Projektsteuerungsleistungen zur Umsetzung des Abschlussbetriebsplanes Saline Oberilm nach Bundesberggesetz (BBergG) Referenznummer der Bekanntmachung: IGK 2020 03-0082-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leg.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen zur Umsetzung des Abschlussbetriebsplanes Saline Oberilm nach Bundesberggesetz (BBergG)
Die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) ist Eigentümerin der Saline Oberilm, einem ehemaligen Bergbaustandort, zu dem 3 Bohranlagen mit Gerüsten, Maschinentechnik, den Bohrlöchern und Kavernen, eine 8 km lange Soleleitung mit Pumpstation sowie ein Werkskomplex gehören.
Zur Saline Oberilm gehören Grundstücke von ca. 70 000 m2.
Der Standort der Soleförderung und Siedesalzproduktion wurde nach der Insolvenz der Saline Oberilm GmbH & Co. KG 1999 von der LEG Thüringen mit dem gesellschaftlichen Auftrag übernommen, einen geeigneten Investor für die Fortführung der Produktion zu finden. Nachdem die jahrelangen Bemühungen nicht zum Erfolg führten, wurde die Entscheidung getroffen, den Gewinnungsbetrieb einzustellen, das Betriebsgelände einer anderen gewerblichen Nutzung zuzuführen und den Bergbaustandort als solchen zu schließen. Das Bunddesberggesetz (BBergG) fordert für die Einstellung eines Bergbaustandortes einen Abschlussbetriebsplan aufzustellen und vollständig umzusetzen.
Das betrifft im Wesentlichen:
— die Beseitigung betrieblicher Anlagen und Einrichtungen oder deren anderweitige Verwendung,
— die Vorsorge gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und zum Schutz von Sachgütern, Beschäftigter Dritter nach Einstellung des Betriebes,
— der Ausschluss einer Beeinträchtigung von Bodenschätzen,
— Maßnahmen zum Schutz der Umwelt,
— die ordnungsgemäße Verwendung oder Beseitigung von Abfällen,
— die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche.
Der Abschlussbetriebsplan Saline Oberilm in der Fassung vom 17.10.2017, mit allen seinen Bestandteilen und Anlagen und der Bescheid Nr. 8-035/2020 zum Abschlussbetriebsplan vom 27.1.2020, erteilt durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist vollständig umzusetzen. Für die Umsetzung dieser Leistung ist eine Projektsteuerung vorgesehen. Diese Leistung ist Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Die hierfür geschätzten Investitionskosten belaufen sich auf ca. 6 Mio. EUR netto.
Deutschland, Thüringen, Ilm-Kreis
Grundleistungen der Projektstufen 1 bis 5 gem. § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienmanagement erarbeitet von der AHO-Fachkommission Projektsteuerung/Projektmanagement (Stand: Mai 2014):
Die detaillierte Beschreibung der Projektsteuerungsleistung ist der Aufgabenbeschreibung sowie dem Projektsteuerungsvertrag, der den Vergabeunterlagen beiliegt, zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerungsleistungen zur Umsetzung des Abschlussbetriebsplanes Saline Oberilm nach Bundesberggesetz (BBergG)
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber, die sich auf die vorliegende Bekanntmachung bewerben, werden gebeten, sich freiwillig beim Auftraggeber zu registrieren (d. h. Registrierung: https://www.evergabe-online.de/registration/tenderer/
CompanyData.html?6 oder ihren Namen und ihre Kontaktdaten per E-Mail an den Auftraggeber zu senden), um ihnen im Falle etwaiger Fragen von Mitbewerbern oder Änderungen der Vergabeunterlagen, die notwendigen Antworten zur Verfügung stellen zu können.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei einer anonymen Nutzung selbst verantwortlich sind, sich über Änderungen im Verfahren und in den zum Download angebotenen Unterlagen zu informieren Allgemeine Fragen zum Verfahren werden gesammelt und in einem anonymisierten Bieter-Fragen-und-
Antworten-Katalog von der Vergabestelle beantwortet. Den Bieter-Fragen-und-Antworten-Katalog finden Sie in dem Ordner Vergabeunterlagen im ANA-Web und parallel auf der Bekanntmachungsseite des Verfahrens unter „Ausschreibungsunterlagen einsehen“.
Nur diejenigen Unternehmen, die vom öffentlichen Auftraggeber nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot einreichen (VgV §17 Abs. 4).
Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch in Textform mit Unterschrift und leserlicher Darstellung des Unterzeichnenden oder elektronisch mit fortgeschrittener Signatur oder elektronisch mit qualifizierter Signatur einzureichen. Hierzu besteht ein Wahlrecht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht Innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland