Errichtung einer Schneeerzeugungs- und -lagerhalle / Objektüberwachung, Leistungsphase 8 nach HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 2020_SEL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jägerstraße 10
Ort: Oberhof
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98559
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wintersportzentrum-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer Schneeerzeugungs- und -lagerhalle / Objektüberwachung, Leistungsphase 8 nach HOAI
Um die „Schneesicherheit“ für anstehende Großveranstaltungen in der LOTTO Thüringen ARENA am Rennsteig, insbes. für die Biathlon WM 2023, zu gewährleisten, plant der Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum die Errichtung einer Schneeerzeugungs- u. -lagerhalle mit Lagerfläche für bis zu 10 000 m3 Kunstschnee, welcher im Gebäude auch erzeugt wird. Die Baumaßnahme wird in monolithischer Bauweise errichtet, besteht aus einem 50 m großem Rundlager, geteilt in 2 Schneelagerkammern, Gebäudehöhe ca. 10 m, Dachfläche mit PV-Anlagen, Technikräume zur Aufnahme einer Kühlungs-, Lüftungs-, Elektroanlage inkl. Steuerung sowie Schneeerzeugungsanlagen.
Der Auftraggeber beabsichtigt einen Generalüberwacher zu beauftragen, der für folgende Planungsleistungen verantwortlich ist:
— Objektplanung, KG 300 (Bauwerk-Baukonstruktion), § 34 HOAI LPH 8 (LPH 9);
— Technische Ausrüstung, KG 400 (Bauwerk-Technische Anlagen), § 55 HOAI LPH 8 (LPH 9);
— Freianlagen, KG 500 (Außenanlagen), § 39 HOAI LPH 8 (LPH 9).
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Um die „Schneesicherheit“ für anstehende Großveranstaltungen in der LOTTO Thüringen ARENA am Rennsteig, insbesondere für die Biathlon WM 2023, zu gewährleisten, plant der Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum die Errichtung einer Schneeerzeugungs- und Schneelagerhalle mit Lagerfläche für bis zu 10 000 m3 Kunstschnee, welcher im Gebäude auch erzeugt wird. Die Baumaßnahme wird in monolithischer Bauweise errichtet, besteht aus einem 50 m großem Rundlager, geteilt in 2 Schneelagerkammern, Gebäudehöhe ca. 10 m, Dachfläche mit PV-Anlagen, Technikräume zur Aufnahme einer Kühlungs-, Lüftungs-, Elektroanlage inkl. Steuerung sowie Schneeerzeugungsanlagen und zugehörige Außenanlagen. Der Auftraggeber beabsichtigt einen Generalüberwacher zu beauftragen, der für folgende Planungsleistungen verantwortlich ist:
—— Objektplanung – Gebäude und Innenräume, Kostengruppe 300 (Bauwerk – Baukonstruktion), § 34 HOAI, LPH 8 (LPH 9);
—— Technische Ausrüstung, Kostengruppe 400 (Bauwerk – Technische Anlagen), § 55 HOAI, LPH 8 (LPH 9), Anlagengruppen:
1. Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lüftungsanlagen / Kälte,
4. Stromanlagen,
5. Schneeerzeugung,
6. Photovoltaikanlage,
7. Gebäudeautomation.
—— Freianlagen, Kostengruppe 500 (Außenanlagen), § 39 HOAI, LPH 8 (LPH 9);
Ausführungszeiten: Baubeginn Ende März 2021, bauliche Fertigstellung aller Anlagen Juli 2022, 4 Wochen Probebetrieb mit anschließender Herstellung von 10 000 m3 Kunstschnee als Erstbefüllung, danach Abnahme der Gesamtleistung, spätester Termin der Gesamtabnahme der Bauleistungen 30.11.2022.
