JNV Infrastrukturmaßnahmen Projekt „Der 800er“ – TP Strecke – Technische Ausrüstung/Tragwerksplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Keßlerstraße 29
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3641 / 688-340
Fax: +49 3641 / 688-345
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
JNV Infrastrukturmaßnahmen Projekt „Der 800er“ – TP Strecke – Technische Ausrüstung/Tragwerksplanung
Die Fahrgastzahlen im Nahverkehr der Stadt Jena sind in den letzten Jahren stark angestiegen. In Spitzenzeiten sind die Straßenbahnen teilweise mehr als ausgelastet.
Aus diesem Grund plant die Jenaer Nahverkehr GmbH, ab dem Jahr 2023 stufenweise sämtliche Straßenbahnzüge auszutauschen. Dadurch sind nicht nur der Umbau und die Erweiterung des Betriebshofes Burgau in Jena notwendig. Auch das Streckennetz, in dem die neuen Straßenbahnen in Betrieb gehen, muss ertüchtigt bzw. ausgebaut werden. Gegenstand dieser Maßnahme ist das Teilprojekt Ertüchtigung Streckennetz.
Jenaer Nahverkehr GmbH
Keßlerstraße 29
07745 Jena
Die Jenaer Nahverkehr GmbH (JNV), sieht ab dem Jahr 2023 den stufenweisen Austausch sämtlicher Straßenbahnzüge im Bestand durch Zweirichtungs-Niederflur-Fahrzeuge der Serie 800 vor.
Infolgedessen plant der JNV das Streckennetz, in dem die neuen Straßenbahnen in Betrieb gehen, zu ertüchtigen und auszubauen. Umfang der gegenständlichen Maßnahme ist die Fachplanung Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung. Durch die Fahrzeugeigenschaften der Neufahrzeuge werden Anpassungen an der Weichen- und Signaltechnik sowie eine Erhöhung des Querschnittes der Fahrleitung erforderlich. Zur Regelung der Zu- und Ausfahrt auf den Betriebshof Clara-Zetkin Str. ist die Errichtung einer Signalanlage vorgesehen. Zudem ist der für die Erhöhung der Redundanz im Netz der Neubau eines Gleichrichterunterwerk (GUW) im Bereich der Endhaltestelle Zwätzen Schleife geplant. Das Gesamtinvestitionsvolumen der zu planenden Baumaßnahmen beträgt ca. 4,7 Mio. EUR (netto).
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen, die die folgenden Leistungsbilder der HOAI umfassen:
— Fachplanung Technische Ausrüstung,
— Fachplanung Tragwerksplanung.
Beauftragt werden in Stufen Teilleistungen der HOAI-Leistungsphasen 1 - 8 (siehe II.2.11 Angaben zu Optionen).
Die zu planenden Baumaßnahmen müssen unter Berücksichtigung von mehreren Bauzuständen (Provisorien, Endzustand, Rückbau Provisorien) geplant werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, auf die Vergabe zu verzichten bzw. das Vergabeverfahren gemäß § 57 SektVO aufzuheben.
Für die Baumaßnahmen „Weichen- und Signalanlagen“ und „Querschnittserhöhung Fahrleitung Lobeda Ost“ ist eine stufenweise Beauftragung von Teilleistungen aus den HOAI-Leistungsphasen vorgesehen, folgende Leistungen werden als Option vereinbart:
— LPH 3-4,
— LPH 5-8.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
JNV Infrastrukturmaßnahmen Projekt „Der 800er“ – TP Strecke – Technische Ausrüstung/Tragwerksplanung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebotsabgabe:
Das Angebot ist ausschließlich in digitalen Eingabe auf der Vergabeplattform einzureichen. Eine Abgabe des Angebots per Telefax bzw. E-Mail ist ausgeschlossen.
2. Beauftragung:
Die Vergabestelle behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
3. Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung)
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
4. Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt
5. Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
6. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 361 / [removed]
Fax: +49 361 / [removed]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Der AG weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, diesen gegenüber des AG innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
3) der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber des AG gerügt hat,
4) der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weiteres ergibt sich aus § 160 GWB.