HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau Baulos 9.1.1 Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2021 - 4
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pockau-Lengefeld
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau Baulos 9.1.1
HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau Baulos 9.1.1 Erhöhung vorhandener Hochwasserschutzwände aus Stahlbeton mit Strukturschalung, Bauteil BT 5.50 Links von Fluss km ca. 1 + 098 bis ca. 1 + 148 Erhöhung der vorhandenen Winkelstützwand mit Strukturschalung entlang der Rampe zum Brückenbauwerk BW 7, Bauteil BT 6.10 Links von Fluss km ca. 1 + 151 bis ca. 1 + 157 Erhöhung Winkelstützwand mit Strukturschalung – ca. 2 Segmente – als Anschluss an das Brückenwiderlager des Brückenbauwerkes BW 7, Erhöhung des Brückenwiderlagers der Fußgängerbrücke BW 7 auf der linken Gewässerseite der Schwarzen Pockau Anpassung der Zuwegung zur Brücke an die neue Höhenlage einschließlich Errichtung eines Treppenabgangs und einer Rampe entlang des Mühlenwegs, Wiedereinsetzen der durch die Stadt Pockau-Lengenfeld sanierten Holzbrückenkonstruktion BW 7.
Pockau
DEUTSCHLAND
— ca. 220 m herstellen bauzeitlicher Hochwasserschutz,
— ca. 530 m3 Bodenaushub,
— ca. 380 t Entsorgung von Bau- und Abbruchmaterial,
— ca. 110 m3 Herstellen Stahlbetonkonstruktion Mauererhöhung mit beidseitiger Strukturmatrize einschl. Schalung,
— ca. 26 m Stahlbetonfertigteile Wandscheiben Rampe,
— ca. 15 t Einbau Bewehrungsstahl,
— ca. 1 360 Stück Herstellung Anschlussbewehrung an den Bestand,
— ca. 240 m2 Wegebau,
— ca. 120 m Holmkurzpfostengeländer,
— ca. 78 m Füllstabgeländer,
— ca. 10 Stück Rückstausicherungen.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Förderzeitraum 2014-2020 Abrechnungszeitraum bis 2023, Projektnummer: 5.2316121.002
Vergabenummer: FMZ-2021-4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Nachweis gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 1.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Nachweise gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 2c.
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Entfällt
— 3 Referenzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, davon:
—— 1 Referenz Erhöhung von Stahlbetonwänden,
—— 1 Referenz Erhöhung von Brückenwiderlagern,
—— 1 Referenz Herstellung von Stahlbetonwänden mit Strukturschalung.
— Entsorgungskonzept,
— Grobablaufplan.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— bei inländischen Bietern Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248; bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt:
—— Bescheinigung über erweiterte betontechnologische Kenntnisse im Sinne der Abschnitte 9.6.1 von DIN 1045-2:2008/08 und B.1(1) von DIN 1045-3: 2008/08,
—— Bescheinigung des Ausbildungsbeirates „Verarbeiten von Kunststoffen im Betonbau“ beim Deutschen Beton – und Bautechnik – Verein E.V (SIVV – Schein: Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken) und eine Düsenführerbescheinigung; bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt,
—— Urkalkulation,
—— Nachweis gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 3g. Anzahl über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt
Bei Angeboten, die aufgrund des Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen sowie auf die Prüfung der Eignung des Unternehmens verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
Entfällt
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, 09514 Pockau-Lengefeld
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.