Verwertung von Alttextilien und Schuhen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: EU 2/2020 AWB

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Bonatstraße 50
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abfallwirtschaft-uhk.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verwertung von Alttextilien und Schuhen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis

Referenznummer der Bekanntmachung: EU 2/2020 AWB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Verwertung von Alttextilien und Schuhen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
19620000 Textilabfall
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Aemilienhäuser Straße 59

99974 Mühlhausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis beabsichtigt die Vergabe von Transport – und Verwertungsleistungen hinsichtlich der vom Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis im Unstrut-Hainich-Kreis eingesammelten Alttextilien und Schuhe (nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als „Alttextilien“ bezeichnet). Der Auftrag umfasst insbesondere:

— Gestellung und Unterhaltung geeigneter Sammelcontainer an der Umladestation (Anschrift: Aemlienhäuser Straße 59, 99974 Mühlhausen) des Abfallwirtschaftsbetriebes Unstrut-Hainich-Kreis für den Transport zu Verwertungsanlagen,

— regelmäßige Entleerung der Sammelcontainer,

— Transport der Alttextilien zu einer Sortier- oder Verwertungsanlage,

— Sortierung der Alttextilien, soweit möglich und notwendig,

— Rückführung der Alttextilien in den Wirtschaftskreislauf, soweit möglich,

— Stoffliche Verwertung der Alttextilien, soweit möglich,

— Ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung etwaiger nicht wiederverwendbarer und nicht verwertbarer Alttextilien sowie von Fremdstoffen („Fehlwürfe“).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:

Die hier ausschreibungsgegenständliche Leistungen wurde bereits in einem offenen Verfahren durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis (Vergabenummer: EU 1/2020 AWB) erfolglos ausgeschrieben. In diesem Verfahren gingen 2 Angebote ein. Nämlich ein Angebot der BreEnt GmbH und ein Angebot der Firma TorunTex Textilverwertungs GmbH. Beide Angebote mussten ausgeschlossen werden, so dass das offene Verfahren am 16.9.2020 aufgehoben wurde. Im nunmehr einzuleitenden Verhandlungsverfahren werden beide ausgeschlossenen Bieter nochmals beteiligt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: EU 2/2020 AWB
Bezeichnung des Auftrags:

Verwertung von Alttextilien und Schuhen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, wenn:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Autraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frsit nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Autraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/12/2020

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