Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Referenznummer der Bekanntmachung: 174/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG THÜRINGEN
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Es ist eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung vorgesehen, wonach jeder Bieter den Zuschlag für maximal ein Los im Bereich der Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen (Lose 1 bis 6) sowie für maximal ein Los im Bereich der Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte (Lose 7 bis 8) erhalten kann. Die weiteren Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Region Dresden — Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Region Chemnitz — Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Region Leipzig — Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Region Gera/Plauen — Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Region Erfurt — Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Region Suhl — Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Regionen Chemnitz, Dresden, Leipzig — Prüfung ortsveränderliche elektrische Geräte
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Regionen Erfurt, Gera/Plauen, Suhl — Prüfung ortsveränderliche elektrische Geräte
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
— Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können:
— Los 1: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 2: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 3: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 4: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 5: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 6: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 7: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 8: [Betrag gelöscht] EUR.
Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung der jeweils höchste Wert der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt.
— Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang innerhalb der letzten 3 Jahre (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) unter Angabe:
—— des Kunden bzw. einer abstrakten Beschreibung des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer,
—— der Beschreibung des Auftragsgegenstandes,
—— des Leistungszeitraumes und
—— des Auftragsvolumens innerhalb eines Jahres.
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer Art und Größe auch aus dem Bereich der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nachweisen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
2. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter den Punkten III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYD7US
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".