Raman Mikroskop Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2021-3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Raman Mikroskop
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt für Ihre wissenschaftliche Tätigkeit den Kauf eines (1) inversen hochflexiblen konfokalen Raman Mikroskops.
Das Raman Mikroskop wird zur flexiblen und der jeweiligen Fragestellung angepassten Aufnahme einer breiten Palette an möglichen biologischen Proben von Biomolekülen (Metabolite, DNA, etc.) über eukaryotische und prokaryotische Zellen, Gewebeproben bis hin zu Organstrukturen für ein Mikroskop-Geräte-Zentrum, das Microverse Imaging Center, gebraucht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Erigenerklärung zu erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungene (EEE) werden ebenfalls akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachzufordern.
Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder Bietergemeinschaft sind sämtliche Bedingungen auch für diese nachzuweisen.
— Unternehmensdarstellung inklusive:
—— Allgemeine Unternehmensdarstellung,
—— Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr,
—— Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz der Niederlassung, die den Auftraggeber betreuen würde),
—— Telefon-/Faxnummer und E-Mailadresse,
—— Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige,
—— Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc,
—— Angaben zu den Umsätzen der letzte 6 Jahre (ersatzweise Geschäftsberichte der letzten 3 Jahre) sowie den Umsätzen des im Rahmen der Ausschreibung maßgeblichen Geschäftsbereiches,
— Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich der Angabe der Deckungssummen,
— Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4),
—Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (Anlage 5),
—Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Anlage 6).
Nichtbestehen eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens; dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; dass die Beiträge an die Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß bezahlt werden; dass die Steuern ordnungsgemäß bezahlt werden; dass die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer/innen ordnungsgemäß bezahlt werden; dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bieter/in in Frage stellen; dass keine Person, deren Verhalten unseremUnternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuches (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder §§
232 und 233 des Strafgesetzbuches (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuches (Förderung des Menschenhandels). Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder Bietergemeinschaft sind die Erklärungen nach den §§ 123 und 124 GWB auch für diese zu erklären.
Nachweis von mindestens 3 Referenzen in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren mit Kontaktdaten des Auftraggebers (die Referenzen dürfen nicht das Recht des Auftragsgebers ausschließen oder einschränken weitere Informationen bei den Auftraggebern einzuholen).
Der Bewerber erklärt, dass sein Unternehmen die:
— Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz; § 17 ThürVgG – Kontrollen; § 18 ThürVgG – Sanktionen,
— Sowie ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) und die Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) erfüllt.
Die entsprechenden Formulare sind als Anlagen dieser Ausschreibung beigefügt.
Im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung sind von dem Bestbieter diese Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb von 3 Werktagen über die e-Vergabeplattform („Nachrichten“) vollständig ausgefüllt einzureichen. Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 12a ThürVgG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder per E-Mail) an die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.