Stromausschreibung Kreisstadt St. Wendel Referenznummer der Bekanntmachung: 02812-20 (S)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: St. Wendel
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66606
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sankt-wendel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung Kreisstadt St. Wendel
Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie mit Regionalstrom für SLP und RLM-Abnahmestellen benötigte die Kreisstadt St. Wendel (Auftraggeberin) für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2022 einen neuen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten (Auftragnehmer). Es handelt sich um 296 SLP-Abnahmestellen (inkl. 16 Marktlokationen Straßenbeleuchtung) und 4 RLM-Abnahmestellen mit einem Gesamtjahresverbrauch in 2019 von etwa 3,78 Mio. kWh.
St. Wendel
Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie mit Regionalstrom für SLP und RLM-Abnahmestellen benötigte die Kreisstadt St. Wendel (Auftraggeberin) für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2022 einen neuen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten (Auftragnehmer). Es handelt sich um 296 SLP-Abnahmestellen (inkl. 16 Marktlokationen Straßenbeleuchtung) und 4 RLM-Abnahmestellen mit einem Gesamtjahresverbrauch in 2019 von etwa 3,78 Mio. kWh.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Marienstraße 1
Ort: St. Wendel
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66606
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJDQUR
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vergleiche §§ 160ff. GWB.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html