Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an einen internen Betreiber nach Artikel 5 Absatz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 102-248653
Bekanntmachung über vergebene öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenburg
Postleitzahl: 04600
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenburg
Postleitzahl: 04600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.altenburgerland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an einen internen Betreiber nach Artikel 5 Absatz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007
Die Direktvergabe umfasst öffentliche Personenverkehrsdienste im Busverkehr (innerstädtisch/regional) im Zuständigkeitsgebiet des Landkreises Altenburger Land.
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftomnibussen nach Artikel 5 Absatz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 (ca. 3,2 Mio. Fahrplankilometer/Jahr) im Zuständigkeitsgebiet des Landkreises Altenburger Land an die Thüsac Personennahverkehrsgesellschaft mbH als interne Betreiberin.
Die Direktvergabe umfasst alle Stadt- und Regionalverkehrslinien innerhalb des Zuständigkeitsgebiets des Landkreises Altenburger Land einschließlich aller abgehenden Linien in das Zuständigkeitsgebiet benachbarter zuständiger örtlicher Behörden.
Die erfassten Fahrpläne und Linien sind in den Datenbanken des Thüringer Landesverwaltungsamtes unter https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/fileadmin/TLVwA/Wirtschaft_und_Gesundheit/Strassenverkehr_Luftverkehr/linienubersicht_2020.pdf
Sowie der Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV) unter https://www.mdv.de/linien-netzplaene/netz-und-uebersichtsplaene/
Grundsätzlich nachgewiesen. Dies betrifft im Speziellen:
— den Regionalverkehr Thüringen auf den Buslinien:
250, 251, 252, 254, 264, 266, 301, 325, 328, 329, 350, 351, 352,353, 354, 355, 356, 357, 358, 359, 401, 404, 405, 406, 408, 409, 412, 413, 414, 416
— den Stadtverkehr Altenburg auf den Linien:
I, K, L, S, W, Z
— den Stadtverkehr Schmölln auf den Linien:
H, F.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Ausgleichsleistung besteht aus den:
— der zuständigen örtlichen Behörde vom Freistaat Thüringen zur Gewährleistung attraktiver und bedarfsgerechter öffentlicher Personennahverkehrsangebote nach Maßgabe des jeweiligen Haushalts gewährten Finanzhilfen,
— der zuständigen örtlichen Behörde vom Freistaat Thüringen für besondere, auf vom für Verkehr zuständigen Ministerium festgelegten landesbedeutsamen öffentlichen Straßenpersonennahverkehr- Achsen verkehrende Buslinien, die bestimmte Kriterien erfüllen (landesbedeutsame Buslinien) gewährten Zuwendungen,
— der zuständigen örtlichen Behörde vom Freistaat Thüringen für die Anerkennung des Azubi-Tickets Thüringen gewährten Zuwendungen,
— der zuständigen örtlichen Behörde vom Freistaat Thüringen darüber hinaus für den öffentlichen Straßenpersonennahverkehr nach Bestimmungen des Freistaates Thüringen näher definierten und gewährten zweckgebundenen Zuwendungen oder Finanzhilfen, welche ausdrücklich der Betreiberin mittelbar zur Deckung eines Betriebskostendefizits zufließen sollen (z. B. Anerkennung Sondertickets, Sonderangebote etc.),
— Betriebskostenzuschüssen der zuständigen örtlichen Behörde.
Der Betreiberin wird zum Schutz der mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag vorgegebenen Verkehrsleistungen ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der VO (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 8 PBefG während der Geltungsdauer des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages eingeräumt. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der vergebenen Verkehrsleistung vor konkurrierenden Linienverkehren mit Bussen im Zuständigkeitsgebiet des Landkreises Altenburger Land. Solche Verkehre, die das Fahrgastpotenzial der geschützten Verkehre nur unerheblich beeinträchtigen, sind nicht ausgeschlossen.
