Sanierung Rathaus Artern, 3.BA Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Artern
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Postleitzahl: 06556
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.artern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Suhl
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 98529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.efgmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rathaus Artern, 3.BA
Das Rathaus der Stadt Artern wurde 1905/1906 im neobarocken Stil erbaut. In den Jahren 1992/1993 wurden bereits in 2 Bauabschnitten Sanierungsarbeiten durchgeführt. Unter Berücksichtigung der funktionalen und räumlichen Anforderungen an das Gebäude wurde im Rahmen einer geplanten Gesamtsanierung im Jahr 2007 eine Bestands- und Schadensanalyse erarbeitet. Ausgehend von dieser Analyse wurden bereits Teilleistungen umgesetzt bzw. kommen noch neue Leistungen hinzu.
Insgesamt entspricht das Gebäude nicht mehr den heutigen Anforderungen an ein modernes, zeitgemäßes Verwaltungsgebäude. Hinsichtlich der Bausubstanz sind bei Teilen der Holzkonstruktionen teilweise erhebliche Bauschäden (Fäulnisschäden etc.) zu verzeichnen.
Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude ist deshalb zu sanieren. In diesem Zuge ist u.a. auch ein barrierefreier Ausbau in Form eines rollstuhlgerechten Aufzuges vorgesehen.
Artern
DEUTSCHLAND
Zu erbringen sind Planungsleistungen in Bezug auf die HOAI 2021, Teil 3 Objektplanung – Abschnitt 1 (Gebäude), Teil 4 Fachplanung - Abschnitt 1 (Tragwerksplanung), Teil 4 Fachplanung – Abschnitt (TA HLS) und Teil 4 Fachplanung – Abschnitt 2 (TA Elektro) jeweils für alle Leistungsphasen.
Folgende Leistungen sind u.a. dabei durchzuführen:
— Maler- und Fußbodenarbeiten, einschl. Malerarbeiten an den historischen Motivfenstern,
— Das Dach ist komplett neu einzudecken,
— Herstellung der Barrierefreiheit bis in das 2. OG durch Einbau eines Aufzuges,
— Verbesserung der Akustik im Sitzungssaal durch Tontechnik/ Hörschleife,
— Erneuerung Außenputz,
— Aufarbeitung von Holztreppen und Geländern,
— Erneuerung bzw. Optimierung der Heizungsanlage,
— Eine Lüftungs-/Klimaanlage ist speziell für den Serverraum im 1. OG vorzusehen,
— Erneuerung der Elektroinstallation,
— Einbau von Sonnenschutzanlagen.
Die vorbenannten Angaben dienen lediglich der allgemeinen Beschreibung der Planungsleistung. Die abschließende Konkretisierung erfolgt im Planungsprozess in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Artern.
1. VgV § 46 (3) 2. und 6. – berufliche Erfahrung des Projektleiters, Wertung: 3 Pkt. ≥ 12 Jahre; 2 Pkt. ≥ 8 Jahre; 1 Pkt. < 8 Jahre
2. VgV § 46 (3) 1. – vergleichbare Leistungen:
2.1) Es werden 5 Referenzen für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude der letzten 5 Jahre in die Bewertung einbezogen. Es können hier maximal 5 Punkte erreicht werden.
2.2) Es werden 5 Referenzen für die Sanierung Holzbauteile mit Schädlingsbefall, Hausschwamm, etc. der letzten 5 Jahre in die Bewertung einbezogen. Es können hier maximal 5 Punkte erreicht werden.
2.3) Es werden 5 Referenzen für Verwaltungsgebäude der letzten 5 Jahre in die Bewertung einbezogen. Es können hier maximal 5 Punkte erreicht werden.
2.4) Es werden 5 Referenzen für Maßnahmen mit öffentlichen Finanzierungshilfen (Fördermittel) der letzten 5 Jahre in die Bewertung einbezogen. Es können hier maximal 5 Punkte erreicht werden.
3. Bei gleicher Eignung mehrerer Teilnehmer wird ggf. ein Losverfahren nach VgV 75 (6) durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Angaben und Erklärungen sind mit Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen.
1. Auszug aus dem Berufs- bzw. Handelsregister oder Kopie desselben. (Bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärung/Nachweis, die/der der geforderten Angaben vergleichbar ist.) Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. IV 2.2)) nicht älter als 3 Monate sein.
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt oder Kopie derselben. (Bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärung/Nachweis, die/der der geforderten Angaben vergleichbar ist.) Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. IV 2.2)) nicht älter als 3 Monate sein.
