Landesbühnen Sachsen GmbH – Beschaffung eines Reisebusses Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0099
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Meißner Straße 152
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landesbuehnen-sachsen.de/
Postanschrift: Mügelner Straße 40, Haus G
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesbühnen Sachsen GmbH – Beschaffung eines Reisebusses
Beschaffung eines Reisebusses für die Landesbühnen Sachsen GmbH.
Radebeul
DEUTSCHLAND
Beschaffung eines Reisebusses für die Landesbühnen Sachsen GmbH.
Siehe Leistungsverzeichnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts.
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
3) Angaben zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind. Der Bieter muss mindestens an
3 Objekten bezüglich der ausgeschriebenen Art gewerblich tätig gewesen sein.
4) Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die Gegenstand dieser Ausschreibung sind mit Angabe des Umfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner).
5) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (Punkte 1-4 sofern diese Inhalt der AVPQ-Eintragung und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind) beifügen der
Gültigen Eintragungsbescheinigung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
Weitervergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
Die Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht zulässig.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung (in Kopie) abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Bieter und deen Bevollmächtige sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postanschrift PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.