Generalsanierung und Umbau des Freibads Sömmerda – Vergabepaket 5, Los 25.1 – Nahwärmenetz Referenznummer der Bekanntmachung: FB-05-25.1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-soemmerda.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung und Umbau des Freibads Sömmerda – Vergabepaket 5, Los 25.1 – Nahwärmenetz
Nahwärmenetz für das Wohngebiet Rohrhammerweg, Sömmerda.
Sömmerda
DEUTSCHLAND
Für das Wohngebiet „Rohrhammerweg“ ist der Aufbau, einer Nahwärmeversorgung mit einem BHKW vom Freibad Sömmerda aus, geplant. Die vorgesehene Nahwärmezentale des Wohngebietes wurde planungsseitig mit der Heizzentrale des Bades zusammengelegt. Die Wärmeerzeugung erfolgt zu 100 % mit
Einem erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerk in Kombination mit einer Gaswärmepumpe. Lediglich zur Spitzenlastabsicherung bei der Inbetriebnahme des
Freibades und zur Redundanz der genannten Erzeuger wird ein Brennwertgaskessel installiert. Der mit dem BHKW erzeugte Strom wird während des
Betriebes im Freibad und die Überschüsse im Netz der Stadtwerke verbraucht.
Standort Wärmeerzeugung
Das BHKW und der Brennwertkessel werden im Gebäude 6 Nahwärmezentrale / Lagergebäude – aufgestellt. Von dort wird ein internes Nahwärmenetz aufgebaut, welches für die Versorgung des Schwimmbades und ein externes Nahwärmenetz, welches für die Versorgung der Anwohner des Rohrhammerweges fungiert.
Nahwärmenetz Versorgung Anwohner
Vom Gebäude 6 im Freibad wird eine Nahwärmeleitung bis an die Grundstücksgrenze des Rohrhammerweg verlegt. Hier knüpfen die Leistungen des Auftragnehmers (Ihre Leistungen) an. Die fortzuführende Nahwärmetrasse soll aus 2 UNO-Rohren, PE-Xa mit Kunststoffmantel und PU-Schaumisolierung, bestehen. Die einzelnen Hausabgänge erfolgen über T-Stücke aus schwarzen Stahl in der Ausführung Parallelabzweig. Jeder Hausanschluss erhält jeweils ein Absperrventil in Vor- und Rücklauf, die über Straßenkappen zugänglich sind. Die weiterführenden Leitungen vom Abzweig der Haupttrasse bis ins Gebäude werden in Stahl ausgeführt. Die Kopflöcher zur Hauseinführung werden bauseits hergestellt.
Die Kernbohrungen für die Durchführung der Rohrtassen durch die Außenwand erfolgt durch den AN. Ebenso die Abdichtung der Hausanschlüsse im/am
Mauerwerk.
Am Ende der Haupttrasse wird eine vorläufige Kurzschlussstrecke installiert, um hier eine Zirkulation des Heizmediums Wasser zu erhalten. Die Leitungen müssen ohne Höhenversprünge verlegt werden, wenn möglich mit leichter Steigung vom Heizhaus bis zum letzten Verbraucher, um eine Luftsackbildung zu vermeiden.
Sömmerda-EFRE-Vorhaben aus 3.2.1.3.0/4c
Neben der Förderung nach dem EFRE-Programm (EU-Mittel) beinhaltet die Gesamtmaßnahme auch Fördermittel auf Grundlage der Thüringer Städtbauförderung (BL-IPSI) sowie der Sportstättenförderung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe der in den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen
Keine besonderen Vorgaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).