Projektsteuerungsleistungen für den Forschungsneubau MCJ Microverse Center Jena Referenznummer der Bekanntmachung: 20-56-4570-P-VT-5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen für den Forschungsneubau MCJ Microverse Center Jena
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt den Neubau des Forschungsgebäudes MCJ Microverse Center Jena.
Gesamtkostenrahmen (KG 200-700): derzeit ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Friedrich-Schiller-Universität Jena
07745 Jena
Der Auftraggeber beabsichtigt die Projektstufen 1 bis 5 für die Projektsteuerungsleistungen gemäß § 2 AHO – Heft Nr. 9 (2020) zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (siehe Unterlagen Vertragsbedingungen). Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Projektstufe 1 sowie Besondere Leistungen beauftragt.
Bei Beauftragung aller ausgeschriebenen Projektstufen liegt das Auftragsende voraussichtlich Ende 2024 zuzüglich einer Nachlaufzeit von 3 Monaten (Abschluss PS 5).
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (siehe Unterlagen Vertragsbedingungen). Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Projektstufe 1 entsprechend der Anlage zu § 6 des Vertrages "Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Projektsteuerung" sowie Besondere Leistungen beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Drees & Sommer GmbH Leipzig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYYB1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.