Rahmenvertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB) AG 2021-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-SIKB-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sikb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB) AG 2021-2024
Rahmenvertrag über die Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses der Saarländische Investitionskreditbank AG der Jahre 2021-2024 gem. § 316 ff. HGB mit Vorprüfung der Kredite und Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Saarbrücken
Rahmenvertrag über die Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB AG) zum 31.12.2021 mit einer jährlichen Verlängerungsoption (maximal dreimal) über die Prüfung des vorgenannten Abschlusses bis höchstens zum 31.12.2024 jeweils mit Vorprüfung der Kredite sowie Prüfung der Einhaltung von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Der Abschlussprüfer wird jährlich bestellt werden.
1. Prüfung Jahresabschluss 2021
Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der SIKB AG ist die Gewährung von Weiterleitungskrediten, Kreditsicherungsbürgschaften und Garantien im Rahmen ihres Förderauftrages sowie als Geschäftsbesorgerin für andere Gesellschaften. Weiterhin erfüllt die SIKB AG aus eigenen Mitteln finanzierte Förderaufgaben. Wesentlich geprägt ist das Kreditportfolio durch die Forderungen an Kreditinstitute aus dem klassischen Weiterleitungskreditgeschäft, das über die Anwendung FG Center der b+m Informatik AG abgewickelt wird. Daneben verwaltet die SIKB Treuhandvermögen des Saarlandes, darunter auch die Mittel aus der saarländischen Wohnraumförderung, die als Treuhanddarlehen von der SIKB vergeben werden. In diesem Zusammenhang ist die SIKB als beliehenes Unternehmen auch für die Erstellung der Zuwendungsbescheide zuständig.
Kernmodul der EDV ist die selbst entwickelte EDV-Anwendung „BANK", über die die Kreditsachbearbeitung und das Rechnungswesen/Meldewesen abgewickelt werden. Im Meldewesen wird zusätzlich das Extranet der Deutschen Bundesbank genutzt sowie die Meldesoftware ABACUS von BearingPoint. Die Archivierung der Kreditakten erfolgt elektronisch über die Anwendung Hyperdoc der Firma IQDoQ GmbH, Bad Vilbel. Im Zahlungsverkehr wird derzeit im Wesentlichen die Anwendung CBPay von CPG Finance Systems GmbH, München, genutzt. Ein Wechsel der Zahlungsverkehrsanwendung ist vorgesehen. Die Berichterstellung erfolgt nach den Rechnungslegungsstandards der Deutschen Kreditwirtschaft (IDW, RechKredV, PrüfBV etc.). Die Zuarbeit der Bank beschränkt sich auf die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Belegung der Bilanzpositionen in banküblicher Form. Der Prüfbericht ist bis spätestens 15.03. des Folgejahres vorzulegen. Neben der Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses -wie beschrieben- ist die Prüfung des Abhängigkeitsberichtes gem. § 312 (1) AktG vorzunehmen und darüber berufsüblich zu berichten.
2. Prüfung EFRE
Des Weiteren ist eine Prüfung der Finanzaufstellung für den EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland vorzunehmen. Hierüber ist ein Prüfungsvermerk und ein Prüfungsbericht zu erstellen. Für diesen Teil ist jeweils eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Daher soll diese Leistung im Angebot auch gesondert ausgewiesen werden.
3. Vorprüfung Kredite
Die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung der SIKB AG durchzuführende Kreditprüfung erfolgt vor dem Bilanzstichtag. Erstmaliger Prüfungsstichtag wird voraussichtlich der 30.09.2021 sein. In der Vergangenheit sind durchschnittlich rd. 30 Engagements geprüft worden, wobei der Schwerpunkt auf Großkrediten von Nichtbanken, Organkrediten und Krediten mit bestehender Risikovorsorge lag.
Es wird hier auf II.2.4.2) der Bekanntmachung verwiesen.
Es werden maximal 3 Bieter (die Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus Preis und Qualität der Leistung) zur Präsentation am 22.3.2021 eingeladen. Die Bewertung der Präsentation ist Bestandteil des Gesamtergebnisses.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarem Register (nicht älter als 6 Monate).
b) Nachweis der Zulassung als Wirtschaftsprüfer in der Bundesrepublik Deutschland.
c) Eigenerklärung, dass die in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
d) Eigenerklärung, dass die in § 319, § 319a und § 319b HGB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 54 Wirtschaftsprüferordnung über die Mindestversicherungssumme nach § 54 Abs. 4 WPO.
b) Die letzten 3 vorliegenden Jahresabschlüsse.
c) Nach Wahl des Bewerbers: Vorlage geeigneter Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 54 Wirtschaftsprüferordnung über die Mindestversicherungssumme nach § 54 Abs. 4 WPO;
Zu b) und c) einzureichende Unterlagen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen keine Beeinträchtigungen der künftigen wirtschaftlichen bzw. finanziellen Eignung oder finanzielle Schwierigkeiten befürchten lassen.
Liste (Eigenerklärung) der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Jahresabschlussprüfung von CRR-Kreditinstituten, auf die deutsches Recht Anwendung findet, sowie von Förderinstituten, auf die deutsches Recht Anwendung findet, jeweils mit Angabe des Auftraggebers nebst Anschrift, erbrachte Leistungen, Leistungszeitraum, Rechnungswert.
Mindestens 3 Referenzen, davon:
a) Mindestens eine Referenz für CRR-Kreditinstitut, auf das deutsches Recht Anwendung findet;
b) Mindestens 2 Referenzen für Förderinstitute.
Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfergesellschaft, die die Anforderungen des HGB (insbesondere § 319HGB) und des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (insbesondere WPO) erfüllen.
Die Prüfung muss en bloc erfolgen, d. h. zeitlich zusammenhängende Vor- und Hauptprüfung (keine Verteilung der Prüfungsgebiete über das Jahr).
Gem. § 68 Abs. 1 LHO ist der Auftraggeber verpflichtet, bei der Wahl oder Bestellung der Prüfer nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG das Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof herbeizuführen. Der Auftraggeber ist demnach gehalten, den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Saarlandes anzuwenden. Insbesondere kommt hier 5.1 des PCGK zur Anwendung, der einen Wechsel des verantwortlichen Abschlussprüfers bzw. des Prüfunternehmens regelmäßig nach einem Turnus von 5 Prüfungsjahren vorsieht. Der derzeit tätigte Abschlussprüfer kann aufgrund der Tatsache, dass er bereits im vierten Jahr prüft, mit Blick auf den hier auszuschreibenden Rahmenvertrag über maximal 4 weitere Jahre am laufenden Vergabeverfahren nicht beteiligt werden.
Es gelten die Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften des IDW mit aktuellem Stand
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 Abs. 2 VgV sind die Bieter bei der Öffnung der Angebotsunterlagen nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZD3FP
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Vorsorglich wird auch auf die Fristen gem. § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.