers, Ansprechpartner beim Auftraggeber und dessen Telefonnummer sowie Leistungszeitraum;
Nachweis mittels Vorlage einer Referenzliste
Mindestanforderung: von maximal 24 möglichen Leistungspunkten muss der Bewerber mindestens 15 Leistungspunkte erzielen.
1) Vorlage Kopie der Berufshaftpflichtversicherungspolice nach Zuschlagserteilung,
2) Ausführungsbedingungen nach dem Thüringer Vergabegesetz:
— Verpflichtung gemäß § 12 und 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz, gemäß § 17 ThürVgG – Kontrollen sowie § 18 ThürVgG – Sanktionen,
— Verpflichtung zur Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Gemäß § 12a Abs. 2 ThürVgG wird darauf hingewiesen, dass der Bestbieter im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem ThürVgG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bemessenen Frist vorlegen muss und dass, bei nicht fristgerechter Vorlage, das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Es handelt sich dabei um folgende Erklärungen und Nachweise:
— Formblatt „Verpflichtung gemäß § 12 und 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz, gemäß § 17 ThürVgG – Kontrollen sowie § 18 ThürVgG – Sanktionen,
— Formblatt „Verpflichtung zur Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)“,
— Formblatt „Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)“,
Zudem müssen im Falle eines anfänglichen Nachunternehmereinsatzes spätestens vor der Auftragserteilung folgenden Formblätter beim Auftraggeber vorliegen:
— Formblatt „Verpflichtung des Nachunternehmers zur Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)“,
— Formblatt „Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNEDVBC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann eine Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.