Verwertung von Bioabfall (AVV 200201) und Grün-/Astschnitt (AVV 200201) Referenznummer der Bekanntmachung: VGV_B_03_2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Suhl
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 98527
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.suhltrifft.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Bioabfall (AVV 200201) und Grün-/Astschnitt (AVV 200201)
Die Stadt Suhl beabsichtigt in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Verwertung der Bioabfälle und von Grün- und Astschnitt zum 1.1.2021 zu vergeben.
Die Aufteilung des Auftrages erfolgt in Lose, ca. 2 900 t/pa.
Verwertung Bioabfall aus den Ortsteilen Schmiedefeld, Gehlberg, Vesser ca. 100 Tonnen/Jahr
Verwertung von Bioabfall (AVV 200201) und Grün-/Astschnitt (AVV 200201) gemäß Leistungsbeschreibung.
Verwertung Bioabfall aus der Stadt Suhl ca. 1 200 - 1 800 Tonnen/Jahr
Verwertung von Bioabfall (AVV 200201) und Grün-/Astschnitt (AVV 200201) gemäß Leistungsbeschreibung.
Verwertung von Grün-/Astschnitt aus der Stadt Suhl ca. 1 000 t/Jahr
Verwertung von Bioabfall (AVV 200201) und Grün-/Astschnitt (AVV 200201) gemäß Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung Bioabfall aus den Ortsteilen Schmiedefeld, Gehlberg, Vesser ca. 100 Tonnen/Jahr
Ort: Meiningen
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung Bioabfall aus der Stadt Suhl ca. 1 200 - 1 800 t/Jahr
Ort: Meiningen
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Grün-/Astschnitt aus der Stadt Suhl ca. 1 000 Tonnen/Jahr
Ort: Themar
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der Vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.