Optionale stufenweise Beauftragung LPH 9 HOAI
— Befähigung zur Berufsausübung nach III.1.1) – wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.1.2) – technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach III.1.3) – zusätzliche Angaben nach VI.3) Die Bewerbungen werden nach den, unter soeben benannten Punkten, aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Die Bewertung der vorgenannten Punkte erfolgt nach einem Kriterienkatalog „Bewertungsmatrix“, der an dem Bewerbungsbogen angefügt ist. Wird die Höchstzahl der Wettbewerbsteilnehmer durch geeignete Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV angewendet, um darüber die Zahl der Bewerber auf 3 zu reduzieren.
Optionale stufenweise Beauftragung LPH 9 HOAI: Es ist vorgesehen, zunächst die Leistungsphase 8 HOAI zu beauftragen. Die Beauftragung der Leistungsphase 9 HOAI mit den Besonderen Leistungen in der Leistungsphase 9 ist optional möglich. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Berufsqualifizierung für den Beruf des Architekten oder Ingenieurs (Hochbauingenieur) nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV;
b) Erklärungen nach §§ 123 und 124 GWB über das Vorliegen oder das Nichtvorliegen von zwingenden und / oder fakultativen Ausschlussgründen;
c) bei Vorliegen von Ausschlussgründen: Erklärungen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft zur Selbstreinigung nach § 125 GWB mit entsprechenden Nachweisen;
d) eine Erklärung ob die Weitervergabe von Auftragsanteilen nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV und § 47 VgV beabsichtigt ist mit den entsprechenden Anlagen;
e) Bewerber- und Bietergemeinschaften werden unter folgenden Bedingungen zugelassen:
Mit den Bewerbungsunterlagen ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach §§ 705 ff BGB,
— die Nennung eines für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der ARGE gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— Erklärung, dass im Falle der Beauftragung die ARGE bis zur Abwicklung des Auftrages aufrechterhalten bleibt,
— die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Bietergemeinschaft hinaus.
a) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Mindest-Deckungssummen von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR bei Sach- und Vermögensschäden. Dieser Nachweis ist als Anlage der Bewerbung beizufügen. Zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. IV. 2.2) darf der Nachweis maximal 3 Monate alt sein. Bei Bewerbergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis der Berufshaftpflicht eines Mitglieds ausreichend. Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
b) Angaben zum Gesamtumsatz (Honorare) der letzten 3 Geschäftsjahre nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV / § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV mit einem Mindestumsatz (als Summe der letzten 3 Geschäftsjahre) von [Betrag gelöscht] EUR (= 1 Punkt; mind. [Betrag gelöscht] EUR= 2 Punkte; mind. [Betrag gelöscht] EUR= 3 Punkte). Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen zu b) für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
a) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Mindest-Deckungssummen von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR bei Sach- und Vermögensschäden. Dieser Nachweis ist als Anlage der Bewerbung beizufügen. Zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. IV. 2.2) darf der Nachweis maximal 3 Monate alt sein. Bei Bewerbergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis der Berufshaftpflicht eines Mitglieds ausreichend. Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
b) Angaben zum Gesamtumsatz (Honorare) der letzten 3 Geschäftsjahre nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV / § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV mit einem Mindestumsatz (als Summe der letzten 3 Geschäftsjahre) von [Betrag gelöscht] EUR.
Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen zu b) für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
a1) Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen – mindestens vorzulegende Referenzen: Die Referenzen sind im Zeitraum vom 1.1.2010 bis 31.12.2019 nachzuweisen. Die Leistungserbringung muss nicht die Bauherrenleistungen beinhalten.
Es ist mindestens jeweils 1 Referenz vorzulegen zu:
— Neubau eines Gebäudes in Stahlbetonbauweise,
— Baumaßnahme mit Baukosten größer [Betrag gelöscht] EUR netto (ohne Baunebenkosten) und einer Bauzeit von max. 24 Monaten,
— Baumaßnahme in einer Trinkwasserschutzzone,
— Baumaßnahme mit Lager- oder Nutzfläche mit integrierter Kälteanlage,
— Bau eines wasserdichten Behälters nach ZTV-W mit mindestens 3 000 m³ Einzelfassungsvermögen.
