Sanierung der Burg Hohnstein Referenznummer der Bekanntmachung: 0071.14-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 10
Ort: Hohnstein
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01848
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Hohnstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Burg Hohnstein
Planungsleistungen zur Sanierung der Burg Hohnstein, bestehend aus mehreren Gebäudeteilen. Ziel ist es, die Burg zukünftig als Hotel und Jugendherberge zu betreiben und diese überregional bedeutsam durch weitere Angebote im Bildungs-, Freizeit- und Unterhaltungsbereich zu etablieren. Über die bestehenden Gebäudeteile/Häuser hinaus ist der Neubau einer Gedenkstätte am Hauptzugang der Burganlage auf Marktseite durch die Machbarkeitsuntersuchung vorgesehen. Im Rahmen der Planung gilt es nunmehr zu klären, inwieweit die vorgesehene Nutzung in die bestehende Gebäudesubstanz sinnvoll und nachhaltig integriert werden kann. Im Bereich des Unteren Burggartens ist für Veranstaltungen und Events die Errichtung einer fest überdachten Bühne vorzusehen. Im Rahmen der Gestaltung der Freianlagen ist u. a. der weitere Sanierungs- und Instandsetzungsumfang zu ermitteln. Es gilt zu prüfen, inwieweit Teilbestände der Burgmauer auch als ruinös gestalteter Bereich in das Gesamtkonzept integriert werden können.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 bis 3, 7
Hohnstein, DE
Für die Umsetzung der Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsarbeiten ist in Abstimmung mit Vertretern des Landkreises Einvernehmen hergestellt, die Leistungen im Sinne bis zur Genehmigungsplanung über die gesamte Burganlage als ein in sich funktional und technisch abgestimmtes Konzept zu erarbeiten. Daher wird diese Phase als Stufe 1 beauftragt. Bestandteil der Stufe 1 ist u. a. die Darstellung und Wertung des grundlegenden Sanierungsumfanges im Sinne einer Modernisierungsuntersuchung sowie die koordinative Erarbeitung eines Bauphasenkonzeptes als Grundlage für die Definition der zu erbringenden Bauabschnitte sowie der zeitlichen Umsetzung. Die Beauftragung ab Ausführungsvorbereitung erfolgt bauabschnittbezogen auf die noch zu definierenden Gebäude bzw. Häuser und Freianlagen. Bei der Realisierung des Bauvorhabens werden im Weiteren hohe Anforderungen zur terminlichen Abwicklung und den Umgang mit Fördergeldern gestellt.
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional. Nähere Information sind der Vergabeunterlage unter Punkt 4.4 zu entnehmen.
Ergänzung zu II.2.10): Im Rahmen der Neuregelung der HOAI-Vergütung kann das Angebot von den Vorgaben abweichen, die Auskömmlichkeit ist zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 bis 3, 7
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen, die nicht bis zum 8.2.2020 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden ausschließlich über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe des Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Die Übermittlung der Teilnahmeanträge oder Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal eVergabe.de zu erfolgen. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrages zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrages grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Weg übermittelte Teilnahmeanträge, wie z. B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage des Erst-Angebotes zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Die Anlagen G (Brandschutzkonzept) und J (Vertragsmuster) werden bis 27.1.2020 nachgeliefert.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbung- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.