Kauf einer Kombinationsrückemaschine Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2020-0027
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hallesche Straße 16
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf einer Kombinationsrückemaschine
Kauf einer Kombinationsrückemaschine.
Thüringen
Die Landesforstanstalt beabsichtigt den Kauf einer fabrikneuen Kombinationsrückemaschine für den Einsatz in der Verkehrssicherung und zur regulären Verwendung in der Holzernte. Die Auslieferung an den Auftraggeber soll jeweils zum frühestmöglichen Zeitpunkt, muss jedoch spätestens 9 Monate nach der Zuschlagserteilung erfolgt sein.
Hinsichtlich der als „optional*“ gekennzeichneten Ausstattungsmerkmale kann, soweit vorgesehen, im Formular „Angebot“ unter „*Nettopreise der optionalen Ausstattungsmerkmale (Angabe freiwillig)“ der jeweilige Nettoaufpreis für das Ausstattungsmerkmal eingetragen werden. Im Rahmen der Zuschlagserteilung wird die Information erfolgen, welche der angebotenen optionalen Ausstattungsmerkmale der Auftraggeber zu den angebotenen Aufpreisen in Anspruch nimmt. Alle „optionalen“ Ausstattungsmerkmale haben einen positiven Einfluss auf die Leistungsbeurteilung. Die „optionalen“ Leistungsmerkmale ohne Möglichkeit zur separaten Preisangabe sind in den Gesamtpreis einzupreisen“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf einer Kombinationsrückemaschine
Ort: Neu-Kupfer
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für Bieterfragen: 17.11.2020, 12.00 Uhr
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.