Busverkehr Linienbündel A (Linien 132 und 173) im Regionalverband Saarbrücken
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2019/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riegelsberg
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zps-online.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Abschnitt II: Gegenstand
Busverkehr Linienbündel A (Linien 132 und 173) im Regionalverband Saarbrücken
Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG über die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für das Linienbündel A (Linien 132 und 173) im Regionalverband Saarbrücken gemäß Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007. Die ÖPNV-Aufgabenträger Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken ZPRS (Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg) und die Landeshauptstadt Saarbrücken (Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken) beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. § 8a Abs. 1 PBefG zum 1.1.2022 einen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit vom 1.1.2022 bis 31.12.2029 zu vergeben. Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112000) auf dem Gebiet des Regionalverbands Saarbrücken (NUTS-Code DEC01) für die Buslinien 132 und 173 im Linienbündel A. Das Verfahren sieht die Vergabe der beiden Linien in 2 Losen vor und wird voraussichtlich im April 2021 eingeleitet.
Folgende Anforderungen werden verbindlich gefordert:
1. Geltende Gesetze/Vorgaben:
— Es gilt das gültige PBefG,
— Es gilt das gültige ÖPNV-Gesetz des Saarlandes,
— Es gilt der gültige VEP des Saarlandes.
2. Fahrzeugqualität:
— Fahrzeugtyp/-alter:
Buslinie 132: zu 100 % Niederflur-Standardlinienbusse mit mindestens 36 Sitzplätzen, Höchstalter 8 Jahre während der gesamten Betriebslaufzeit. Sofern die Kapazität ausreichend ist, kann in Tagesrandlagen (werktags ab 21.00 Uhr) ein Niederflur-Kleinbus mit mindestens 19 Sitzplätzen und einem Höchstalter von 8 Jahren während der gesamten Betriebslaufzeit eingesetzt werden.
Buslinie 173: zu 90 % Niederflur-Standardlinienbusse mit mindestens 36 Sitzplätzen, Höchstalter 12 Jahre während der gesamten Betriebslaufzeit.
3. Fahrplan:
— Fahrplanangebot: Das bisherige Fahrplanangebot ist Teil der vom Aufgabenträger festgelegten ausreichenden Verkehrsbedienung im Sinne der §§ 8, 8a und 13 PBefG.
4. Tarif:
— Es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen des saarVV.
5. Fahrkartenverkaufsgerät/Bordrechner und Schnittstellen zur Echtzeitauskunft:
— Fahrkartenverkaufsgerät/Bordrechner nach dem jeweils aktuellen Anforderungsstand des saarVV (Übermittlung der Echtzeitdaten, u. a. zur Echtzeitauskunft und Anschlusssicherung).
6. Anwendung des Saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG) in Bezug auf selbst erbrachte Leistungen und Leistungen von Nachunternehmern.
7. Des Weiteren wird erwartet:
— Abo-Center/Servicebüro,
— Fortentwicklung des Verkehrsangebotes erfolgt in enger Abstimmung mit den Betroffenen (z. B. Aufgabenträgern, Schulen) z. B. Fahrplananpassungen nach veränderten Schülerströmen,
— Busse nach früherem Schulende (z. B. nach der 3. Stunde) bereitstellen,
— Fahrpersonal verfügt über alle notwendigen Qualifikationen und wird regelmäßig geschult.
8. Preisfestlegung für Mehrkilometer bei eventuellen Fahrplananpassungen während der Vertragslaufzeit.
9. Die im Rahmen des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben sowie gegenüber der heutigen Linienführung und dem heutigen Fahrplanangebot beabsichtigte Änderungen werden bis zur Einleitung des Vergabeverfahrens zwischen den beiden Aufgabenträgern (ZPRS und Landeshauptstadt Saarbrücken) und den Städten Sulzbach und Friedrichsthal und den Gemeinden Heusweiler und Quierschied abgestimmt.
Die Betriebsaufnahme ist zum 1.1.2022 vorgesehen.
Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird ausdrücklich hingewiesen. PBefG-Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken).
Ca. 279 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
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Die ÖPNV-Aufgabenträger Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken ZPRS (Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg) und die Landeshauptstadt Saarbrücken (Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken) beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. § 8a Abs. 1 PBefG zum 1.4.2021 einen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit vom 1.4.2021 bis 31.12.2028 zu vergeben. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich im Juni 2020 eingeleitet. Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112000) auf dem Gebiet des Regionalverbands Saarbrücken (NUTS-Code DEC01) für die Buslinien 132 und 173 im Linienbündel A.
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Die ÖPNV-Aufgabenträger Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken ZPRS (Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg) und die Landeshauptstadt Saarbrücken (Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken) beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. § 8a Abs. 1 PBefG zum 1.1.2022 einen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit vom 1.1.2022 bis 31.12.2029 zu vergeben. Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112000) auf dem Gebiet des Regionalverbands Saarbrücken (NUTS-Code DEC01) für die Buslinien 132 und 173 im Linienbündel A. Das Verfahren sieht die Vergabe der beiden Linien in 2 Losen vor und wird voraussichtlich im April 2021 eingeleitet.
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Die Betriebsaufnahme ist zum 1.4.2021 vorgesehen.
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Die Betriebsaufnahme ist zum 1.1.2022 vorgesehen.
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Beginn: 01/04/2021
Laufzeit in Monaten: 93
Beginn: 01/01/2022
Laufzeit in Monaten: 96