a2) Von den mindestens vorzulegenden Referenzen ist eine Referenz nachzuweisen, welche einer der nachfolgenden Definitionen für die „erbrachten vergleichbaren Leistungen“ entspricht: Definition 1 (=1 Punkt):
Eine Objekt- und Fachplanung für die Leistung Objektüberwachung (LPH 8) in der Honorarzone III für den Neubau eines Gebäudes in Stahlbetonbauweise,
— mit Baukosten größer [Betrag gelöscht] EUR netto und Bauzeit von max. 24 Monaten oder Definition 2 (=2 Punkte):
Eine Objekt- und Fachplanung für die Leistung Objektüberwachung (LPH 8) in der Honorarzone III für den Neubau eines Gebäudes in Stahlbetonbauweise
— mit Baukosten größer [Betrag gelöscht] EUR netto und Bauzeit von max. 24 Monaten und
— mit mindestens 1 500 m2 Nutzungsfläche (NUF) oder Definition 3 (=3 Punkte):
Eine Objekt- und Fachplanung für die Leistung Objektüberwachung (LPH 8) in der Honorarzone III für den Neubau eines Gebäudes in Stahlbetonbauweise
— mit Baukosten größer [Betrag gelöscht] EUR netto und Bauzeit von max. 24 Monaten und
— mit mindestens 1 500 m2 Nutzungsfläche (NUF) und
— mit integrierter Kälteanlage.
b) Kriterien zur Personalstruktur: b
1) Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte pro Jahr in den letzten 3 Jahren – erwartet wird eine Mindestanzahl von 4 Beschäftigten, einschl. Führungskräften (=1 Punkt; mind. 6 Beschäftigte=2 Punkte; mind. 8 Beschäftigte=3 Punkte) – Angabe gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV;
b2) Angaben zu Namen und Qualifikation der Fachkräfte welche die Dienstleistung (Objektüberwachung) tatsächlich erbringen werden – erwartet wird eine Mindestzahl von 2 Fachkräften (=1 Punkt; mind. 3 Fachkräfte= 2 Punkte; mind. 4 Fachkräfte= 3 Punkte) – Angabe gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 1 und 2 VgV;
b3) Angabe des Namens und der Jahre an Berufserfahrung mit Nachweis der Qualifikation als Architekt oder Ingenieur der vorgesehenen Führungskraft (Projektleiter-/ Projektleiterin) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV i.V.m. § 75 Abs. 1 oder 2 VgV, erwartet wird eine Mindestberufserfahrung von 6 Jahren (= 1 Punkt; mind. 8 Jahre= 2 Punkte; mind. 10 Jahre= 3 Punkte);
b4) Angabe des Namens und der Jahre an Berufserfahrung mit Nachweis der Qualifikation als Architekt oder Ingenieur des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters / der vorgesehenen stellvertretenden Projektleiterin gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV i.V.m. § 75 Abs. 1 oder 2 VgV, erwartet wird eine Berufserfahrung von 5 Jahren (= 1 Punkt; sieben und mehr Jahre= 2 Punkte; neun und mehr Jahre= 3 Punkte) Anmerkung: Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
a1) Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen – mindestens vorzulegende Referenzen: Die Referenzen sind im Zeitraum vom 1.1.2010 bis 31.12.2019 nachzuweisen. Die Leistungserbringung muss nicht die Bauherrenleistungen beinhalten. Es ist mindestens jeweils 1 Referenz vorzulegen zu:
— Neubau eines Gebäudes in Stahlbetonbauweise,
— Baumaßnahme mit Baukosten größer [Betrag gelöscht] EUR netto (ohne Baunebenkosten) und einer Bauzeit von max. 24 Monaten,
— Baumaßnahme in einer Trinkwasserschutzzone,
— Baumaßnahme mit Lager- oder Nutzfläche mit integrierter Kälteanlage,
— Bau eines wasserdichten Behälters nach ZTV-W mit mindestens 3 000 m3 Einzelfassungsvermögen.
