Bauleistungen für die Errichtung einer passiven FttB-Infrastruktur in der Stadt Eisenach
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenach
NUTS-Code: DEG0N Eisenach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99817
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sportbad-eisenach.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleistungen für die Errichtung einer passiven FttB-Infrastruktur in der Stadt Eisenach
Der Auftraggeber plant die Errichtung einer FttB-fähigen Leerrohr- und Glasfaserinfrastruktur, die in dessen Eigentum verbleibt. Für die Realisierung der Bauleistungen wird mit diesem Verfahren ein leistungsfähiges Tiefbauunternehmen gesucht, welches die erforderlichen Generalübernehmerleistungen einschließlich Bau, Montage, Materialbeschaffung, Baunebenleistungen wie Vermessung, Dokumentation und Baustellensicherung übernimmt. Vorgesehen ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über den gesamten Zeitraum der Bauarbeiten.
Vorgesehen ist die Umsetzung im Rahmen des Betreibermodells.
Stadt Eisenach
Mit diesem Verfahren sollen geeignete Tiefbauunternehmen identifiziert werden, die flächendeckend passive Breitbandinfrastrukturen (POP-Gebäude, Glasfaserverteiler, Leerrohre, Glasfaser) im Projektgebiet bereitstellen. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete innerhalb der administrativen Grenzen der Stadt Eisenach, die als weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in welchen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Bei der Festlegung des Erschließungsgebietes sind die auf das Markterkundungsverfahren eingegangenen Rückmeldungen der Netzbetreiber berücksichtigt worden. Für alle im Erschließungsgebiet befindlichen Adressen ist eine Versorgungsgeschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s symmetrisch vorgesehen. Für Schulen sind symmetrische Geschwindigkeiten mindestens in Höhe der individuellen Aufgreifschwelle geplant.
Unmittelbar nach der Auftragsvergabe werden dem ausgewählten Tiefbauunternehmen detaillierte Planungsdaten der HAOI-Leistungsphasen 1 bis 6 übergeben. Das Netzstrukturkonzept liegt somit bereits in der Qualität einer Ausführungsplanung vor
Ein ausführliches Leistungsverzeichnis unter detaillierter Angabe der Leistungsmengen sowie den einzuhaltenden Qualitätsstandards wird den geeigneten Bewerbern im Zuge der nachfolgenden Angebotsaufforderung übermittelt.
Weitere Angaben sind dem Begleitdokument zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a Abs. 2 EU VOB/A durchgeführt.In einem ersten Schritt wird die Eignung der Bieter durch den Auftraggeber überprüft. Grundlage der Prüfung sind die durch die Bieter und deren Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und Unterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauleistungen für die Errichtung einer passiven FttB-Infrastruktur in der Stadt Eisenach
Ort: Eisenach
NUTS-Code: DEG0N Eisenach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schmalkalden
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Teilnahmewettbewerb sind die Unterlagen innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist schriftlich, in deutscher Sprache, rechtsverbindlich unterzeichnet in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Auf dem verschlossenen Umschlag ist folgender Vermerk deutlich sichtbar anzubringen: „nicht öffnen – Teilnahmewettbewerb Bauleistungen zur Errichtung einer passiven FttB-Infrastruktur in der Stadt Eisenach“.
Alle Dateien des Teilnahmeantrages sind zusätzlich auf einem elektronisch lesbaren Datenträger mitzuliefern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]