Überlassung von Open Source Software zur Einführung eines zentralen Identitätsmanagements/E-Mail für Lehrkräfte nebst Dienstleistungen für das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes Referenznummer der Bekanntmachung: EU48/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarland.de/2428.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Überlassung von Open Source Software zur Einführung eines zentralen Identitätsmanagements/E-Mail für Lehrkräfte nebst Dienstleistungen für das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes
Überlassung von Open Source Software zur Einführung eines zentralen Identitätsmanagements/E-Mail für Lehrkräfte nebst Dienstleistungen für das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes.
Konzeptionierung des Verzeichnisdienstes zur Einführung eines Identitätsmanagementsystems IDM (Installation und Konfiguration des Systems), durch welches die Verwaltung von digitalen Identitäten mit zugehörigen Rechtekonzepten und die darauf basierende Generierung von E-Mail-Adressen möglich wird.
Hierzu zählt auch die Überlassung und Pflege die Lizenzen einer Open-Source-Software sowie Schulungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers.
Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweisdarf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
3. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung,
4. ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
5. ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mindestens in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall und mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsjahr.
Es genügt die Vorlage einer Bescheinigung einer Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bewerber abzuschließen;
2. Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Darstellung von min. 2 Projektreferenzen in den letzten 3 Jahren mit mindestens 10 000 Nutzern im Bildungsbereich und weiteren 2 Referenzprojekten in den letzten 3 Jahren mit mindestens 100 000 Nutzern im Bildungsbereich.
Die Projekte müssen mit der hier ausgeschriebenen Leistung in Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sein. Werden nicht die geforderte Mindestanzahl an Referenzen vorgelegt, die diesen Anforderungen entsprechen, hat dies den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese Formblätter können ausschließlich auf der Vergabeplattform www.vergabe.saarland bis zum 18.2.2021, 12 Uhr abgerufen werden. Die Versendung der Angebotsunterlagen erfolgt ebenfalls über die Vergabeplattform.
Bewerberfragen müssen ebenfalls bis zum 5.2.2021 über die Vergabeplattform gestellt werden.
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. ZifferIV.3.4) über die Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.saarland.de/3339.htm