Marketingkampagne ÖPNV Saarland Referenznummer der Bekanntmachung: MWAEV Verg 01/20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/home/home_node.html
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesministerium
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Marketingkampagne ÖPNV Saarland

Referenznummer der Bekanntmachung: MWAEV Verg 01/20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79341400 Werbekampagnen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zu Beginn des Jahres 2021 soll die größte Tarifreform im saarländischen Nahverkehr seit der Gründung des saarländischen Verkehrsverbundes (saarVV) im Jahr 2005 umgesetzt werden. Mit deren Hilfe kann das derzeitige als zu teuer und aufgrund der kleinteiligen Tarifwabenstruktur als zu kompliziert empfundene Tarifsystem überwunden werden, ohne es aufzulösen. Dies soll im Wesentlichen durch die Einführung sogenannter Flatrate-Tarife erfolgen, die eine landesweite Nutzung aller Busse und Bahnen im saarländischen Verkehrsverbund über einen festen Zeitraum (insbesondere Jahres-Abos) ermöglichen.

Die Einführung der Tarifreform soll durch eine umfassende Kampagne begleitet werden, um eine neue Geschichte des saarländischen ÖPNV zu begründen, das Image zu verbessern und die neuen Tarifprodukte an bestehende und neu zu gewinnenden Kundinnen und Kunden zu bringen.

Weitere Einzelheiten zur geplanten Tarifreform ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen.

Obwohl das Verkehrsangebot im saarländischen Nahverkehr im bundesweiten Vergleich als gut zu bewerten ist, liegt die ÖPNV-Nutzung durch die saarländische Bevölkerung deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Diskrepanz zwischen dem steigenden Interesse am Thema ÖPNV generell und der stagnierenden Nachfrage durch die Nutzerinnen und Nutzer im Saarland zeigt, dass noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht, um mehr Menschen durch attraktive Tarife und ein gutes Verkehrsangebot vom ÖPNV zu überzeugen.

Das Marketing zur Tarifreform muss deshalb ergänzt werden um Maßnahmen, die darauf abzielen, insgesamt das Image des ÖPNV im Saarland zu verbessern. Hier sind alle Verkehrsangebote und Möglichkeiten des saarländischen ÖPNV zu thematisieren.

Die Marketingkampagne wird durch das Land initiiert, in deren Aufgabenträgerschaft der regionale Schienenverkehr liegt. Die Aufgabenträgerschaft für die regionalen Buslinien von landesweiter Bedeutung obliegt dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS). Die örtlichen Bus- und Stadtbahnverkehre liegen in der Aufgabenträgerschaft der jeweiligen Landkreise und/oder Kommunen. Damit die Marketingkampagne umfassend wirkt, ist sie so auszugestalten, dass insbesondere die Elemente zur Verbesserung des Images des ÖPNV allgemein, auch von den kommunalen Aufgabenträgern und deren Verkehrsunternehmen aufgegriffen und fortgeführt werden können.

Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Marketingkampagne das Engagement der saarländischen Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, für einen attraktiven ÖPNV im Saarland würdigt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79341400 Werbekampagnen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zu Beginn des Jahres 2021 soll die größte Tarifreform im saarländischen Nahverkehr seit der Gründung des saarländischen Verkehrsverbundes (saarVV) im Jahr 2005 umgesetzt werden. Mit deren Hilfe kann das derzeitige als zu teuer und aufgrund der kleinteiligen Tarifwabenstruktur als zu kompliziert empfundene Tarifsystem überwunden werden, ohne es aufzulösen. Dies soll im Wesentlichen durch die Einführung sogenannter Flatrate-Tarife erfolgen, die eine landesweite Nutzung aller Busse und Bahnen im saarländischen Verkehrsverbund über einen festen Zeitraum (insbesondere Jahres-Abos) ermöglichen.

Die Einführung der Tarifreform soll durch eine umfassende Kampagne begleitet werden, um eine neue Geschichte des saarländischen ÖPNV zu begründen, das Image zu verbessern und die neuen Tarifprodukte an bestehende und neu zu gewinnenden Kundinnen und Kunden zu bringen.

Weitere Einzelheiten zur geplanten Tarifreform ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen.

Obwohl das Verkehrsangebot im saarländischen Nahverkehr im bundesweiten Vergleich als gut zu bewerten ist, liegt die ÖPNV-Nutzung durch die saarländische Bevölkerung deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Diskrepanz zwischen dem steigenden Interesse am Thema ÖPNV generell und der stagnierenden Nachfrage durch die Nutzerinnen und Nutzer im Saarland zeigt, dass noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht, um mehr Menschen durch attraktive Tarife und ein gutes Verkehrsangebot vom ÖPNV zu überzeugen.

Das Marketing zur Tarifreform muss deshalb ergänzt werden um Maßnahmen, die darauf abzielen, insgesamt das Image des ÖPNV im Saarland zu verbessern. Hier sind alle Verkehrsangebote und Möglichkeiten des saarländischen ÖPNV zu thematisieren.

Die Marketingkampagne wird durch das Land initiiert, in deren Aufgabenträgerschaft der regionale Schienenverkehr liegt. Die Aufgabenträgerschaft für die regionalen Buslinien von landesweiter Bedeutung obliegt dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS). Die örtlichen Bus- und Stadtbahnverkehre liegen in der Aufgabenträgerschaft der jeweiligen Landkreise und/oder Kommunen. Damit die Marketingkampagne umfassend wirkt, ist sie so auszugestalten, dass insbesondere die Elemente zur Verbesserung des Images des ÖPNV allgemein, auch von den kommunalen Aufgabenträgern und deren Verkehrsunternehmen aufgegriffen und fortgeführt werden können.

Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Marketingkampagne das Engagement der saarländischen Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, für einen attraktiven ÖPNV im Saarland würdigt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Gesamtstrategie / Gewichtung: 10 v.H.
Qualitätskriterium - Name: Kommunikationsstrategie / Gewichtung: 40 v.H.
Qualitätskriterium - Name: Präsentationseindruck / Gewichtung: 20 v.H.
Kostenkriterium - Name: Kosten- und Mediaplan / Gewichtung: 30 v.H.
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Zuschlag Marketingkampagne ÖPNV

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/12/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Scheidter Straße 61
Ort: SaarbrückenDE
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123 Saarbrücken
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Zürich
NUTS-Code: CH040 Zürich
Land: Schweiz
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Anteil: 70 %
Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:

Produktionskosten, Mediaschaltung

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6HD76N

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften muss vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder dieser Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags gerügt werden; Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.

Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/12/2020