Umladung, Transport und Behandlung/Entsorgung der Restabfälle aus dem Landkreis Gotha Referenznummer der Bekanntmachung: KAS 2020-13
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abfallservice-gotha.de
Postanschrift: Wipperoda, An der Hardt 1
Ort: Georgenthal
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99887
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abfallservice-gotha.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umladung, Transport und Behandlung/Entsorgung der Restabfälle aus dem Landkreis Gotha
Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Umladung, den Transport und die Behandlung von Restabfällen aus Hausmülleinsammlung im Landkreis Gotha, Sperrmülleinsammlung im Landkreis Gotha und Selbstanlieferung gemischter Siedlungsabfälle und sonstiger behandlungsbedürftiger ungefährlicher Abfälle sowie die Entsorgung der bei der Behandlung anfallenden Outputfraktionen (Behandlungsreste, Wertstoffe etc.).
Umladung von Restabfall
Landkreis Gotha
Die zu vergebende Leistung umfasst die Umladung der vom Auftraggeber überlassenen Restabfälle aus der Hausmüll- und Sperrmüllsammlung sowie aus der Selbstanlieferung gemischter Siedlungsabfälle und sonstiger behandlungsbedürftiger ungefährlicher Abfälle. Die Restabfälle werden an der Umladestation Wipperoda (Landgemeinde Georgenthall im Landkreis Gotha) angeliefert. Die Umladestation befindet sich im Eigentum des Auftraggebers.
Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils weitere 2 Jahre, wenn er nicht fristgemäß durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer gekündigt wird.
Im Zusammenhang mit der Genehmigung zum Betrieb der Umladeanlage Wipperoda hat der Auftragnehmer zu Gunsten des Freistaates Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, eine Sicherheitsleistung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR durch das Stellen eines tauglichen Bürgen oder in Form einer Bankbürgschaft zu erbringen.
Transport und Behandlung von Restabfall
Landkreis Gotha
Die zu vergebende Leistung umfasst den Transport und die Behandlung der vom Auftraggeber überlassenen Restabfälle aus der Hausmüll- und Sperrmüllsammlung sowie aus der Selbstanlieferung gemischter Siedlungsabfälle und sonstiger behandlungsbedürftiger ungefährlicher Abfälle. Zum Leistungsumfang gehört auch die Entsorgung der bei der Behandlung anfallenden Outputfraktionen (Behandlungsreste, Wertstoffe etc.).
Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils 2 weitere Jahre, wenn er nicht fristgemäß durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabestelle fordert mit den Angebot:
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB;
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
3. Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
4. Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft.
5. Die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen.
6. Die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
7. Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), welche inhaltlich mit den vorliegenden Erklärungen abstimmbar sein muss, kann genutzt werden.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
(1) Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2017-2019, Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
(2) der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und
(3) die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2017-2019 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden sollen, bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unternehmens vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), welche inhaltlich mit den vorliegenden Erklärungen abstimmbar sein muss, kann genutzt werden.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot (jeweils nur für Los 2):
1. Eigenerklärung über das Vorliegen folgender Referenzen:
— Mindestens eine Referenz innerhalb der letzten 36 Monate vor Angebotsabgabe für die Behandlung von mindestens 10 000 t gemischter Siedlungsabfällen (ASN 200301) für die vorgesehene(n) Behandlungsanlage(n). Sofern die Anlage noch nicht in Betrieb ist, gilt auch eine Referenz des Anlagenherstellers als Nachweis.
2. Eigenerklärung zum Vorliegen eines EfB-Zertifikates für folgende Tätigkeiten und Abfallarten:
— Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 200301) für die vorgesehene(n) Behandlungsanlage(n)*.
* Sofern die vorgesehene Behandlungsanlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung vor.
3. Eigenerklärung über die techn. Ausstattung, die Verfügbarkeit (u. a. Angabe von techn. Konzept und der Behandlungskapazität im Leistungszeitraum) und die Einhaltung der Emissionswerte der für die Leistungserbringung vorgesehenen Anlage(n) gemäß dem jeweiligen Genehmigungsbescheid der Anlage(n) in den Jahren 2017-2019 (bzw. ab Inbetriebnahme).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen (jeweils nur für Los 2):
4. Benennung der Referenzen (mindesten mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Entsorgungsgebietes und des Auftragswertes),
5. Von den Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen,
6. Das EfB-Zertifikat bzw. die Genehmigung.
7. Den Genehmigungsbescheid sowie den Umweltbericht (bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der vorgesehenen Anlage(n) für die Jahre 2017-2019.
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.
Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen, sofern sich der Bieter der Kapazitäten dieses Unternehmens im Wege der Eignungsleihe bedient. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend.
Bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet.
Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.
Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), welche inhaltlich mit den vorliegenden Erklärungen abstimmbar sein muss, kann genutzt werden.
(1) Der Auftragnehmer ist gemäß § 10 ThürVgG verpflichtet,
— seinen Arbeitnehmern das jeweils gesetzliche Mindestentgelt zu entrichten;
— bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ILO-Kernarbeitsnormen nach den Vorgaben des § 11 ThürVgG zu beachten und einzuhalten.
(3) Der Bestbieter ist gemäß § 12a ThürVgG im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung verpflichtet ist, die Erklärungen und Nachweise ((1) und (2)) nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen.
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe:
— für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR,
— für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
(5) Nur Los 2: Einsatz von Transportfahrzeugen mit (mindestens) Euro-6-Norm,
(6) Nur Los 2: Nachweis eines Ausfallverbundes nach Zuschlagserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]