Die vom Landkreis Altenburger Land im Hinblick auf die Sicherstellung von im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen Personenverkehrsdiensten unter Abschnitt II.2.4) und im jeweils geltenden Nahverkehrsplan des Landkreises Altenburger Land beschriebenen, festgelegten und bestimmten Anforderungen. Die Vergabe der unter Abschnitt II. bezeichneten Verkehrsleistung wurde als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz vergeben. Der Landkreis Altenburger Land behält sich weiterhin vor, die Verkehrsleistungen während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags an veränderte Verkehrsbedürfnisse, den Nahverkehrsplan sowie gesetzliche oder finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich insbesondere sowohl auf den Bestand und den Verlauf der Linien, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken.
Fahrgastinformation: Fahrplaninformation online bei der Betreiberin, Einstellung Fahrplan bei der Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH-Fahrplanauskunft, Verteilung gedruckter Fahrpläne in Bussen, Vorverkaufsstellen, der Mobilitätszentrale und weiteren ausgewählten Einrichtungen (wie z. B. Kliniken, Altersheime, etc.). Fahrkartenverkauf in Bussen, von Automaten oder in Kundencentern: Die Vertriebsaktivitäten der Betreiberin umfassen den personalbedienten Verkauf, den Vertrieb über elektronische Fahrscheindrucker, den Abonnementvertrieb, den Verkauf von Notfahrscheinen sowie den Vertrieb über private Verkaufsstellen und Agenturen. Die Betreiberin unterstützt in Abstimmung mit den Partnern in der Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH die Einführung und den Ausbau integrierter Vertriebstechnologien wie Handy-Ticketing, E-Ticketing und Online-Ticketing. Die Betreiberin führt den Vertrieb auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung durch. Der Vertrieb erfolgt unter Berücksichtigung der Fahrgastbedürfnisse und unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien mit dem Ziel der Sicherung der Einnahmen. Um eine möglichst breite Verfügbarkeit der Fahrkarten zu garantieren, werden die als Anlage 3 des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages aufgeführten Vertriebsarten vorgehalten. Der Fahrkartenverkauf muss in den Bussen und im Vorverkauf eingerichtet werden. Die Betreiberin hat eine ausreichende Anzahl an Vorverkaufsstellen abzusichern. In der Stadt Altenburg sollen mindestens 2 Kundencenter betrieben werden. Die Öffnungszeiten der Kundencenter sind kundenfreundlich zu gewährleisten. Digitale Vertriebswege sind anzubieten.
Die Betreiberin unterhält ein Beschwerde- und Qualitätsmanagement und gewährleistet, dass Kundenbeschwerden zügig bearbeitet und im Rahmen des Qualitäts-Managements berücksichtigt werden. Beschwerden von Fahrgästen sollen von der Betreiberin grundsätzlich innerhalb einer Frist von 2 Wochen beantwortet werden. Die Behandlung der Beschwerden ist zu dokumentieren. Die Betreiberin stellt jährlich einen Beschwerdebericht auf und stellt diesen der zuständigen örtlichen Behörde spätestens bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres zur Verfügung.
Entfällt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Windischleuba
Postleitzahl: 04603
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thuesac.de
Name und Anschrift der Partei oder Parteien, die rechtliche Kontrolle über den gewählten Betreiber ausüben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenburg
Postleitzahl: 04600
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.altenburgerland.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich nicht um eine Vergabe von Dienstleistungen im Eisenbahnverkehr (vgl. Ziffer II.1.3.). Das vorliegende Formular wird gleichwohl verwendet, da ein entsprechendes Formular für den öffentlichen Straßenpersonennahverkehr nicht verfügbar ist.
Ergänzung zu Ziff. V.2.3)
Name und Anschrift der Partei oder Parteien, die rechtliche Kontrolle über den gewählten Betreiber ausüben:
Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna,
[removed]
Tel. + 49 3433 241-0
Fax + 49 34[removed]
NUTS-Code: DED52
Die Angabe zu Ziff. V.2.4. entspricht einem Schätzwert.