Sanierung der Burg Hohnstein Referenznummer der Bekanntmachung: 0071.14-1

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Rathausstraße 10
Ort: Hohnstein
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01848
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Hohnstein.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung der Burg Hohnstein

Referenznummer der Bekanntmachung: 0071.14-1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistungen zur Sanierung der Burg Hohnstein, bestehend aus mehreren Gebäudeteilen. Ziel ist es, die Burg zukünftig als Hotel und Jugendherberge zu betreiben und diese überregional bedeutsam durch weitere Angebote im Bildungs-, Freizeit- und Unterhaltungsbereich zu etablieren. Über die bestehenden Gebäudeteile/Häuser hinaus ist der Neubau einer Gedenkstätte am Hauptzugang der Burganlage auf Marktseite durch die Machbarkeitsuntersuchung vorgesehen. Im Rahmen der Planung gilt es nunmehr zu klären, inwieweit die vorgesehene Nutzung in die bestehende Gebäudesubstanz sinnvoll und nachhaltig integriert werden kann. Im Bereich des Unteren Burggartens ist für Veranstaltungen und Events die Errichtung einer fest überdachten Bühne vorzusehen. Im Rahmen der Gestaltung der Freianlagen ist u. a. der weitere Sanierungs- und Instandsetzungsumfang zu ermitteln. Es gilt zu prüfen, inwieweit Teilbestände der Burgmauer auch als ruinös gestalteter Bereich in das Gesamtkonzept integriert werden können.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 bis 3, 7

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Hauptort der Ausführung:

Hohnstein, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die Umsetzung der Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsarbeiten ist in Abstimmung mit Vertretern des Landkreises Einvernehmen hergestellt, die Leistungen im Sinne bis zur Genehmigungsplanung über die gesamte Burganlage als ein in sich funktional und technisch abgestimmtes Konzept zu erarbeiten. Daher wird diese Phase als Stufe 1 beauftragt. Bestandteil der Stufe 1 ist u. a. die Darstellung und Wertung des grundlegenden Sanierungsumfanges im Sinne einer Modernisierungsuntersuchung sowie die koordinative Erarbeitung eines Bauphasenkonzeptes als Grundlage für die Definition der zu erbringenden Bauabschnitte sowie der zeitlichen Umsetzung. Die Beauftragung ab Ausführungsvorbereitung erfolgt bauabschnittbezogen auf die noch zu definierenden Gebäude bzw. Häuser und Freianlagen. Bei der Realisierung des Bauvorhabens werden im Weiteren hohe Anforderungen zur terminlichen Abwicklung und den Umgang mit Fördergeldern gestellt.

Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.

Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:

1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.

Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional. Nähere Information sind der Vergabeunterlage unter Punkt 4.4 zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Detailauskünfte zur Projektdurchführung / Terminplanung (20,0 %) / Gewichtung: 24 von 120 Punkten
Qualitätskriterium - Name: Planerischer Lösungsansatz/Konzeptskizze (30,0 %) / Gewichtung: 36 von 120 Punkten
Qualitätskriterium - Name: Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (20,0 %) / Gewichtung: 24 von 120 Punkten
Preis - Gewichtung: 30 %, 36 von 120 Pkt.
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ergänzung zu II.2.10): Im Rahmen der Neuregelung der HOAI-Vergütung kann das Angebot von den Vorgaben abweichen, die Auskömmlichkeit ist zu erklären.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 4
Bezeichnung des Auftrags:

Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 bis 3, 7

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fragen, die nicht bis zum 8.2.2020 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden ausschließlich über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe des Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Die Übermittlung der Teilnahmeanträge oder Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal eVergabe.de zu erfolgen. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrages zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrages grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Weg übermittelte Teilnahmeanträge, wie z. B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen.

Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage des Erst-Angebotes zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.

Die Anlagen G (Brandschutzkonzept) und J (Vertragsmuster) werden bis 27.1.2020 nachgeliefert.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:

1. der Antragsteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.

2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbung- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/12/2020

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