a2) Von den mindestens vorzulegenden Referenzen ist eine Referenz nachzuweisen, welche einer der nachfolgenden Definitionen für die „erbrachten vergleichbaren Leistungen“ entspricht:
Definition 1: Eine Objekt- und Fachplanung für die Leistung Objektüberwachung (LPH 8) in der Honorarzone III für den Neubau eines Gebäudes in Stahlbetonbauweise – mit Baukosten größer [Betrag gelöscht] EUR netto und Bauzeit von max. 24 Monaten oder
b) Kriterien zur Personalstruktur:
b1) Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte pro Jahr in den letzten 3 Jahren – erwartet wird eine Mindestanzahl von 4 Beschäftigten, einschl. Führungskräften
— Angabe gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV;
b2) Angaben zu Namen und Qualifikation der Fachkräfte welche die Dienstleistung (Objektüberwachung) tatsächlich erbringen werden – erwartet wird eine Mindestzahl von 2 Fachkräften;
— Angabe gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 1 und 2 VgV;
b3) Angabe des Namens und der Jahre an Berufserfahrung mit Nachweis der Qualifikation als Architekt oder Ingenieur der vorgesehenen Führungskraft (Projektleiter-/ Projektleiterin) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV i. V. m. § 75 Abs. 1 oder 2 VgV, erwartet wird eine Mindestberufserfahrung von 6 Jahren.
Berufsstand Architekt oder bauvorlageberechtigter Bauingenieur (Hochbauingenieur) oder gleichwertige Qualifikation – der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurswesen oder gleichwertige Fachrichtung gemäß § 75 Abs. 1 oder 2 VgV.
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR bei Sach- und Vermögensschäden oder alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen. Unteraufträge bzw. die beabsichtigte Weitergabe von Auftragsanteilen für die unter II.2.4 und II.2.11 genannten Leistungen sind zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bewerber- oder Bietergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Bewerber sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bieter.
b) Die geforderten Angaben gem. III.1.1) bis III.1.3) sind in einem Bewerbungsformular (Bewerbungsbogen) zusammengefasst, der unter den Teilnahmeunterlagen veröffentlicht ist.
c) Diese Bewerbungsunterlagen sind vom Bewerber unter dem in Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten elektronischen Zugang abzurufen. Die Bereitstellung in Papierform oder per Fax oder E-Mail erfolgt nicht. Es ist nur die elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen über den unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang zugelassen. Werden die Bewerbungsunterlagen auf einem anderen Weg als dem unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft vom Vergabeverfahren.
d) Das Bewerbungsformular (Bewerbungsbogen) ist vollständig ausgefüllt und mit mindestens einer Unterzeichnung in Textform, aus der der Name des Unterzeichnenden und das bewerbende Büro hervorgehen, zu versehen. Die Unterzeichnung in Textform hat an der im Bewerbungsbogen vorgesehenen Stelle auf Seite 7 zu erfolgen. Wird der Bewerbungsbogen nicht oder nicht an der vorgesehenen Stelle auf Seite 7 des Bewerbungsbogens unterzeichnet, wird der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Änderungen des Bewerbers an den Bewerbungs- und Vergabeunterlagen, die nicht für das Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 53 Abs.7 VgV unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers.
e) Der Bewerbungsbogen ist komplett im Ganzen, vollständig ausgefüllt und mit den geforderten und den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch zurückzusenden. Fehlende geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise werden nicht nachgefordert! Unvollständige Bewerbungen oder Bewerbungen mit fehlerhaften geforderten Erklärungen und Nachweisen werden vom Verfahren ausgeschlossen.
f) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen.
g) Hinweis zum weiteren Fortgang des VgV-Verfahrens: Nach Abschluss der 1. Stufe dieses Verfahrens (Bewerbung um die Teilnahme und Prüfung der Eignung) werden in der zweiten Stufe des Verfahrens die geeigneten und ausgewählten Bewerber (Teilnehmer am Verfahren) zur elektronischen Abgabe eines Angebots (Erstangebots) aufgefordert.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.