Ostschule Gera, Karl-Liebkecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung Referenznummer der Bekanntmachung: 21 VOB 003
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ostschule Gera, Karl-Liebkecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung
Los20 Außenanlagen Vergabe-Nr. 21 VOB 003.
Im Zuge der Sanierung und Erweiterung der Europaschule Ostschule und des Neubaus der Sporthalle in der Karl-Liebknecht-Straße 56, in Gera werden die Außenanlagen neu gebaut. Dabei wurde die Ausschreibung in einen Bereich Schule und einen Bereich Sporthalle unterteilt. Die Bereiche werden gemeinsam als zusammenhängende Freianlagen gebaut.
Wesentliche Leistungen sind (Mengenangaben für beide Bereiche zusammen):
— Abbruch von div. befestigten Flächen und div. Mauern,
— ca. 900 m2 Grasnarbe und Oberboden abtragen,
— ca. 4 500 m3 Bodenarbeiten in unterschiedlichen Homogenbereichen (z. B. Auffüllungen, Hangschutt, Kalkstein),
— ca. 330 m3 Leitungsgräben,
— ca. 2 300 m2 Bodenstabilisierung,
— ca. 6 700 to Entsorgung Boden, Beton und Bauschutt der Ausbaupositionen etc,
— ca. 3 100 m2 Pflasterflächen vorwiegend Betonrechteckpflaster,
— ca. 330 m2 Spielplatzfläche (Holzhäcksel und Sandspiel),
— Sanierung und Erweiterung einer Natursteinmauer aus Kalkstein (Länge: ca. 28 m, Höhe: ca. 4,5 m),
— Neubau einer Winkelstützmauer aus Ortbeton (Länge: ca. 9,5 m, Höhe: ca. 5 m),
— Neubau von Stützmauern aus steinbefüllten Gabionenkörben (Länge ges.: ca. 17 m, Höhe: ca. 4 m),
— ca. 220 lfm Neubau von Winkelstützmauern aus Fertigteilelementen (Höhen von ca. 50-250 cm),
— Neubau einer Sitzstufenanlage mit ca. 85 lfm Betonwinkelstützen Höhe 50 cm, ca. 120 lfm Betonblockstufen und kleinen Pflasterflächen,
— ca. 30 lfm Betonblockstufen,
— ca. 120 lfm Geländer als Absturzssicherungen und ca. 70 lfm Handläufe,
— ca. 1 500 m2 Kunststoffflächen inkl. Randeinfassungen,
— ca. 360 m2 Sandfläche für Beachvolleyball, Weitsprung und Kugelstoßen,
— ca. 85 lfm Ballfangzaun, Höhe 4,00 m,
— ca. 35 lfm für Stabgitterzaun Höhe 1,40 m inkl. 1x Tor 4,00 m breit und 1x Tür 1,20 m breit,
— 1 Gerätehaus liefern und einbauen für den Schulgarten, 1 Gerätehaus baus. Vorh. einbauen,
— ca. 330 lfm Drainageleitungen inkl. Schächte,
— Div. Abwasseranlagen wie 10 Fußabstreifer, 150 lfm Rinnen, 6 Schächte und 450 lfm Leitungen,
— ca. 700 lfm Kabelschutzrohr, 21 Mastleuchten, 2 Lichtsstelen,
— Div. Ausstattung Schulsport wie Absprungbalken, Kugelstoßring, Baskettballständer, Bolztore u.ä,,
— Div Ausstattung allgemein wie 41 Fahrradständer, 4 Abfallbehälter, 6 Poller, Beschilderung FGÜ,
— ca. 30 Baumpflanzungen inkl. Fertigstellungspflege und 2-Jahre Entwicklungspflege,
— ca. 550 m2 Pflanzflächen inkl. Fertigstellungspflege und 2-Jahre Entwicklungspflege,
— ca. 2 700 m2 Rasenflächen inkl. Fertigstellungspflege.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden können; Link zum Formblatt 124: https://www.gera.de/fm/193/Formblatt_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die imFormblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zubelegen.
Siehe III.1.1)
Siehe III.1.1)
Verpflichtungen des Bieters gemäß § 12a des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG):
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 u. 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 u. 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtungen nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG.
Diese Verpflichtungserklärungen werden nachträglich, jedoch nur vom Bestbieter nachgefordert. Alle Verpflichtungserklärungen sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) sind vorab einsehbar unter: https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=236738&_nav_id1=146704&_nav_id2=146715&_lang=de
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung (Öffnungsverfahren) nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.gera.de