Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten des Ilm-Kreises Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-IK-01
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ilm-kreis.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten des Ilm-Kreises
Die Konzession umfasst den Bau und den Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Ilm-Kreises sowie der Ortsteile Gehlberg und Schmiedefeld am Rennsteig der kreisfreien Stadt Suhl.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CDDSW
Arnstadt
Ritterstraße 14
Die Konzession umfasst den Bau und den Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Ilm-Kreises. Das Gebiet umfasst ca. 1 309 unterversorgte Haushalte, 55 Schulen und ca. 216 Unternehmen.
Die Förderung durch den Ilm-Kreis soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung erfolgen.
Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Breitbandleitlinien der EU-Kommission, der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-)Breitbandversorgung, der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Bundesförderrichtlinie Breitband) und der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen vom 30.9.2017 (Breitbandausbaurichtlinie Thüringen). Der Konzessionsgeber hat bereits vorläufige Förderbescheide für Fördermittel vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach der Bundesförderrichtlinie Breitband und von der Thüringer Aufbaubank nach der Breitbandausbaurichtlinie Thüringen erhalten.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke; Gewicht: 40 %
- Kriterium: Netzausbau im Projektgebiet; Gewicht: 30 %
- Kriterium: Höhe der Preise für Privatkunden; Gewicht: 5 %
- Kriterium: Höhe der Preise für Geschäftskunden; Gewicht: 5 %
- Kriterium: Technisches Konzept; Gewicht: 10 %
- Kriterium: Nachhaltigkeit der technischen Lösung; Gewicht: 10 %
Die Vergabe der Konzession steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung der Fördermittel.
Der Ilm-Kreis führt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach dem GWB und der KonzVgV durch. Nach § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV wird das Verfahren an den Vorschriften der VgV zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausgerichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten des Ilm-Kreises
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bietergemeinschaften
(i) Bei Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Bewerber in einer von jedem Bewerber unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular) zu benennen;
(ii) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Bewerber die entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III) und Ziffer VI.3)a) abzugeben;
(iii) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
(iv) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben;
(v) Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers;
b) Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe
Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmern zur Eignungsleihe
(i) sind die betreffenden Unternehmen zu benennen und von diesen die dem Einsatz entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III) und Ziffer VI.3)a) abzugeben;
(ii) sowie folgende, bereitgestellte Formulare einzureichen:
— „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“,
— „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“.
(iii) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe zu erbringen;
c) Kommunikation
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt in elektronischer Form über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CDDSW. Der unter Ziffer I.3) gegebene Hinweis, Auskünfte erteile die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle, gilt unter der Maßgabe der Nutzung der in Ziffer I.3) genannten Vergabeplattform. Wir bitten insofern von Nachrichten und Fragen per Post oder E-Mail abzusehen;
d) Adresslisten, GIS-Dateien und Konzessionsvertrag
Die Adresslisten für die Schulstandorte als auch für Gewerbe und institutionelle Nachfrager, die GIS-Daten und der Entwurf des Konzessionsvertrages werden nur den Bietern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt;
e) Nachforderung von Unterlagen
Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, sind diese zwingend gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Konzessionsgeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
§ 160 GWB — Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB — Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/