Beschaffung einer Drehleiter DLK (A) 23/12 für die Feuerwehr Schalkau Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 192-461084
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonneberg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-sonneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Drehleiter DLK (A) 23/12 für die Feuerwehr Schalkau
Beschaffung einer Drehleiter DLK (A) 23/12 für die Feuerwehr Schalkau.
Fahrgestell und Feuerwehrtechnischer Fahrzeugaufbau DLK (A) 23/12
Los 1: Fahrgestell und Feuerwehrtechnischer Fahrzeugaufbau Drehleiter DLK (A) 23/12.
Feuerwehrtechnische Beladung für Drehleiter DLK (A) 23/12
Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung für Drehleiter DLK (A) 23/12.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 160 GWB für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.