Rahmenvereinbarung Arbeitsmedizinische Betreuung Referenznummer der Bekanntmachung: 24.27-2912-007-2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=374834
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=374834
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Arbeitsmedizinische Betreuung

Referenznummer der Bekanntmachung: 24.[removed]
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Absicherung der arbeitsmedizinischen Betreuung für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales durch eine Rahmenvereinbarung mit freiberuflich tätigen Betriebsärzten oder betriebsärztlichen Diensten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Hauptort der Ausführung:

Die Dienstleistungen erfolgen nach Anweisung des Auftraggebers in den jeweiligen Dienststellen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Absicherung der arbeitsmedizinischen Betreuung für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales durch eine Rahmenvereinbarung mit freiberuflich tätigen Betriebsärzten oder betriebsärztlichen Diensten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2021
Ende: 30/04/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zu Selbstreinigungsmaßnahmen,

2. Eigenerklärung (Vordruck) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung,

3. Erklärung (Vordruck) zur bedarfsabhängigen Bereitschaft der Überprüfung der eingesetzten Personen nach dem ThürSÜG einschließlich Einverständniserklärung zur bedarfsabhängigen Sicherheitsüberprüfung nach dem ThürSÜG.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Anforderungen an den Auftragnehmer gemäß Ziffer 9. der Leistungsbeschreibung.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1) Leistungsbeschreibung mit den Anlagen 1 bis 5,

2) Entwurf der Rahmenvereinbarung,

3) Angebotsvordruck,

3) Eigenerklärung (Vordruck) zur Anerkennung der AGB.

Die nach § 12a Abs. 1 S. 1 ThürVgG nachstehenden, verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), nach Aufforderung des Auftraggebers gemäß § 12a Abs. 1 S. 2 ThürVgG vollständig ausgefüllt und in Textform nach § 126b BGB gezeichnet vorzulegen. Die Vorlage der nach dem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 12a Abs. 2 S. 1 ThürVgG innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist, welche nach § 12a Abs. 2 S. 2 ThürVgG mindestens 3 Werktage betragen muss und fünf Werktage nicht überschreiten darf, vorzulegen. Die Frist gemäß § 12a Abs. 3 S. 2 ThürVgG beginnt an dem Tag, der auf die Absendung dieser Aufforderung folgt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Angebot gemäß § 12a Abs. 4 S. 1 ThürVgG von der Wertung auszuschließen ist, wenn die nach dem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der gemäß § 12a Abs. 3 ThürVgG bestimmten Frist rechtzeitig beim Auftraggeber vorgelegt werden:

1. Verpflichtungen (Vordruck) zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),

2. Verpflichtung (Vordruck) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 3. Abs. 2 ThürVgG),

3. Verpflichtungen (Vordruck) nach §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG,

Im Bedarfsfall:

4. Verpflichtungen des Nachunternehmers (Vordruck) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),

5. Verpflichtungen des Nachunternehmers (Vordruck) zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/03/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/04/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/03/2021
Ortszeit: 12:30

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de

Bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 16. Februar 2020 an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu

Der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet haben,

Werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/02/2021

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