Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in den Verwaltungsgebäuden des EVS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in den Verwaltungsgebäuden des EVS
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in den Verwaltungsgebäuden des EVS.
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in den Verwaltungsgebäuden des EVS.
Einseitige Verlängerungsoption von 2 Mal einem Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über Eintragung in die Handwerksrolle oder über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Eigenerklärung ist in IV Kalkulationstabelle auszufüllen.),
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung ist in IV Kalkulationstabelle auszufüllen.).
— Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (Eigenerklärung ist in IV Kalkulationstabelle auszufüllen.),
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung ist in IV Kalkulationstabelle auszufüllen.),
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Eigenerklärung ist in IV Kalkulationstabelle auszufüllen.),
— Ein von der zuständigen Behörde ausgestellter Steuernachweis über die Abführung von Steuern und Abgaben (Eigenerklärung ist in IV Kalkulationstabelle auszufüllen.),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse bei der die überwiegende Zahl der Mitarbeiter versichert ist (Eigenerklärung ist in IV Kalkulationstabelle auszufüllen.)
— Erklärung über die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen (siehe V Vertragsentwurf 9.2)). Falls die vorgegebenen Mindestdeckungssummen nicht bereits in der geforderten Höhe bestehen, zusätzlich Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Die Anpassung ist spätestens zum Vertragsschluss nachzuweisen. (Eigenerklärung ist in IV Kalkulationstabelle auszufüllen.).
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Eigenerklärung ist in IV Kalkulationstabelle auszufüllen.),
— Vorlage von 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des Auftraggebers (Eigenerklärung ist in IV Kalkulationstabelle auszufüllen.).
Weitere, maßnahmenbezogene Unterlagen:
— Besichtigungsbestätigung (Anlage 4)
— Eigenerklärung AEntG (Arbeitnehmerentsendegesetz) (Eigenerklärung ist in IV Kalkulationstabelle auszufüllen.),
— Eigenerklärung Wettbewerb (Eigenerklärung ist in IV Kalkulationstabelle auszufüllen.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025, bei Inanspruchnahme der Option 2027
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).