Unterhaltsreinigungsarbeiten in den Dienstgebäuden des Amtsgerichts Saarbrücken Referenznummer der Bekanntmachung: AGSB 537-2021-0001-S#002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarland.de/agsb/DE/home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigungsarbeiten in den Dienstgebäuden des Amtsgerichts Saarbrücken
Unterhaltsreinigungsarbeiten in den Dienstgebäuden des Amtsgerichts Saarbrücken.
Regionalverband Saarbrücken
Unterhaltsreinigungsarbeiten in folgenden Dienstgebäuden des Amtsgerichts Saarbrücken:
— Franz-Josef-Röder Straße 13, 66119 Saarbrücken (Hauptgebäude) (Kellergeschoss, Erdgeschoss, 1.-3. Obergeschoss),
— Bertha-von-Suttner-Straße 2, 66123 Saarbrücken,
— Bertha-von-Suttner-Straße 5, 66123 Saarbrücken (Kellerarchiv, 1. und 2. Obergeschoss),
— Mainzer Straße 176, 66121 Saarbrücken,
— Mainzer Straße 178, 66121 Saarbrücken,
— Obere Lauerfahrt 10, 66121 Saarbrücken,
— Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach.
Optionale 1-jährige Verlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Auskunft aus dem Handels- oder Berufsregister des Herkunftslandes, nicht älter als 6 Monate,
— Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung, welche die Risiken des Vertrages in voller Höhe deckt,
— Nachweis Mitglied der Berufsgenossenschaft,
— Nachweis über die Teilnahme an der Objektbesichtigung,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Amtsgericht Saarbrücken führt jeweils eine Vor-Ort-Besichtigung am 19.2.2021 oder am 24.2.2021 um 10.00 Uhr durch. (siehe Bewerbungsbedingungen – Teilnahme zwingend für Angebotsabgabe).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist (in der Regel) unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Antrag ist auch dann unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag ist des Weiteren unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) und der Auftraggeber in seiner Vergabebekanntmachung auf diese Ausschlussfrist hingewiesen hat.
Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antrags-gegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Die sonstigen Beteiligten sollen – soweit bekannt – benannt werden (§ 161 Abs. 2 GWB).
Es ist auch darzulegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist (§ 161 Abs. 2 GWB) und dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
Einen wirksam erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB); dem Antragsteller bleibt in diesem Fall nur die Möglichkeit, den Zivilrechtsweg zu beschreiten. Allerdings kann ein Zuschlag unwirksam sein, wenn der Bieter, dessen Angebot nicht berücksichtigt werden soll, vom Auftraggeber nicht mindestens 15 Kalendertage vor Zuschlagserteilung darüber informiert wurde, warum er den Zuschlag nicht und wer ihn stattdessen erhalten soll. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html