Herstellung und Lieferung eines Rüstwagens (RW) für die Berufsfeuerwehr Saarbrücken Referenznummer der Bekanntmachung: 37-ZVS-61/2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.saarland
Adresse des Beschafferprofils: http://www.saarbruecken.de/wirtschaft/ausschreibungen_vergaben/aktuelle_ausschreibungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.saarland
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung eines Rüstwagens (RW) für die Berufsfeuerwehr Saarbrücken
Herstellung und Lieferung eines Rüstwagens (RW) für die Berufsfeuerwehr Saarbrücken nach
DIN 14555-3
DIN EN 1846 (alle Teile)
DIN SPEC 14502-1
E DIN 14502-2
DIN 14502-3
Ausgeschrieben in zwei Losen (Fahrgestell und Aufbau und Feuerwehrtechnische Beladung).
Fahrgestell und Aufbau
Herstellung und Lieferung eines Rüstwagens (RW) für die Berufsfeuerwehr Saarbrücken
Hier Los 1: Fahrgestell und Aufbau.
Feuerwehrtechnische Beladung
Herstellung und Lieferung eines Rüstwagens (RW) für die Berufsfeuerwehr Saarbrücken
Hier Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind abzugeben bzw. ist spätestens in einer vom Auftraggeber genannten Frist nachzureichen:
Eigenerklärung zur Eignung und die entsprechenden Nachweise daraus. Dies gilt auch für mögliche Nachunternehmer.
Weitere Angaben siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe_EU.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen können nur bis spätestens 6 Tage vor Angebotsfrist (16.02.2021) gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.saarland.de/3339.htm
160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers
Einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.saarland.de/3339.htm