Beschaffung Montagematerial Referenznummer der Bekanntmachung: TWZV EU 01/2019

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bewa-soemmerda.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Wasser

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung Montagematerial

Referenznummer der Bekanntmachung: TWZV EU 01/2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Vergabestelle versorgt ihr Verbandsgebiet mit Trinkwasser. Für den Versorgungsauftrag benötigt sie kontinuierlich Montagematerial. An dem Standort Bahnhofstraße 28 verfügt die Vergabestelle über ein Lager.

Das Beschaffungsvorhaben besteht insgesamt in der Bedienung des Materialbedarfs der Vergabestelle während der Vertragslaufzeit.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Hauptort der Ausführung:

Sömmerda

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Vergabestelle versorgt ihr Verbandsgebiet mit Trinkwasser. Für den Versorgungsauftrag benötigt sie kontinuierlich Montagematerial. An dem Standort Bahnhofstraße 28 verfügt die Vergabestelle über ein Lager.

Das Beschaffungsvorhaben besteht insgesamt in der Bedienung des Materialbedarfs der Vergabestelle während der Vertragslaufzeit. Dabei findet überwiegend eine Belieferung mit Montagematerial über das Lager der Vergabestelle am Standort Bahnhofstraße 28 in Sömmerda statt. Ausnahmsweise soll auch eine Abholung am Hauptlager des jeweiligen Auftragnehmers oder eine Belieferung auf eine Baustelle im Verbandgebiet möglich sein.

Die Vertragslaufzeit erstreckt sich maximal auf den Zeitraum 1.4.2020 bis 31.12.2027. Die Grundlaufzeit geht vom 1.4.2020 bis zum 31.3.2022. Es besteht dann für die Vergabestelle die Option, bis zum 31.3.2024 zu verlängern und dann womöglich nochmals bis zum 31.12.2027. In dem nachfolgenden Verhandlungsverfahren wird der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot ermittelt. Mit diesem wird dann ein Rahmenvertrag geschlossen.

Vertragsgegenstand ist also die Verpflichtung des zukünftigen Auftragnehmers, Montagematerial gemäß finalem Leistungsverzeichnis in das Lager zu liefern (Regelfall), es zu bestimmten Baustellen im Verbandsgebiet zu liefern (Ausnahmefall) oder es im eigenen Lager zur Abholung bereit zu stellen (weiterer Ausnahmefall). Mit Erteilung eines Lieferauftrages (Abholauftrages in Ausnahmefällen) kommt dann jeweils ein Einzelauftrag auf der Grundlage des Rahmenvertrages zustande. Der Rahmenvertrag begründet jedoch keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen. Es werden dementsprechend von der Vergabestelle auch keine Mindestmengen garantiert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung Montagematerial

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/09/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99087
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/01/2021

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