Generalsanierung und Umbau des Freibads Sömmerda – Vergabepaket 5, Los 25.2 – Tiefbauarbeiten für Nahwärmenetz Referenznummer der Bekanntmachung: FB-05-25.2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-soemmerda.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung und Umbau des Freibads Sömmerda – Vergabepaket 5, Los 25.2 – Tiefbauarbeiten für Nahwärmenetz
Tiefbauarbeiten für die Errichtung des Nahwärmenetzes Wohngebiet Rohrhammerweg, Sömmerda.
Sömmerda
DEUTSCHLAND
Die Hauseigentümer des Rohrhammerweges sollen künftig, über die neue Heizungszentrale des Freibades Sömmerda, mit Wärme versorgt werden. Hierfür ist bauseits eine Rohrtrasse bestehend aus Vor-und Rücklaufleitung zu verlegen. Momentan befindet sich teilweise unter dem neuen, Trassenverlauf ein alter Abwasserkanal, der vor Ihrer Leistung ausgebaut wird.
Der hierbei entstandene Graben wird fachgerecht verfüllt und die Oberfläche wieder hergestellt. Die ausgeschriebene Bauleistung besteht darin, Schachtarbeiten durchzuführen um die Heiztrasse vom Erzeuger zu den Verbrauchern zu führen. Der Leitungsverlauf erfolgt zum größten Teil im Bereich einer gepflasterten Straße. Für die einzelnen Hausanschlüsse ist Borde sowie Gehwegpflaster aufzunehmen und nach Verlegung wieder einzubauen. Für die einzelnen Hausanschlüsse ist das Herstellen von Kopflöcher erforderlich.
Das Rohrbett ist fachgerecht nach den Vorschriften des Rohrhersteller herzurichten. Dies sollte nicht wellig ausgeführt werden, sodass keine Trassenhochpunkte mit Luftsackbildung entstehen.
Im Anschluss wird eine Montagefirma die flexible Haupttrasse verlegen. Hier muss mit der Montagefirma zusammengearbeitet werden, weil die Trasse nach der Einbringung teilweise mit Sand beschwert werden muss.
Die Abgänge von der flexiblen Haupttrasse zu den einzelnen Hausanschlüssen erfolgt mit KMR-Rohr (starr). Im Gehweg werden durch die Installationsfirma Absteller gesetzt. Diese gilt es zu fixieren und im Anschluss müssen hier Straßenkappen eingebaut werden.
Die Durchbrüche für die Hauseinführung erfolgen bauseits, ebenso der Verschluss dieser Durchbrüche. Für den letzten Hausanschluss ist ein Stück Betonfläche
(Straße) zu schneiden und zu öffnen. Der Verschluss der geöffneten Betonfläche erfolgt durch Asphalt, Das die Deckschicht Straße in einem weiteren Schritt
Später erneuert wird. Material und Fahrzeuge sind so zu lagern, bzw. abzustellen, dass ein durchkommen von Rettungsfahrzeugen zu jeder Zeit möglich ist.
Sömmerda-EFRE-Vorhaben aus 3.2.1.3.0/4c
Neben der Förderung nach dem EFRE-Programm (EU-Mittel) beinhaltet die Gesamtmaßnahme auch Fördermittel auf Grundlage der Thüringer Städtbauförderung (BL-IPSI) sowie der Sportstättenförderung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe der in den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen
Keine besonderen Vorgaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).