Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Neubau einer KITA mit 5 Gruppen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 96172
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://markt-muehlhausen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Neubau einer KITA mit 5 Gruppen
Gegenstand der verfahrensgegenständlichen Planungsleistungen ist der Neubau eine Kindertagesstätte für den festgestellten zusätzlichen Bedarfs von 50 Kindern von 3-6 Jahren (Kindergarten) und 36 Kindern bis 3 Jahre (Kinderkrippe). Der hieraus resultierende Raumbedarf beträgt 552 m2 für die anzurechnenden Hauptnutzflächen.
Markt Mühlhausen
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind folgende Architektenleistungen gem. dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Gegenstand des mit diesem Verfahren zu vergebenden Auftrags ist zunächst die Leistungsphasen 5 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume gem. HOAI.
Die Vergabestelle behält sich die Möglichkeit der Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 6-9 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, auch teil- und abschnittsweise vor (Option). Der Auftragnehmer verpflichtet sich in diesem Fall zur Erbringung der Leistungen, gem. den Vorgaben des hier zu vergebenden Vertrages.
Der Aufragnehmer hat auf Verlangen der Auftraggeberin Projektsteuerungsleistungen zu erbringe (Option).
Im Falle der Verlängerung des Förderzeitraums werden die Ausführungsfristen entsprechend verlängert.
Bei dem Kriterium EK-4 (eingesetztes Personal) handelt es sich auch um ein Auswahlkriterium, für welches insgesamt 40 Punkte vergeben werden. Dies gem. folgendem Schlüssel:
Sofern ein Mitglied exakt über die als Mindestkriterium geforderte Berufserfahrung verfügt, erhält es hierfür null Punkte. Für jedes weitere, volle Jahr an Berufserfahrung erhält das jeweilige Mitglied einen bis maximal 10 Punkte. Als Berufserfahrung wird mind. gefordert:
— Projektleiter: 10 Jahre,
— Stellv. Projektleiter: 5 Jahre,
— Planer: 5 Jahre,
— Bauleiter: 10 Jahre.
Zur Erfüllung des Ausschlusskriteriums EK-5 (Referenzen) muss mindestens eine Referenz nachgewiesen werden, nachfolgend dargestellte Kriterien vollumfänglich erfüllen muss.
Für jede weitere Referenz erhält der Teilnehmer max. 20 Punkte, insgesamt max. 80 Punkte (4 zusätzliche Referenzen). Erfüllt eine zusätzliche Referenz eines der folgenden Kriterien (Leistungsumfang, Baukosten, Schwierigkeitsgrad) nicht, werden 5 Punkte abgezogen.
Kriterien:
1. Die erbrachte Leistung war eine Planungs- und Bauüberwachungsleitung, für die mindestens die Leistungsphasen 5-8 zu erbringen waren.
2. Der Teilnehmer muss Hauptauftragnehmer gewesen sein und muss dabei die Leistungsphasen 5 und 8 im eigenen Betrieb ausgeführt haben.
3. Die Nettobaukosten der Maßnahme (KG 300 + 400) zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung betrugen mehr als [Betrag gelöscht] EUR.
4. Das Bauvorhaben muss einen Schwierigkeitsgrad erreichen, welcher der Honorarzone III gem. HOAI entspricht.
Das Projekt muss innerhalb der letzten 5 Jahre (gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) fertiggestellt worden sein. Als fertiggestellt gelten auch Referenzen, bei denen der Abschluss der Leistungsphase 8 voraussichtlich nicht länger als 3 Monate (gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) in der Zukunft liegt.
Der Aufragnehmer hat auf Verlangen der Auftraggeberin Projektsteuerungsleistungen oder eine Teilmenge hieraus zu erbringe. Der Auftragnehmer verpflichtet sich in diesem Fall zur Erbringung der Leistungen, gem. den Vorgaben des hier zu vergebenden Vertrages. Ein Anspruch auf Übertragung dieser Leistungen oder einer Teilmenge hieraus besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Schadensersatzansprüche wegen Nichtbeauftragung stehen dem Auftragnehmer nicht zu.
Die Planungsleistungen für oben beschriebene Baumaßnahme werden, sofern notwendig, in folgenden Fachlosen vergeben:
— Los 1: Planung der Gebäude und Innenräume und Projektsteuerung (Gegenstand dieses Verfahrens),
— Los 2: Tragwerksplanung,
— Los 3: Planung der Freianlagen,
— Los 4: Planung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA).
Der mit der Objektplanung Beauftragte hat die Leistungserbringung der gemäß dieser Losaufteilung beauftragten Fachplaner und ausführenden Unternehmen zu koordinieren und zu steuern, um eine Genehmigungsfähigkeit der Gesamtplanung und eine mangelfreie, termin- und kostengerechte Herstellung des Bauvorhabens sicherzustellen („Projektsteuerung“). Er hat darauf hinzuwirken, dass das Bauprogramm, die Genehmigungsfähigkeit der Gesamtplanung und die Erfüllung der mit den ausführenden Unternehmen vereinbarten Leistungen jederzeit gewährleistet werden.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Gegenstand des mit diesem Verfahren zu vergebenden Auftrags ist zunächst die Leistungsphasen 5 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume.
