Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten des Ilm-Kreises Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-IK-01

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ilm-kreis.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten des Ilm-Kreises

Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-IK-01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72400000 Internetdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Konzession umfasst den Bau und den Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Ilm-Kreises sowie der Ortsteile Gehlberg und Schmiedefeld am Rennsteig der kreisfreien Stadt Suhl.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CDDSW

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45231100 Bauarbeiten für Rohrleitungen
64211000 Öffentliche Fernsprechdienste
71322200 Planung von Rohrleitungen
72410000 Diensteanbieter
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Arnstadt

Ritterstraße 14

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Konzession umfasst den Bau und den Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Ilm-Kreises. Das Gebiet umfasst ca. 1 309 unterversorgte Haushalte, 55 Schulen und ca. 216 Unternehmen.

Die Förderung durch den Ilm-Kreis soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung erfolgen.

Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Breitbandleitlinien der EU-Kommission, der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-)Breitbandversorgung, der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Bundesförderrichtlinie Breitband) und der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen vom 30.9.2017 (Breitbandausbaurichtlinie Thüringen). Der Konzessionsgeber hat bereits vorläufige Förderbescheide für Fördermittel vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach der Bundesförderrichtlinie Breitband und von der Thüringer Aufbaubank nach der Breitbandausbaurichtlinie Thüringen erhalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke; Gewicht: 40 %
  • Kriterium: Netzausbau im Projektgebiet; Gewicht: 30 %
  • Kriterium: Höhe der Preise für Privatkunden; Gewicht: 5 %
  • Kriterium: Höhe der Preise für Geschäftskunden; Gewicht: 5 %
  • Kriterium: Technisches Konzept; Gewicht: 10 %
  • Kriterium: Nachhaltigkeit der technischen Lösung; Gewicht: 10 %
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 96
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vergabe der Konzession steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung der Fördermittel.

Der Ilm-Kreis führt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach dem GWB und der KonzVgV durch. Nach § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV wird das Verfahren an den Vorschriften der VgV zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausgerichtet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S [removed]

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:

Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten des Ilm-Kreises

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
27/01/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Bietergemeinschaften

(i) Bei Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Bewerber in einer von jedem Bewerber unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular) zu benennen;

(ii) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Bewerber die entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III) und Ziffer VI.3)a) abzugeben;

(iii) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.

(iv) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben;

(v) Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers;

b) Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe

Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmern zur Eignungsleihe

(i) sind die betreffenden Unternehmen zu benennen und von diesen die dem Einsatz entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III) und Ziffer VI.3)a) abzugeben;

(ii) sowie folgende, bereitgestellte Formulare einzureichen:

— „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“,

— „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“.

(iii) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe zu erbringen;

c) Kommunikation

Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt in elektronischer Form über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CDDSW. Der unter Ziffer I.3) gegebene Hinweis, Auskünfte erteile die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle, gilt unter der Maßgabe der Nutzung der in Ziffer I.3) genannten Vergabeplattform. Wir bitten insofern von Nachrichten und Fragen per Post oder E-Mail abzusehen;

d) Adresslisten, GIS-Dateien und Konzessionsvertrag

Die Adresslisten für die Schulstandorte als auch für Gewerbe und institutionelle Nachfrager, die GIS-Daten und der Entwurf des Konzessionsvertrages werden nur den Bietern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt;

e) Nachforderung von Unterlagen

Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, sind diese zwingend gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Konzessionsgeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB — Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 GWB — Form, Inhalt

(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.

(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/01/2021

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