Hardware-Rahmenvereinbarungen 2020 – Cluster Netzwerk Referenznummer der Bekanntmachung: ekom21-2020-0028
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ekhofplatz 2a
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ekom21.de
Postanschrift: Knorrstraße 30
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34134
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hardware-Rahmenvereinbarungen 2020 – Cluster Netzwerk
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung zur Deckung noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten an unterschiedlichster, fabrikneuer Hardware einschließlich optionaler Wartung, Services und ergänzenden Vertragsleistungen sowie bei Bedarf Zubehör. Ausgeschrieben sind „Racks" (Los 1), „USV" (Los 2) und „Netzwerktechnik" (Los 3). Bezugsberechtigte sind neben der KIV in Thüringen, deren (auch potentiellen) Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
Racks
Der Ausschreibungsgegenstand von Los 1 umfasst die Beschaffung von Serverschränken („Racks") in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weiteren ergänzenden Vertragsleistungen. Es ist beabsichtigt, in Los 1 Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Innerhalb dieses Loses ist die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produktklassen hinweg zwingend erforderlich.
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR ohne MwSt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe, jedoch ohne eventuelle Erweiterungsrechte (vgl. II.2.11) der Bekanntmachung).
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu 6 monatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Kalenderjahres,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
USV
Der Ausschreibungsgegenstand von Los 2 umfasst die Beschaffung von Geräten für die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weiteren ergänzenden Vertragsleistungen. Es ist beabsichtigt, in Los 2 Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Innerhalb dieses Loses ist die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produktklassen hinweg zwingend erforderlich.
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR ohne MwSt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe, jedoch ohne eventuelle Erweiterungsrechte (vgl. II.2.11) der Bekanntmachung).
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu 6 monatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Kalenderjahres,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Netzwerktechnik
Der Ausschreibungsgegenstand von Los 3 umfasst die Beschaffung von Switch-Geräten für Computer-Netzwerke (Netzwerktechnik) in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weiteren ergänzenden Vertragsleistungen. Es ist beabsichtigt, in Los 3 Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Innerhalb dieses Loses ist die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produktklassen hinweg zwingend erforderlich.
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR ohne MwSt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe, jedoch ohne eventuelle Erweiterungsrechte (vgl. II.2.11) der Bekanntmachung).
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu 6 monatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Kalenderjahres,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung des Unternehmens, über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) [Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung].
2. Eigenerklärung des Unternehmens zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB [Eigenerklärung zu Ausschlussgründen].
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zwingend zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1. Im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftrag:
Eigenerklärung zum Unternehmen mit aussagekräftiger Darstellung des Unternehmens (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.) [Eigenerklärung zum Unternehmen].
2. Erklärung des Unternehmens, dass für den Fall des Zuschlags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den aufgestellten Mindeststandards für die Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird bzw. — falls bereits vorhanden — eine solche besteht und für die Dauer der Auftragsausführung aufrechterhalten wird [Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung].
3. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre [Eigenerklärung über den Umsatz].
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu III.1.2.1) — Eigenerklärung zum Unternehmen:
Aufgrund der mitgeteilten Informationen (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.) darf kein Anlass zu Zweifeln bestehen, dass das Unternehmen in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu können.
Zu III.1.2.2) — Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Gefordert ist eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer durch die je Schadensfall Versicherungsschutz in Höhe von mindestens jeweils:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
— [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und
— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
Die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes müssen den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen. Die Haftpflichtversicherung muss für die gesamte Dauer der späteren Vertragsausführung aufrechterhalten werden.
Bescheinigungen über die Versicherung, z. B. in Form der Versicherungspolice oder einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung, dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Soweit sich aus der Versicherungspolice oder der schriftlichen Bestätigung der Versicherung erkennen lässt, dass der Bieter über eine gültige und ungekündigte Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die die geforderten Mindeststandards erfüllt, verfügt, dürfen diese Dokumente älter als 6 Monate sein. Bescheinigungen in anderer als deutscher Sprache müssen in einer Übersetzung in das Deutsche vorgelegt werden. Der Bewerber steht für die Richtigkeit der Übersetzung ein. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, führt dies zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Zu III.1.2.3) — Eigenerklärung über den Umsatz:
Gefordert ist ein Gesamtumsatz in Los 1 von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, in Los 2 von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und Los 3 von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Weiterhin ist ein Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Los 1 von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, in Los 2 von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und Los 3 von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, jeweils pro Geschäftsjahr, gefordert.
1. Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest angestellten Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist [Eigenerklärung zu Personenkennzahlen].
2. Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geben [Eigenerklärung Referenzleistungen] mit. Zu jeder Referenz müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden:
— Kurzbezeichnung der Referenz,
— Vollständiger Name einschließlich Postadresse und Kontaktdaten des Auftraggebers (=Referenzauftraggeber),
— Auftragswert,
— öffentlicher oder privater Auftraggeber,
— Leistungszeitraum (Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt),
— Termingerechter Projektabschluss,
— Beschreibung des Leistungsanteils des Ausführenden am Referenzprojekt in Prozent,
— Stellung des Ausführenden im Referenzprojekt (Alleinunternehmer, Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied einer Bietergemeinschaft,
— Anzahl der für den Bewerber im Rahmen des Projektes tätigen Personen.
Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter ist, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts sind hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können, der sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorlegt.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu III.1.3.1) — Eigenerklärung zu Personenkennzahlen:
Gefordert sind je anzugebenden Jahr mindestens 2 Projektmanager und 5 Servicetechniker mit umfassenden Fachwissen in Bezug auf den vom Los umfassten Leistungsgegenstand.
Zu III.1.3.2) — Eigenerklärung Referenzleistungen:
Es sind mindestens 3 Referenzleistungen je Los einzureichen die dem Auftragsgegenstand in Bezug auf die genannten Bereiche gleichen, nahekommen oder ähneln. Das Ende der Leistungserbringung darf nicht vor dem 1.1.2017 liegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) erforderlichen Verpflichtungserklärungen vor Zuschlagerteilung einzureichen sind:
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG (Nachunternehmereinsatz), § 17 ThürVgG (Kontrollen) und § 18 ThürVgG (Sanktionen).
Dazu stellt die Vergabestelle jeweils entsprechende Formblätter bereit, die bereits mit dem Angebot eingereicht werden können. Sollten diese Formblätter nicht bereits mit dem Angebot eingereicht worden sein, wird die Vergabestelle den Bestbieter vor Zuschlagserteilung auffordern, diese Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von mindestens 3 und höchstens 5 Werktagen, nachzureichen. Bei nicht fristgerechter Vorlage wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen, § 12 a Abs. 4 ThürVgG. Die Vergabestelle empfiehlt daher, die ausgefüllten Formblätter bereits mit dem Angebot einzureichen.
Im Fall des Einsatzes Dritter oder von Nachunternehmen sowie bei Eignungsleihe sind von diesen die folgenden Formblätter vor Zuschlagerteilung einzureichen:
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung für bis zu sechs (6) Monate nach ihrem formalen Ende zu verlängern, um einen geordneten Übergang auf einen Nachfolgedienstleister sicherzustellen. Während des Übergangszeitraums gelten die Vertragsbestimmungen einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bieterfragen können längstens bis zum 11.1.2021, 10.00 Uhr, gestellt werden.
Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden.
Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind.
2. Die ekom21 — Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen führt dieses Vergabeverfahren für die KIV Thüringen GmbH als Service-Ausschreibung in deren Namen und Auftrag durch.
3. Der öffentliche Auftraggeber möchte in diesem Vergabeverfahren Rahmenvereinbarungen abschließen (Zuschlag), bei denen die Angebote der bestplatzierten Bieter unterschiedliche Hersteller umfassen. D. h. sollte unter den bestplatzierten Angeboten ein oder mehrere Hersteller mehr als einmal angeboten worden sein, erhält unter den Angeboten, die jeweils den gleichen Hersteller umfassen jeweils nur das bestplatzierte Angebot den Zuschlag. Die anderen Angebote werden für den Zuschlag nicht mehr berücksichtigt und fallen aus der Wertung. An ihre Stelle treten dann die Angebote der nächst bestplatzierten Bieter, deren Angebote die Produkte eines Herstellers umfassen, der nicht von den bisher bestplatzierten Angeboten umfasst war. Sollten nur 3 oder weniger Angebote in der Wertung verbleiben und für den Zuschlag in Betracht kommen, gilt die vorstehende Regelung nicht.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.