GÜ-Leistungen zur Errichtung von Wohngebäuden für Asylsuchende (Ersatzneubauten IV +V) Referenznummer der Bekanntmachung: 20 E 05063
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 10101
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
GÜ-Leistungen zur Errichtung von Wohngebäuden für Asylsuchende (Ersatzneubauten IV +V)
Das Saarland, hier vertreten durch die Staatliche Hochbaubehörde, plant auf dem ca. 5 000 m2 großen, landeseigenen Grundstücksbereich der Landesaufnahmestelle Lebach östlich der Schlesierallee den Neubau von zwei 2-geschossigen, nicht unterkellerten Wohngebäuden mit insges. 34 Wohnungen sowie je 2 Gemeinschaftsräumen. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind alle erforderlichen Objekt- und Fachplanungsleistungen sowie Bauleistungen zur schlüsselfertigen Errichtung des Gebäudekomplexes zur Unterbringung von ca. 210 bis 280 Asylsuchenden nebst Außenanlagen. Der Auftragnehmer wird auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung gem. § 7c EU VOB/A tätig und übernimmt neben sämtlichen Planungs- und Ausführungsleistungen auch definierte Wartungsleistungen über einen Zeitraum von 4 Jahren ab Abnahme der Bauleistungen.
Landesaufnahmestelle
Schlesierallee 1-3
66822 Lebach
Siehe Ziff. II.1.4 sowie das im elektronischen Projektraum bereitgestellte Projektexpose.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teilnahmewettbewerb
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Vergabeverfahren zu bewerben. Das Bewerbungsformular sowie ein Informationsmemorandum zum Bauvorhaben werden ausschließlich elektronisch über den unter Ziff. I.1 genannten elektronischen Projektraum über die Vergabeplattform DTVP zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich auf dem Vergabeportal zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. Hinweise auf neue Nachrichten zu dem laufenden Vergabeverfahren werden vom Vergabeportal ausschließlich an die bei der Registrierung abgefragte Mailadresse des registrierten Unternehmens versandt.
2. Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben den Vordruck einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. § 6e EU Abs. 1, Abs. 4 und Abs. 6 VOB/A, den Vordruck einer Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 MiLoG sowie den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin ausschließlich elektronisch über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht elektronisch eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das elektronische Vergabeportal (Kommunikation) eingereicht werden.
4. Im Rahmen des Vergabeverfahrens sind Planungsunterlagen mit Lösungsvorschlägen zur Planungsaufgabe vorzulegen, welche wesentlichen Einfluss auf die Vergabeentscheidung haben. Für diese Leistung erhalten alle Bieter, welche nicht mit der Planung und Errichtung beauftragt werden, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto. Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen, welche nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt werden.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen. Weiter behält sich der Auftraggeber vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber nachträglich zur Angebotsabgabe aufzufordern, wenn ein zur Abgabe eines Angebots aufgeforderter Bewerber von einer Beteiligung am Verfahren Abstand nimmt.
6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblattveröffentlichte Text maßgeblich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4MD8U0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterklagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“