Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten der VG Kranichfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-10-FM-VGK
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kranichfeld
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Postleitzahl: 99448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vg-kranichfeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten der VG Kranichfeld
Die Konzession umfasst den Bau und den Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld (Stadt Kranichfeld, Gemeinde Rittersdorf, Gemeinde Tonndorf, Gemeinde Hohenfelden, Gemeinde Nauendorf, Gemeinde Klettbach nur mit dem Bereich „Meckfelder Straße“), ausgenommen sind die Ortsteile Stedten und Barchfeld der Stadt Kranichfeld und der Ortsteil Schellroda der Gemeinde Klettbach, unter Gewährung einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung.
Die Konzession umfasst den Bau und den Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld (Stadt Kranichfeld, Gemeinde Rittersdorf, Gemeinde Tonndorf, Gemeinde Hohenfelden, Gemeinde Nauendorf, Gemeinde Klettbach nur mit dem Bereich „Meckfelder Straße“), ausgenommen sind die Ortsteile Stedten und Barchfeld der Stadt Kranichfeld und der Ortsteil Schellroda der Gemeinde Klettbach. Das Gebiet umfasst ca. 747 unterversorgte Haushalte und ca. 89 Unternehmen. Die Förderung durch die VG Kranichfeld soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Breitbandleitlinien der EU-Kommission, der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-)Breitbandversorgung, der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Bundesförderrichtlinie Breitband) und der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen vom 30.9.2017 (Breitbandausbaurichtlinie Thüringen). Der Konzessionsgeber hat bereits vorläufige Förderbescheide für Fördermittel vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach der Bundesförderrichtlinie Breitband und von der Thüringer Aufbaubank nach der Breitbandausbaurichtlinie Thüringen erhalten. Der Konzessionsgeber hat zudem, einen Änderungsantrag nach Ziffer 6.5b der Bundesförderrichtlinie Breitband (Umstellung auf Gigabit-Netze) gestellt. Eine Zusicherung hinsichtlich einer diesbezüglichen Aufstockung liegt allerdings noch nicht vor.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftschaftlichkeitslücke; Gewicht: 35 %
- Kriterium: Höhe der Preise für Privatkunden; Gewicht: 20 %
- Kriterium: Höhe der Preise für Geschäftskunden; Gewicht: 20 %
- Kriterium: Technisches Konzept mit Struktur und Technologie des zu errichtenden NGANetzes; Gewicht: 25 %
Die Vergabe der Konzession steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung der Fördermittel.
Die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld führt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach dem GWB und der KonzVgV durch. Nach § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV wird das Verfahren an den Vorschriften der VgV zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausgerichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten der VG Kranichfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform und in deutscher Sprache über die Vergabeplattform einzureichen. Die Kommunikation für das Vergabeverfahren wird über diese Vergabeplattform geführt. Der unter Ziffer I.3) gegebene Hinweis, Auskünfte erteile die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle, gilt unter der Maßgabe der Nutzung der in Ziffer I.3) genannten Vergabeplattform.
Die bereitgestellten Formulare sind unter dem Link https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CYV0W/documents abrufbar.
Die dort abrufbaren Formulare sind auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Ausschreibungsunterlagen stehen in elektronischer Form auf der Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CYV0W/documents zur Verfügung. Lediglich die GIS-Daten und der Entwurf des Konzessionsvertrages werden nur den Bietern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die auf Grundlage der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs genannten Anforderungen (Abschnitt III) ihre Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachgewiesen haben, werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, werden diese von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Konzessionsgeber ist berechtigt, nicht geeignete Unternehmen von dem weiteren Verfahren auszuschließen. Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen, ist ausgeschlossen. Mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten werden die Bieter aufgefordert, eine Verpflichtungserklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass sie die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten vorläufigen teilweise geschwärzten Förderbescheide des Bundes und des Landes Thüringen und die in diesen Bescheiden dargelegten Bedingungen und Auflagen sowie sonstige Anforderungen einhalten werden. Dieses gilt insbesondere auch im Hinblick auf die technischen Anforderungen an das zu errichtende Netz. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes und des Landes Thüringen stehen mit den Ausschreibungsunterlagen auf der Vergabeplattform zur Verfügung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CYV0W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/