Öffentliche Personenbeförderung im Landkreis St. Wendel im Linienbündel 1

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Mommstraße 21-31
Ort: St. Wendel
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-st-wendel.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: ÖPNV

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Öffentliche Personenbeförderung im Landkreis St. Wendel im Linienbündel 1

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Busverkehrsleistungen im Rahmen einer Notmaßnahme für das LInienbündel 1 im Landkreis St. Wendel.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Hauptort der Ausführung:

Landkreis St. Wendel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis St. Wendel und der Zweckverband Personennahverkehr Saarland haben gemeinsam als zuständige Aufgabenträger den in Ziffer V.2.3) genannten Betreiber mit der Erbringung der Verkehrsleistung im Linienbündel 1 des Landkreises St. Wendel beauftragt. Dieser ist am 4.11.2020 durch die zuständige Genehmigungsbehörde mit Wirkung ab dem 1.1.2021 dauerhaft von der Betriebspflicht gemäß § 21 Abs. 4 PBefG entbunden worden.

Ab dem 1.1.2021 ist durch die Aufgabenträger die Erbringung der Beförderungsleistung im Linienbündel 1 als Aufgabe der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung zu gewährleisten. Die Beschaffung umfasst die Beförderungsleistungen in diesem Linienbündel für einen Übergangszeitraum während der Durchführung eines offenen Verfahrens für die gleiche Verkehrsleistung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Auf Grund des Erfordernisses der Gewährleistung einer unterbrechungsfreien Erbringung der Verkehrsleistung ist die Beauftragung des in Ziffer V.2.3) genannten Altbetreibers alternativlos für die Sicherstellung der lückenlosen übergangsweisen Leistungserbringung als Aufgabe der Daseinsvorsorge während der Durchführung eines regulären Vergabeverfahrens.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Der bisherige Erbringer der Leistung ist gemäß § 21 Abs. 4 PBefG von der zuständigen Genehmigungsbehörde mit Wirkung zum 1.1.2021 von der Betriebspflicht entbunden worden. Ab dem 1.1.2021 würde diese ÖPNV-Leistung als Bestandteil der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung ohne das Ergreifen der Notmaßnahme nicht mehr erbracht werden können. Die Versorgung der Fahrgäste mit Leistungen im ÖPNV wäre nicht mehr gegeben.

Bei dem gestellten Antrag auf Entbindung handelt es sich um ein für die Aufgabenträger nicht vorhersehbares Ereignis. Dieses erfordert ein äußerst dringliches Handeln. Die Entbindung ist nicht den Aufgabenträgern als öffentlichem Auftraggeber zuzurechnen. In Folge der Entbindung bestehen zwingende Gründe zur Gewährleistung der Aufrechterhaltung des ÖPNV im betroffenen Linienbündel als Aufgabe der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung. Die Voraussetzungen für die Beauftragung des in Ziffer V.2.3) genannten Betreibers mit der übergangsweisen Erbringung der Beförderungsleistung im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV liegen vor.

Der Zeitraum der übergangsweisen Beauftragung ist so kurz wie möglich bemessen worden. Die Aufgabenträger führen ein Vergabeverfahren zur langjährigen Erbringung der Leistung mit Beginn der Leistungserbringung ab dem 1.1.2022 durch. Die übergangsweise Beauftragung erfolgt für den Zeitraum bis zum 31.12.2021 und ist erforderlich zur Durchführung des Vergabeverfahrens als Offenes Verfahren einschließlich einer angemessenen Vorbereitungs- und Rüstzeit zur Beschaffung der zur Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge und qualifizierten Personale.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
14/12/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Schlachthofstraße 12-14
Ort: Zweibrücken
NUTS-Code: DEB3A Zweibrücken, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 66482
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werden
Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:

Bestehende Unterauftragnehmerische Verträge über insgesamt 911 000 Nkm mit 3 Unterauftragnehmern sollen fortgeführt werden.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung i. S. d. § 135 Abs. 3 GWB. Bei dem unter Ziffer V.2.1) genannten Datum handelt es sich um dasjenige der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll 10 Kalendertage nach der Veröffentlichung erteilt werden. Bei den unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schadet und den Wettbewerb in einem nachfolgenden Vergabeverfahren über eine langjährige Beauftragung der Leistung beeinträchtigen würde.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufgabenträger den Verkehrsvertrag schließen werden, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlchung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Wege eines Vergabenachprüfungsverfahrens geltend gemacht wurde. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nach § 168 Abs. 2 S.1 GWB nicht mehr aufgehoben werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/12/2020