WKE BV Bettenhaus VE671 Lose Möbel 2 (Vitra) Referenznummer der Bekanntmachung: 445.01-671-Vitra
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Postleitzahl: 07607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.waldkliniken-eisenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
WKE BV Bettenhaus VE671 Lose Möbel 2 (Vitra)
Lieferung von Möbeln für ein Krankenhaus
Grobmassen / Beschreibung des Leistungsumfanges:
— 110 Stück Stühle mit Sitzschalen,
— 53 Stück Bürodrehstühle,
— 10 Stück Schreibtische,
— 20 Stück Schulungstische,
— 9 Stück Bürocontainer.
Waldklinikum Eisenberg
Klosterlausnitzer Str. 81
07607 Eisenberg
Lieferung von Möbeln für ein Krankenhaus
Grobmassen / Beschreibung des Leistungsumfanges:
— 110 Stück Stühle mit Sitzschalen,
— 53 Stück Bürodrehstühle,
— 10 Stück Schreibtische,
— 20 Stück Schulungstische,
— 9 Stück Bürocontainer.
Betreffend II.2.5):
Ein etwaig gewährter Skonto, welcher eine Skontierfrist von weniger als 14 Tagen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber beinhaltet, bleibt bei der preislichen Bewertung unberücksichtigt.
Bei der unter II.2.7) angegebenen Spanne handelt es sich um den voraussichtlichen Realisierungszeitraum. Die konkreten Leistungstermine sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WKE BV Bettenhaus VE671 Lose Möbel 2 (Vitra)
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
Nachprüfungsverfahren:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.