WKE BV Bettenhaus VE Bekleidungsautomat Referenznummer der Bekanntmachung: 445.01-Bekleidungsautomat
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Postleitzahl: 07607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.waldkliniken-eisenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
WKE BV Bettenhaus VE Bekleidungsautomat
Beschreibung des Leistungsumfanges:
Lieferung und Installation eines vollautomatischen Berufsbekleidungsausgabe und -rücknahmesystems einschließlich Wartung für 10 Jahre.
Waldklinikum Eisenberg
Klosterlausnitzer Str. 81
07607 Eisenberg
Beschreibung des Leistungsumfanges:
Lieferung und Installation eines vollautomatischen Berufsbekleidungsausgabe und -rücknahmesystems einschließlich Wartung für 10 Jahre.
Betreffend II.2.5) Zuschlagskriterium:
Ein etwaig gewährter Skonto, welcher eine Skontierfrist von weniger als 14 Tagen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber beinhaltet, bleibt bei der preislichen Bewertung unberücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WKE BV Bettenhaus VE Bekleidungsautomat
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
Nachprüfungsverfahren:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.