Die Vergabestelle behält sich die Möglichkeit der Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 6-9 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, auch teil- und abschnittsweise vor. Der Auftragnehmer verpflichtet sich in diesem Fall zur Erbringung der Leistungen, gem. den Vorgaben des hier zu vergebenden Vertrages. Ein Anspruch auf Übertragung der Leistungsphasen 6-9 besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Schadensersatzansprüche wegen Nichtbeauftragung weiterer Leistungen stehen dem Auftragnehmer nicht zu. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine Erhöhung des Honorars ableiten.
Der Aufragnehmer hat auf Verlangen der Auftraggeberin gem. §§ 34 ff., Leistungsphasen 5-9 i.V.m. Anlage 10.1 HOAI folgende besondere Leistungen oder eine Teilmenge hieraus zu erbringe. Der Auftragnehmer verpflichtet sich in diesem Fall zur Erbringung der Leistungen, gem. den Vorgaben des hier zu vergebenden Vertrages. Ein Anspruch auf Übertragung der besonderen Leistungen oder einer Teilmenge hieraus besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Schadensersatzansprüche wegen Nichtbeauftragung besonderer Leistungen stehen dem Auftragnehmer nicht zu.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erlaubnis zur Berufsausübung (EK-1) (Ausschlusskriterium) § 44 VgV.
Gemäß § 75 Abs. 1 VgV wird als Bewerber nur zugelassen, wer die Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs nach geltendem Landesrecht tragen darf oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig ist.
Bei juristischen Personen und Bewerbergemeinschaften hat die für die Leistung verantwortliche Person die entsprechende Berufsqualifikation nachzuweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist von dieser auszufüllen.
1. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Haftpflichtversicherung (EK-2) (Ausschlusskriterium):
Der Bewerber verfügt oder wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR, für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von je 1,0 Mio. EUR abschließen.
Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung muss in jedem Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
2. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz (EK-3) (Ausschlusskriterium):
Der Bewerber muss in den letzten 3 Geschäftsjahren, für die ein Jahresabschluss vorliegt bzw. vorliegen muss, einen durchschnittlichen Jahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 VgV) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR erwirtschaftet haben. Bei Bewerbergemeinschaften genügt die Erfüllung des Kriteriums durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
1. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Eingesetztes Personal (Ausschluss-/ Auswahlkriterium) (EK-4):
Der Projektleiter, der stellvertretende Projektleiter, das für die Planung zuständige Teammitglied und der für die Bauüberwachung Zuständige und deren berufliche Befähigung sind zu benennen.
Eine namentliche Nennung ist nicht notwendig. Ausreichend ist die Angabe, dass oben genannte Personen die folgenden Eigenschaften erfüllen:
— Berufsqualifikation für den Beruf „Architekt“ oder „Ingenieur“,
— Bauleiter: Handwerksmeister oder Berufsqualifikation für den Beruf „Architekt“ oder „Ingenieur“,
Die Teammitglieder müssen über die im Folgenden aufgeführte Berufserfahrung verfügen:
— Projektleiter: 10 Jahre,
— Stellv. Projektleiter: 5 Jahre,
— Planer: 5 Jahre,
— Bauleiter: 10 Jahre.
2. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Referenz (EK-5) (Ausschluss-/ Auswahlkriterium):
Zur Erfüllung des Ausschlusskriteriums muss mindestens eine Referenz nachgewiesen werden, welche folgende Kriterien vollumfänglich erfüllen muss:
1. Die erbrachte Leistung war eine Planungs- und Bauüberwachungsleitung, für die mindestens die Leistungsphasen 5 – 8 zu erbringen waren.
2. Der Teilnehmer muss Hauptauftragnehmer gewesen sein und muss dabei die Leistungsphasen 5 und 8 im eigenen Betrieb ausgeführt haben.
3. Die Nettobaukosten der Maßnahme (KG 300 + 400) zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung betrugen mehr als [Betrag gelöscht] EUR.
4. Das Bauvorhaben muss einen Schwierigkeitsgrad erreichen, welcher der Honorarzone III gem. HOAI entspricht.
Das Projekt muss innerhalb der letzten 5 Jahre (gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) fertiggestellt worden sein. Als fertiggestellt gelten auch Referenzen, bei denen der Abschluss der Leistungsphase 8 voraussichtlich nicht länger als 3 Monate (gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) in der Zukunft liegt.
3. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV personelle Ausstattung des Büros (EK-6) (Ausschlusskriterium):
Der Bewerber verfügt über
— mindestens 2 Berufsträger (Architekt oder Bauingenieur; inkl. Büroinhaber, Gesellschafter, Partner etc.),
— mindestens 4 weiteren Mitarbeiter (Bauzeichner / Bautechniker / Fachkräfte / Auszubildende).
Gemäß § 75 Abs. 1 VgV wird als Bewerber nur zugelassen, wer die Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs nach geltendem Landesrecht tragen darf oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig ist.
Bei juristischen Personen und Bewerbergemeinschaften hat die für die Leistung verantwortliche Person die entsprechende Berufsqualifikation nachzuweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist von dieser auszufüllen
Hinweis:
Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABI.L94 vom 28.3.2014, Seite 65) aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/index.htm
Für Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/en gegenüber der Auftraggeberin erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen.
Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden und/oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühestens Zeitpunkt des Vetragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bieterinformation erteilt werden.
Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:
§ 160 GWB
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit (vgl. oben)
§ 161 GWB
(1)Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen
(2)Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen