Kampfmittelräumung auf forstfiskalischen Teilflächen in Thüringen Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-F-910-2021-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kampfmittelräumung auf forstfiskalischen Teilflächen in Thüringen
Die Landesforstanstalt beabsichtigt die Beauftragung von Unternehmen mit der Durchführung von Kampfmittelräumarbeiten auf mehreren belasteten Flächen im Freistaat Thüringen.
Vollflächige Kampfmittelräumung auf ca. 6,4 ha forstfiskalischer Flächen sowie 10 AT Umlaufendes Raster im Helbetal
— Gemarkung Friedrichslohra, Flur 3, Flurstück 53/3,
— Gemarkung Großbrüchter, Flur 18, Flurstücke 52/1, 53/3, 55/1 und 56/4.
Das Vorhaben betrifft Leistungen für die vollflächige Kampfmittelräumung im Sinne der unmittelbaren Gefahrenabwehr auf ca. 6,4 ha forstfiskalischer Flächen im Helbetal. Das Vorhaben beinhaltet das Herstellen der Sondier- und Räumfreiheit sowie die vollflächige Sondierung mit punktuell bodeneingreifender Kampfmittelräumung mit mindestens 2 Sondengängen (passive Magnetik und aktives elektromagnetisches Induktionsverfahren) ohne Begrenzung der Arbeitstiefe. Die Leistungen sind innerhalb von ca. 12 Wochen/96 AT (1 AT/8Ah) ab dem 6.4.2021 zu erbringen.
Bitte beachten:
Die Teilnahme hinsichtlich dieses Loses setzt die Wahrnehmung eines Besichtigungstermins mit einem Vertreter des Auftraggebers voraus. Dem Angebot hinsichtlich dieses Loses ist zwingend eine vom Auftraggeber ausgestellte und unterzeichnete Bescheinigung beizufügen, die im Rahmen des vereinbarten Besichtigungstermins vor Angebotsabgabe ausgestellt wird. Interessenten haben sich bis spätestens 19.2.2021, 12.00 Uhr bei der Vergabestelle zum Zwecke der Vereinbarung eines Besichtigungstermins zu melden. Die Besichtigungstermine werden voraussichtlich in der 8. Kalenderwoche 2021 stattfinden. Angebote von Bietern, die die Teilnahme am Besichtigungstermin hinsichtlich dieses Loses nicht mit dem Angebot nachweisen, können nicht berücksichtigt werden.
Angebotsabgabe setzt zwingend die Wahrnehmung eines Besichtigungstermins voraus, s. o. II.2.4).
Vollflächige Kampfmittelräumung auf ca. 5,5 ha forstfiskalischer Flächen in Wernrode
Gemarkung Straußberg, Flur 10, Flurstück 85, 86, 89 und 91
Das Vorhaben betrifft Leistungen für die vollflächige Kampfmittelräumung im Sinne der unmittelbaren Gefahrenabwehr auf ca. 5,5 ha forstfiskalischer Flächen in Wernrode. Das Vorhaben beinhaltet das Herstellen der Sondier- und Räumfreiheit sowie die vollflächige Sondierung mit punktuell bodeneingreifender Kampfmittelräumung mit mindestens 2 Sondengängen (passive Magnetik und aktives elektromagnetisches Induktionsverfahren) ohne Begrenzung der Arbeitstiefe. Die Leistungen sind innerhalb von ca. 35 Wochen /172 AT (1 AT/8 Ah) ab dem 12.4.2021 zu erbringen.
Bitte Beachten: Die Teilnahme hinsichtlich dieses Loses setzt die Wahrnehmung eines Besichtigungstermins mit einem Vertreter des Auftraggebers voraus. Dem Angebot hinsichtlich dieses Loses ist zwingend eine vom Auftraggeber ausgestellte und unterzeichnete Bescheinigung beizufügen, die im Rahmen des vereinbarten Besichtigungstermins vor Angebotsabgabe ausgestellt wird. Interessenten haben sich bis spätestens 19.2.2021, 12.00 Uhr bei der Vergabestelle zum Zwecke der Vereinbarung eines Besichtigungstermins zu melden. Die Besichtigungstermine werden voraussichtlich in der 8. Kalenderwoche 2021 stattfinden. Angebote von Bietern, die die Teilnahme am Besichtigungstermin hinsichtlich dieses Loses nicht mit dem Angebot nachweisen, können nicht berücksichtigt werden.
Angebotsabgabe setzt zwingend die Wahrnehmung eines Besichtigungstermins voraus, s. o. II.2.4).
Vollflächige Kampfmittel auf ca.18,8 ha forstfiskalischer Flächen bei Crawinkel
Gemarkung Crawinkel, Flur 16, Flurstücke 4 und 34; Flur 17, Flurstücke 14 und 45
Das Vorhaben betrifft Leistungen für die vollflächige Kampfmittelräumung im Sinne der unmittelbaren Gefahrenabwehr auf ca. 18,8 ha forstfiskalischer Flächen in Crawinkel. Das Vorhaben beinhaltet das Herstellen der Sondier- und Räumfreiheit sowie die vollflächige Sondierung mit punktuell bodeneingreifender Kampfmittelräumung mit mindestens 2 Sondengängen (passive Magnetik und aktives elektromagnetisches Induktionsverfahren) ohne Begrenzung der Arbeitstiefe. Die Leistungen sind innerhalb von ca. 19 Wochen/90 AT (1 AT/8 Ah) ab dem 19.4.2021 zu erbringen.
