Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Gotha Referenznummer der Bekanntmachung: KAS 2020-14
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abfallservice-gotha.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Georgenthal
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99887
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abfallservice-gotha.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Gotha
Übernahme an einer zu stellenden Übernahmestelle, ggf. Transport und Verwertung des im Landkreis Gotha anfallenden und in dessen Auftrag eingesammelten Altpapiers.
Landkreis Gotha
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme, erforderlichenfalls den Transport (einschließlich Verladung) und die Verwertung des im Auftrag des Landkreises eingesammelten und an die vom Auftragnehmer zu stellende Übernahmestelle angelieferten Altpapiers, bestehend aus Papier, Pappe und Kartonagen (kurz: PPK) aus privaten Haushalten und aus anderen Herkunftsbereichen, die an die öffentliche Altpapierentsorgung angeschlossen sind.
Der Vertrag verlängert sich um weitere 2 Jahre (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente):
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3. Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen:
4. Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
5. die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
6. die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
7. Handelsregisterauszug,
8. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für Nachunternehmer.
Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag:
1. Eigenerklärung über Umsatzangaben für das Gesamtunternehmen und im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen (unterteilt für Eigenleistungen und Fremdleistungen) für die Jahre 2018, 2019 und 2020 (ggf. auch vorläufig)
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen:
2. der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht,
3. die Bilanz sowie Gewinn- u. Verlustrechnung der Jahre 2018, 2019 und 2020 (ggf. auch vorläufig) in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag:
1. Eigenerklärung zum Vorliegen einer Referenz:
Mindestens eine Referenz zur Vermarktung von Altpapier in einer Höhe von 5.000 t innerhalb der letzten 60 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrages.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen und Auskünfte zu erteilen:
2. Benennung der Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Entsorgungsgebietes und des Auftragswertes).
Im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit und die einschlägige berufliche Erfahrung können die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Für den Fall, dass der Bewerber sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer zu erbringen. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend.
Bei Bewerbergemeinschaften und Unterauftragnehmern werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet.
Der Bewerber muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Eignungsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen.
Beabsichtigt der Bewerber, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben bzw. sich deren Eignung zu leihen, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet seinen Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens das Mindeststundenent gelt zu zahlen, welches sich, wenn die ausgeschriebene Leistung im sachlichen und räumlichen Anwendungsbereich eines nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages oder eines Tarifvertrages, dessen Geltung durch eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstreckt wurde, ergibt.
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen (§ 10 ThürVgG).
3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach den Vorgaben des § 11 ThürVgG.
4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe:
— für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR,
— für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
5. Einsatz von Transportfahrzeugen mit Euro-6-Norm oder besser.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Die Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.