Sanierung und Erweiterung Theater Nordhausen; Los 411 – Stark-, Schwachstrom / Blitzschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 15/65/2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nordhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung Theater Nordhausen; Los 411 – Stark-, Schwachstrom / Blitzschutz
Die Stadt Nordhausen beabsichtigt eine Erweiterung und Sanierung des Theaters vorzunehmen. Die Baumaßnahme wird in 2 Abschnitten durchgeführt.
Der 1. BA beinhaltet die Errichtung eines Erweiterungsbaus, direkt an das Bestandsgebäude angrenzend. Der Ausführungszeitraum erstreckt sich über einen Zeitraum von 2020 bis Herbst 2022.
Im 2. BA wird dann das Bestandsgebäude ab Juli 2022 saniert. Die komplette technische Ausrüstung soll bei der Sanierung erneuert und bis zum Beginn einer neuen Spielzeit, im Herbst 2024, abgeschlossen werden.
Vor Beginn der Baumaßnahme wurde eine neue Trafostation für das Theater errichtet, um die Stromversorgung außerhalb des Baufeldes zu gewährleisten.
Im Zuge der Neubau/ Sanierungsmaßnahmen sind folgende elektrischen Anlagen zu errichten: Niederspannungsschaltanlagen, Niederspannungsinstallationsanlagen, Verlegesysteme, Beleuchtungsanlagen
einschließlich Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Daten- und Telekommunikationsanlagen einschließlich. Übertragungsnetze, Türsprechanlagen, Blitzschutzanlagen.
Art und Umfang der hierfür notwendigen und mit diesem Los ausgeschriebenen Leistungen sind unter Punkt II.2.4) genauer beschrieben.
Eine Unterteilung der hier ausgeschriebenen Leistung in weitere Lose ist nicht vorgesehen (s. hierzu auch Punkt II.1.6).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) oder
— eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 6 ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher auf gesondertes Verlangen gemäß „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ vorzulegen:
— der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle,
— eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung,
— eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Auf gesondertes Verlangen sind ebenfalls vorzulegen:
— die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen des Bieters DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 6 /der Bieter und ggf. des/der Nachunternehmer (Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt) sowie
— bei Einsatz anderer Unternehmen/Nachunternehmen: die „Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmer/anderes Unternehmen)“ (die Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt) und die in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen. Möglich ist auch für diese Unternehmen der Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Der Eintrag in das PQ-Verzeichnis befreit jedoch nicht von der Vorlage der Formblätter/Erklärungen nach dem ThürVgG.
HINWEISE: Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen werden gem § 12a Abs. 2 ThürVgG nur vom Bestbieter abgefordert, können aber Bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur Angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 7
Der Auftraggeber wird für die Bieter, mit denen ein Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 4 Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen. Für diese Beantragung ist der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Vordruck zu den „Unternehmensdaten“ auszufüllen. Die „Einwilligungserklärung zur Weiterverarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 6 DSGVO“ ist ebenfalls auszufüllen bzw. zu bestätigen und mit dem Angebot einzureichen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) oder
— eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher auf gesondertes Verlangen gemäß „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ vorzulegen:
— der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle,
— eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung,
— eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Auf gesondertes Verlangen sind ebenfalls vorzulegen:
— die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen des Bieters/der Bieter und ggf. des/der Nachunternehmer (Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt) sowie
— bei Einsatz anderer Unternehmen/Nachunternehmen: die „Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmer/anderes Unternehmen)“ (die Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt) und die in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen. Möglich ist auch für diese Unternehmen der Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Der Eintrag in das PQ-Verzeichnis befreit jedoch nicht von der Vorlage der Formblätter/Erklärungen nach dem ThürVgG.
HINWEISE: Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen werden gem § 12a Abs. 2 ThürVgG nur vom Bestbieter abgefordert, können aber bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird für die Bieter, mit denen ein Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs.1 Nr. 4 Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen. Für diese Beantragung ist der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Vordruck zu den „Unternehmensdaten“ auszufüllen. Die „Einwilligungserklärung zur Weiterverarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 6 DSGVO“ ist ebenfalls auszufüllen bzw. zu bestätigen und mit dem Angebot einzureichen.