Bitte beachten:
Die Teilnahme hinsichtlich dieses Loses setzt die Wahrnehmung eines Besichtigungstermins mit einem Vertreter des Auftraggebers voraus. Dem Angebot hinsichtlich dieses Loses ist zwingend eine vom Auftraggeber ausgestellte und unterzeichnete Bescheinigung beizufügen, die im Rahmen des vereinbarten Besichtigungstermins vor Angebotsabgabe ausgestellt wird. Interessenten haben sich bis spätestens 19.2.2021, 12.00 Uhr bei der Vergabestelle zum Zwecke der Vereinbarung eines Besichtigungstermins zu melden. Die Besichtigungstermine werden voraussichtlich in der 8. Kalenderwoche 2021 stattfinden. Angebote von Bietern, die die Teilnahme am Besichtigungstermin hinsichtlich dieses Loses nicht mit dem Angebot nachweisen, können nicht berücksichtigt werden.
Angebotsabgabe setzt zwingend die Wahrnehmung eines Besichtigungstermins voraus, s. o. II.2.4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Zum Nachweis ihrer Eignung zur Vertragsdurchführung haben die Bieter das Formblatt „Bietererklärung zur Eignung“ ausgefüllt einzureichen, das Erklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zur Zuverlässigkeit, zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Mindestlöhnen und Sozialversicherungsbeiträgen sowie zu Eintragungen im Gewerbezentralregister, zur Betriebshaftpflichtversicherung, zur Fachkunde und zur Leistungsfähigkeit enthält
— die Bieter haben in die „Bietererklärung zur Eignung“ die Gesamtumsätze aus den letzten 2 Geschäftsjahren einzutragen,
— Aufträge werden nur an Unternehmen vergeben, die während des gesamten Leistungszeitraums über eine die vertraglichen Leistungen abdeckende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis für Sach- und Personenschäden und i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis für Vermögensschäden verfügen. Dem Angebot ist ein entsprechender Nachweis über das gegenwärtige Bestehen eines entsprechenden Versicherungsverhältnisses, der nicht älter als sechs Monate sein darf, beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter im Falle der Einreichung fehlerhafter Nachweise zur Nachreichung korrekter Nachweise aufzufordern. Sollte die derzeit bestehende Versicherung diese Deckungssummen im Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht erreichen, so ist mit der Angebotsabgabe zuzusichern, dass die Deckungssumme im Falle der Zuschlagserteilung entsprechend erhöht und die entsprechende neue Police vor Ausführungsbeginn vorgelegt wird. Die Bieter sind verpflichtet, ein den o. g. Anforderungen entsprechendes Versicherungsverhältnis im Zuschlagsfall bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit zu unterhalten und dies dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen jederzeit nachzuweisen,
— bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz haben die Bieter im Angebotsformular die für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungen sowie die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen,
— Bietergemeinschaften haben im Angebot ihre Mitglieder sowie einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und die Gesamtschuldnerschaft zu erklären.
— Die Lose können nur an Unternehmen bezuschlagt werden, die in den beiden letzten Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR erwirtschaftet haben.
— in der „Bietererklärung zur Eignung“ haben die Bieter die gegenwärtigte Beschäftigtenzahl ihres Unternehmens einzutragen,
— ferner haben die Bieter in der „Bietererklärung zur Eignung“ mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 Geschäftsjahren über die Ausführung in Art und Umfang vergleichbarer Aufträge darzustellen. Dabei sind jeweils der Auftraggeber zu benennen und ein dortiger Ansprechpartner mit Kontaktdaten anzugeben,
— im Wege einer gesonderten Eigenerklärung haben die Bieter zum Nachweis ihrer Eignung folgende Angaben zu ihrem Unternehmen zu tätigen: Darstellung der zur Verfügung stehenden Technologie zur Kampfmittelräumung auf großen Flächen; Darstellung der Maßnahmen zu innerbetrieblichem Qualitätsmanagement; Anzahl der Geräte zur Sondierung/Ortung von Kampfmitteln, dabei muss mindestens ein System zur PC-gestützten Datenerfassung (Magneto oder gleichwertig) zur Verfügung stehen; Angaben über Schutzeinrichtung an Bagger- und anderer Technik für den Einsatz auf mit Kampfmitteln belasteten Flächen (Sicherheitsverglasung etc.); Anzahl und Typ der Systeme zur technischen Vermessung von Räumfeldern; Benennung der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen einschließlich einer Darstellung, wie viele Personen eingesetzt werden können, die über einen behördlichen Befähigungsschein nach § 20 SprengG verfügen; Benennung und Darstellung der beruflichen Laufbahn des vorgesehenen Räumstellenleiters,
— Dem Angebot ist der Nachweis darüber beizufügen, dass das Unternehmen über die erforderliche Erlaubnis gemäß § 7 SprengG verfügt,
— zudem ist der Nachweis über eine externe Qualitätssicherung (Akkreditierung DAkks, Gütezeichen „Kampfmittelräumung“ RAL-GZ 901 oder gleichwertig) beizubringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— die Frist für Bieterfragen endet am 9.3.2021, 12.00 Uhr. Die Kommunikation in dem Vergabeverfahrenerfolgt seitens des Auftraggebers sowie der Unternehmen entsprechend § 9 Abs. 1 VgV grundsätzlich ausschließlich mittels der verwendeten E-Vergabe-Anwendung,
— bitte beachten Sie, dass die Zuschlagserteilung unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsrats der Landesforstanstalt steht, § 7 Abs. 2 Nr. 7 LForstAG TH. Sollte die Zustimmung in der für Mitte März 2021 anberaumten Sitzung nicht erfolgen, wird der Auftraggeber die Bieter hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen und das Vergabeverfahren aufheben. Eine finanzielle Entschädigung der Bieter kann in diesem Fall nicht erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.