3. Nachweis Zahlung Sozialversicherungsbeiträge oder Kopie derselben. (Bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärung/Nachweis, die/der der geforderten Angaben vergleichbar ist.) Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. IV 2.2)) nicht älter als 3 Monate sein.
4. Nachweis Bauvorlageberechtigung nach § 65 der ThürBO oder Kopie desselben.
5. Eigenerklärung, dass beim Bewerber bzw. Mitgliedern der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe gemäß GWB § 123 (1) und (4) vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass beim Bewerber bzw. Mitgliedern der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe gemäß GWB § 124 (1) 1. bis 5. vorliegen.
7. Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärungen, aus der sich die Firmen der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle und ggf. der bevollmächtigte Vertreter ergeben.
Anmerkung: Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (VgV § 50).
Soweit der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend VgV § 47 (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmen zurück greifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch vom Dritten /Nachunternehmer vorzulegen.
Die folgenden Angaben und Erklärungen sind mit Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen.
1. Nachweise zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß VgV § 45 (4) 2. (Nachweis Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.2.2) Zum Zeitpunkt des Schlusstermins (vgl. IV 3.4) darf der Nachweis max. 3 Monate alt sein.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis der Berufshaftpflicht eines Mitgliedes ausreichend.
2. Nachweis der fachlichen Eignung nach VgV § 46 (3) 8. (jährliches Mittel der Anzahl der Beschäftigten und der Anzahl der Führungskräfte in den letzten 5 Jahren),
3. Nachweise zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß VgV § 45 (4) 4. (Gesamtumsatz und Umsatz der entsprechenden Dienstleistung in den letzten 5 Geschäftsjahren)
Anmerkung: Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (VgV § 50).
Soweit der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend VgV § 47 (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch vom Dritten /Nachunternehmer vorzulegen.
Die folgenden Angaben und Erklärungen sind mit Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen.
1. Nachweis der fachlichen Eignung nach VgV § 46 (3) 2. und 6. (u. a. Befähigungen, Studiennachweise, Bescheinigungen Architekt oder Ingenieur Hochbau, Tragwerksplanung, Elektro und HLS bzw. Nachweis Führung eines vergleichbaren Berufsstandes sowie Angabe der technischen Leitung (Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter)).
2. Nachweis der fachlichen Eignung nach VgV § 46 (3) 1. Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen. Hier sind insbesondere Referenzen gemäß der unter Pkt. II.2.9) benannten Kriterien mit Angabe der Baukosten (netto) und bearbeiteten Leistungsphasen der HOAI anzugeben.
Die Darstellung dieser Referenzen hat in der unter der in I.3 benannten Internetadresse abrufbaren Tabellenform zu erfolgen.
3. Nachweise zur fachlichen Eignung nach VgV § 46 (3) 10. (Unterauftragsvergabe).
Anmerkung: Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (VgV § 50).
Soweit der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend VgV § 47 (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch vom Dritten /Nachunternehmer vorzulegen.
1. Berufshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckung von mindestens 2,5 Mio. EUR bei Personenschäden und 2,5 Mio. EUR bei Sach- und Vermögensschäden oder eine schriftliche Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall oder zum Abschluss einer projektbezogenen Berufshaftpflichtversicherung in entsprechender Höhe.
2. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine verbindliche Erklärung über die Rechtsform der Bietergemeinschaft, den bevollmächtigten Vertreter und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder einzureichen.
3. Mit dem Teilnahmeantrag ist entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 3 ThürVgG durch den Bieter ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen vorzulegen. Soweit Leistungen einem Nachunternehmer übertragen werden, so sind für diesen oder diese Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag aktuelle Nachweise über die vollständige Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen vorzulegen (§ 15 Abs. 2 ThürVgG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Teilnahmeantrag ist vom Bewerber bzw. allen Mitgliedern der Gemeinschaft oder vom bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben.
Die geforderten Angaben und Erklärungen sind geordnet nach der Nummerierung und Reihenfolge einzureichen. Ein Hinweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
2) Der Teilnahmeantrag ist unter der in I.3) genannten Kontaktstelle einzureichen.
3) Kosten für die Erstellung der Bewerbung und gegebenenfalls des Angebotes werden nicht übernommen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Rechtsbehelfsbelehrung gem. GWB § 160 Abs. 3 Nr. 4. Teilt der Auftraggeber dem Bieter oder Bewerber mit, dass er seiner Rüge nicht abhilft, muss der Bewerber oder Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers die Vergabekammer anrufen. Anderenfalls kann er die entsprechende Rüge im Verfahren nicht mehr geltend machen.