Sanierung und Erweiterung des Schulstandortes der Staatlichen Grundschule Goldbach, Carl-Lerp-Str.2, 99869 Nessetal OT Goldbach Los 20/Schwachstromanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2200_HB_B_GS Goldbach_L20
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-gotha.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung des Schulstandortes der Staatlichen Grundschule Goldbach, Carl-Lerp-Str.2, 99869 Nessetal OT Goldbach Los 20/Schwachstromanlagen
Los 20/Schwachstromanlagen
Staatliche Grundschule Goldbach
Carl-Lerp-Straße 2
99869 Nessetal OT Goldbach
— 1 x Hausalarmanlage; 1 x Amokwarnsystem; 1 x ELA-Anlage; 3 x RWA-Anlage,
— 6 Stück Funkuhr; Datennetz mit ca. 120 Ports; ca. 8 000 m Kabel und Leitungen,
— 1 x Server, 1 x Switch, 1 x interaktiver Bildschirm, 1 x zentrales WLAN-System.
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Nachweis über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister.
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 6 Kalendertagen zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen einzureichen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle:
— Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Eigenerklärung über Insolvenzverfahren/Liquidation. Auf Verlangen der Vergabestelle sind der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre einzureichen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG:
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 6 Kalendertagen zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen einzureichen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
— Referenzliste mit mindestens 3 nach Art, Umfang und Zeitvorgaben vergleichbaren, in den letzten 3 Jahren selbst erbrachten Leistungen im Bereich Schwachstrom-anlagen.
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 6 Kalendertagen zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen einzureichen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Siehe Vergabeunterlagen
Im Auftragsfall mitgeltende Vertragsbedingungen, die nicht in den Vergabeunterlagen enthalten sind:
— Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C),
— Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
Ausgabe: 2019.
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Punkt I.1).
Nur Vertreter des Bauherren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieterkommunikation erfolgt nur elektronisch.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage,
Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen. Bieteranfragen sollten spätestens bis zum 9.2.2021 gestellt werden (VgV §20, Abs. 3).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
„entsprechend der Regelungen in §160 GWB“
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.landkreis-gotha.de