Lieferung eines TLF 3000 für die Stützpunktfeuerwehr Vacha Referenznummer der Bekanntmachung: 1-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzungen
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wartburgkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines TLF 3000 für die Stützpunktfeuerwehr Vacha
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 nach DIN 14530-22 mit Allradfahrgestell nebst Aufbau und feuerwehrtechnischer Beladung für die Stützpunktfeuerwehr Vacha.
Feuerwehrtechnischer Aufbau für TLF 3000
Bad Salzungen
DEUTSCHLAND
Lieferung und Einbau eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Tanklöschfahrzeug nach DIN 14530-22 für ein TLF 3000 auf Fahrgestell nach Los 1.
Feuerwehrtechnische Beladung
Bad Salzungen
DEUTSCHLAND
Lieferung/Einbau feuerwehrtechnische Beladung nach DIN 14530-22 für ein TLF 3000 nach Los 1 und Los 2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnischer Aufbau für TLF 3000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Beladung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Drei Gleichen
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99869
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Auftragserteilung des notwendigen Fahrgestells erfolgte am 22.12.2020 nach Teilaufhebung des Loses 1 der Vergabe und neuer Ausschreibung zur Bekanntmachungsnummer 2020/S [removed] als separater Auftrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.