Öffentliche Personenbeförderung im Landkreis St. Wendel im Linienbündel 1
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Mommstraße 21-31
Ort: St. Wendel
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-st-wendel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentliche Personenbeförderung im Landkreis St. Wendel im Linienbündel 1
Busverkehrsleistungen im Rahmen einer Notmaßnahme für das LInienbündel 1 im Landkreis St. Wendel.
Landkreis St. Wendel
Der Landkreis St. Wendel und der Zweckverband Personennahverkehr Saarland haben gemeinsam als zuständige Aufgabenträger den in Ziffer V.2.3) genannten Betreiber mit der Erbringung der Verkehrsleistung im Linienbündel 1 des Landkreises St. Wendel beauftragt. Dieser ist am 4.11.2020 durch die zuständige Genehmigungsbehörde mit Wirkung ab dem 1.1.2021 dauerhaft von der Betriebspflicht gemäß § 21 Abs. 4 PBefG entbunden worden.
Ab dem 1.1.2021 ist durch die Aufgabenträger die Erbringung der Beförderungsleistung im Linienbündel 1 als Aufgabe der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung zu gewährleisten. Die Beschaffung umfasst die Beförderungsleistungen in diesem Linienbündel für einen Übergangszeitraum während der Durchführung eines offenen Verfahrens für die gleiche Verkehrsleistung.
Auf Grund des Erfordernisses der Gewährleistung einer unterbrechungsfreien Erbringung der Verkehrsleistung ist die Beauftragung des in Ziffer V.2.3) genannten Altbetreibers alternativlos für die Sicherstellung der lückenlosen übergangsweisen Leistungserbringung als Aufgabe der Daseinsvorsorge während der Durchführung eines regulären Vergabeverfahrens.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der bisherige Erbringer der Leistung ist gemäß § 21 Abs. 4 PBefG von der zuständigen Genehmigungsbehörde mit Wirkung zum 1.1.2021 von der Betriebspflicht entbunden worden. Ab dem 1.1.2021 würde diese ÖPNV-Leistung als Bestandteil der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung ohne das Ergreifen der Notmaßnahme nicht mehr erbracht werden können. Die Versorgung der Fahrgäste mit Leistungen im ÖPNV wäre nicht mehr gegeben.
Bei dem gestellten Antrag auf Entbindung handelt es sich um ein für die Aufgabenträger nicht vorhersehbares Ereignis. Dieses erfordert ein äußerst dringliches Handeln. Die Entbindung ist nicht den Aufgabenträgern als öffentlichem Auftraggeber zuzurechnen. In Folge der Entbindung bestehen zwingende Gründe zur Gewährleistung der Aufrechterhaltung des ÖPNV im betroffenen Linienbündel als Aufgabe der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung. Die Voraussetzungen für die Beauftragung des in Ziffer V.2.3) genannten Betreibers mit der übergangsweisen Erbringung der Beförderungsleistung im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV liegen vor.
Der Zeitraum der übergangsweisen Beauftragung ist so kurz wie möglich bemessen worden. Die Aufgabenträger führen ein Vergabeverfahren zur langjährigen Erbringung der Leistung mit Beginn der Leistungserbringung ab dem 1.1.2022 durch. Die übergangsweise Beauftragung erfolgt für den Zeitraum bis zum 31.12.2021 und ist erforderlich zur Durchführung des Vergabeverfahrens als Offenes Verfahren einschließlich einer angemessenen Vorbereitungs- und Rüstzeit zur Beschaffung der zur Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge und qualifizierten Personale.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Schlachthofstraße 12-14
Ort: Zweibrücken
NUTS-Code: DEB3A Zweibrücken, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 66482
Land: Deutschland
Bestehende Unterauftragnehmerische Verträge über insgesamt 911 000 Nkm mit 3 Unterauftragnehmern sollen fortgeführt werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung i. S. d. § 135 Abs. 3 GWB. Bei dem unter Ziffer V.2.1) genannten Datum handelt es sich um dasjenige der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll 10 Kalendertage nach der Veröffentlichung erteilt werden. Bei den unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schadet und den Wettbewerb in einem nachfolgenden Vergabeverfahren über eine langjährige Beauftragung der Leistung beeinträchtigen würde.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufgabenträger den Verkehrsvertrag schließen werden, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlchung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Wege eines Vergabenachprüfungsverfahrens geltend gemacht wurde. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nach § 168 Abs. 2 S.1 GWB nicht mehr aufgehoben werden.