Beschaffung von Betriebsdienst- und Werksattfahrzeugen (für BBH, OPB, HBT) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-04-69
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.homburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Betriebsdienst- und Werksattfahrzeugen (für BBH, OPB, HBT)
Beschaffung von Betriebsdienst- und Werkstattfahrzeugen.
Los 1 Werkstattwagen „Hochbautrupp“
Kreisstadt Homburg/Saar
Baubetriebshof
Am Hochrech 1
66424 Homburg (Saar)
Beschaffung von 2 Stück Werkstattwagen.
Los 2 Betriebsdienst- und Einsatzfahrzeuge „Baubetriebshof“
Beschaffung von 3 Stück Betriebsdienst- und Einsatzfahrzeugen.
Los 3 Einsatz- und Dienstfahrzeug „Ortspolizeibehörde“
Beschaffung von 1 Stück Einsatz- und Dienstfahrzeug.
Los 4 Werkstattwagen „Hochbautrupp“
Beschaffung von 1 Stück Werkstattwagen.
Los 5 Betriebsdienstfahrzeug „Hochbautrupp“
Beschaffung von 1 Stück Betriebsdienstfahrzeug als Elektrofahrzeug.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung (Formblatt 124) sowie die beigefügte Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Saarländischen Tariftreuegesetz sind zu unterschreiben und mit einzureichen. Bewerber oder Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausbildung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.32014. S. 65) aufgeführt.
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst in Form einer Eigenerklärung (Formblatt 124- Eigenerklärung zur Eignung) möglich.
Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis.
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von
6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Eignungsnachwiese, die durch Präqualifikation erworben werden, sind zugelassen.
Erklärungen zur Einhaltung des Saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG)
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen gemäß Formbltt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlische Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis.
Wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebots die unter I.1) benannte Kontaktstelle darauf hinzuweisen.
Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen per E-Mail ([removed]) oder per Fax [removed]) an die unter I.1) benannte Kontaktstelle zu übermitteln.
Fragen sind spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß
IV 2.2) zu stellen. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen.
Soweit ihre Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) benannten Stelle für Nachprüfverfahren einzureichen.
Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://wirtschaft.saarland.de
Ort: derzeit nicht benannt
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 681 / 501-4994
Fax: +49 681 / 501-3506
Internet-Adresse: http://wirtschaft.saarland.de